VG Media will Leistungsschutzrecht durchsetzen, Abgaben auf Speicherkarten, Facebook und Safe Harbour
VG Media will Presse-Leistungsschutzrecht durchsetzen
Die Verwertungsgesellschaft VG Media hat vergangene Woche angekündigt, gegen Google und andere Medienunternehmen zu klagen, um Lizenzzahlungen für das Presse-Leistungsschutzrecht einzufordern. Das umstrittene Leistungsschutzrecht war im August letzten Jahres in Kraft getreten. Danach haben Verlage ein eigenes Ausschließlichkeitsrecht an ihren Inhalten; die öffentliche Zugänglichmachung auch von Teilen dieser Inhalte ist ohne Lizenz unzulässig.
Besonders umstritten ist, ob auch kleinste Textauszüge wie Suchmaschinen-Snippets erfasst sind. Nachdem sich einige Medienunternehmen zunächst geweigert haben, für diese Snippets Lizenzgebühren zu bezahlen, will die VG Media nun zivilrechtlich gegen diese Unternehmen vorgehen. Ob und inwiefern Snippets vom Leistungsschutzrecht erfasst sind, wird nun vermutlich bald von einem Gericht zu entscheiden sein.
Die Details bei Heise online.
Themenseite zum Presse-Leistungsschutzrecht bei Telemedicus.
iRights.info: VG Media geht in die Offensive – Klage gegen Google, Tarif vorgelegt, Verhandlungen
Referentenentwurf: Klagemöglichkeiten für Verbände bei Datenschutzrechtsverstößen
Verbraucherschutzverbände sollen künftig gegen Datenschutzverstöße durch Unternehmen gerichtlich vorgehen können. Diese sog. Verbandsklagekompetenz hat Bundesjustizminister Heiko Maas bereits Anfang des Jahres angekündigt. Nun hat das Ministerium dazu einen Referentenentwurf veröffentlicht. Der Entwurf sieht unter anderem eine Änderung des Unterlassungsklagengesetzes vor, wonach auch Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten als Verbraucherschutzgesetze anzusehen sein sollen. Diese können gem. Paragraf 3 Absatz 1 Unterlassungsklagegesetz auch von qualifizierten Verbraucherschutzverbänden gerichtlich angegriffen werden.
Darüber hinaus sieht der Entwurf auch Änderungen am Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und an Vorschriften zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Bürgerlichen Gesetzbuch vor. Bereits jetzt werfen die Neuregelungen einige Fragen auf: Unklar ist unter anderem, inwiefern sich die Änderungen am Unterlassungsklagegesetz mit europarechtlichen Vorgaben vereinbaren lassen.
Ausführliche Darstellung und Kritik von Dr. Carlo Piltz bei „de lege data”.
EU-Generalanwalt zu Urheberrechtsvergütung für Handy-Speicherkarten
Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof Pedro Cruz Villalón hat in seinen Schlussanträgen zum Verfahren Båndkopi gegen Nokia Danmark für eine Geräteabgabe auf Speicherkarten in Mobiltelefonen ausgesprochen (Rs. C-463/12). Die Geräteabgabe dient dem Ausgleich zu der Schranke der Privatkopie: Für Geräte, mit denen Privatkopien hergestellt werden können, soll eine pauschale Gebühr bezahlt werden, um die Urheber für die Privatkopien zu entschädigen. Die Abgabe könne auch auf Speicherkarten in mobilen Geräten erhoben werden, so der Generalanwalt in seiner Stellungnahme. Dies müsse gleichermaßen für alle Speicherkarten gelten – unabhängig davon, ob diese als wesentlicher Bestandteil des Gerätes fest verbaut oder wechselbar sind.
Die Hintergründe bei Heise online.
Die Schlussanträge im Volltext.
iRights.info: Privatkopie und Co.
EU-Kommission will E-Plus-Übernahme durch O2 zustimmen
Die Europäische Kommission plant nach Medienberichten, die umstrittene Übernahme E-Plus durch Telefónica (O2) zu genehmigen. Auflage dafür soll aber sein, dass E-Plus und O2 ein Fünftel ihrer Netzkapazitäten aufgibt und kleineren Anbietern überlässt. Mitte letzten Jahres hatten O2 und E-Plus ihre Fusionspläne bekannt gegeben. O2 soll etwa 8 Milliarden Euro für E-Plus zahlen. Nach der Fusion würde damit das größte deutsche Mobilfunkunternehmen entstehen. Gegen die Fusion bestehen deshalb kartellrechtliche Bedenken. Anfang 2014 hatte die Europäische Kommission das Verfahren an sich gezogen und einen Antrag des deutschen Bundeskartellamts abgelehnt, selbst über die Fusion entscheiden zu dürfen.
Die Meldung beim Handelsblatt.
NRW: Über 4.000 Funkzellenabfragen im Jahr durch die Polizei
Über 4.000 Funkzellenabfragen hat die Polizei in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2013 durchgeführt. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine große Anfrage der Piratenfraktion im NRW-Landtag hervor. Darüber hinaus kamen im Jahr 2013 über 300.000 Mal das Verfahren der „stillen SMS”, zwei Mal WLAN-Catcher und 154 Mal IMSI-Catcher zum Einsatz. Von den Zahlen sind nur Maßnahmen zur Strafverfolgung erfasst – nicht aber solche zur Gefahrenabwehr.
Die Antworten der Landesregierung im Volltext.
Die Meldung bei Golem.
Irland: Gericht legt Klage gegen Facebook dem EuGH vor
Der irische High Court hat ein Verfahren über die Weitergabe von Daten durch Facebook an die NSA dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Hintergrund ist eine Klage der studentischen Vereinigung „Europe versus Facebook”. Die Studenten hatten beim irischen Datenschutzbeauftragten eine Beschwerde gegen Facebook eingereicht, weil sie befürchten, dass Facebook Daten europäischer Nutzer an die NSA weitergeben müsse. Der Datenschutzbeauftragte hatte jedoch die Bearbeitung der Beschwerde verweigert. Facebook bestreitet eine Zusammenarbeit mit der NSA. Nun soll der EuGH klären, ob eine gesetzlich angeordnete Weitergabe von Daten durch US-Unternehmen generell gegen europäisches Datenschutzrecht verstößt.
Die Details bei Golem.
iRights.info: Was ist Safe Harbour?
Dieser Wochenrückblick wurde von Adrian Schneider verfasst. Lizenz: CC BY-NC-SA.
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