Heiko Maas: Selbstbestimmung von Verbrauchern stärken
iRights.info: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wurde mit der Großen Koalition neu ausgerichtet. Der Verbraucherschutz ist dazugekommen. Hat sich diese Maßnahme aus Ihrer Sicht bewährt?
Heiko Maas: Ja, diese Neuorganisation war richtig und wichtig. Denn die Zusammenführung der Verbraucherpolitik mit der Justiz stärkt den Verbraucherschutz. Wir haben jetzt die Möglichkeit, nicht nur flammende Appelle für den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu halten, sondern ihnen handfeste Rechte und Ansprüche zu geben. Davon haben wir auch schon umfassend Gebrauch gemacht. Die Mietpreisbremse oder das Kleinanlegerschutzgesetz sind nur zwei aktuelle Beispiele.
iRights.info: Der Verbraucherschutz hat insbesondere im digitalen Bereich eine bislang nur sehr schwach ausgeprägte Lobby. Wie sehen Sie die politische Landschaft im digitalen Bereich?
Heiko Maas: Mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gibt es eine starke Verbraucherorganisation, die sich für die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher auch auf den digitalen Märkten einsetzt. Wir helfen dabei und finanzieren aus unserem Haushalt den „Marktwächter Digitale Welt“, der Anfang 2015 seine konkrete Arbeit aufnehmen wird. Der Marktwächter wird – wie der Name schon sagt – den Markt beobachten und nach der Devise „Erkennen – Informieren – Handeln“ die Interessen der Verbraucher durchsetzen helfen.
iRights.info: Wie bewerten Sie die „Digitale Agenda“, die von der Bundesregierung beschlossen wurde, und die digitale Entwicklung der nächsten Jahre?
Heiko Maas: Die Entwicklung im Netz wird die Art, wie wir leben, arbeiten, kommunizieren und wirtschaften weiterhin grundlegend verändern. Die Gestaltung der digitalen Welt wird ein immer wichtigerer Teil der Gesellschaftspolitik. Sie wird nur gelingen, wenn dabei die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher gewahrt werden.
In unserem Haus setzen wir uns insbesondere dafür ein, dass Nutzer die Souveränität über ihre eigenen Daten behalten. Und: Wo es Verbrauchern schwerfällt, sich selbst zu schützen, müssen wir für mehr Transparenz sorgen. Verbraucher müssen Risiken besser abschätzen können. Dazu gehören konkrete Projekte, die wir fördern, um die Medienkompetenz aller Nutzer von digitalen Techniken zu ermöglichen. Dazu gehört auch die zügige Verabschiedung der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Danach müssen sich alle Unternehmen, die sich mit ihren Angeboten an den europäischen Markt richten – und das sind sehr häufig digitale Produkte – künftig an das europäische Datenschutzrecht halten.
iRights.info: Wenn Sie ganz persönlich auf das Internet und die Entwicklungen der Digitalisierung sehen, gibt es etwas, was Sie im Netz noch nie verstanden haben, dies aber schleunigst verstehen und anwenden wollen?
Heiko Maas: Da gäbe es, wie wahrscheinlich bei den meisten Nutzern, einiges. Ein Beispiel: Ich frage mich schon, ob es wirklich zwingend erforderlich ist, dass einige Apps, etwa eine Taschenlampen-App, immer gleich über GPS mein Handy orten müssen. Ich finde, die Anbieter sollten möglichst sparsam mit den Daten der Nutzer umgehen und viel ausführlicher darauf hinweisen müssen, welche Daten sie zu welchen Zwecken verwenden wollen.
iRights.info: Das vergangene Jahr war stark von den Enthüllungen durch Edward Snowden geprägt. Fragt man auf der Straße nach der NSA und den Geheimdiensten, so kommt wenig Schmeichelhaftes an Antwort. Was würden Sie Nutzerinnen und Nutzern raten – sollen diese ihr Nutzungsverhalten umstellen? Geht das überhaupt?
Heiko Maas: Durch die Enthüllungen von Edward Snowden ist eine große öffentliche Debatte in Gang gekommen. Das ist sein Verdienst. Viele gehen mit ihren Daten im Netz jetzt deutlich sensibler um. Mittlerweile sind etwa viel mehr Menschen bereit, für mehr Sicherheit im Netz zu bezahlen. Die Zahl der Leute, die verschlüsselte E-Mail-Provider nutzen, wächst. Das Bewusstsein aller Bürger für das Thema Datensicherheit wurde geschärft. Das halte ich für eine sehr positive Entwicklung und für eine gute Konsequenz.
iRights.info: Der Datenschutz hat sich binnen Kurzem zum Megathema entwickelt. Welche Konzepte und Ideen schlagen Sie vor für den Schutz persönlicher Daten im Internet?
Heiko Maas: Entscheidend wird sein, die informationelle Selbstbestimmung durch den Einzelnen zu stärken. Dies bedeutet vor allem, die Einwilligung in die Nutzung der eigenen Daten an klare Wirksamkeitsvoraussetzungen zu koppeln. Die Einwilligung darf keine Legitimationsfiktion sein, sondern muss informiert und freiwillig erfolgen und darf den Betroffenen auch sonst nicht unangemessen benachteiligen. Wir müssen insbesondere daran arbeiten, wie die Bürger über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden.
Die Bildung von Persönlichkeitsprofilen ist besonders problematisch. Wir setzen uns dafür ein, dass die Bildung solcher Profile nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig ist. Leider behandelt der Entwurf der EU-Datenschutz-Grundverordnung dieses Problem bisher noch nicht ausreichend. Dies sollte sich ändern.
Noch größere Bedeutung sollten auch die Grundsätze des Datenschutzes durch Technik (privacy by design) und datenschutzfreundliche Voreinstellungen (privacy by default) erlangen. Datenschutz sollte bereits bei der Planung und Herstellung von informationstechnischen Systemen berücksichtigt werden, zum Beispiel auch im Rahmen der Datenerfassung im Auto. Wir brauchen keinen gläsernen Autofahrer, von dem Bewegungsprofile erstellt und Daten über den Fahrstil gesammelt werden.
iRights.info: Der grüne Politiker Malte Spitz hat kürzlich ein Buch veröffentlicht, in dem er detailliert darlegt, wer über welche Daten von ihm verfügt und diese speichert. Braucht Deutschland ein neues Datenschutzleitbild im digitalen Raum – sowohl zur Verteidigung der Datensouveränität gegenüber Unternehmen wie auch dem Staat?
Heiko Maas: Datenschutzrecht ist heute auch Teil des Verbraucherschutzrechts. Die Bürger bezahlen für die Nutzung von bestimmten Diensten de facto mit ihren Daten. Wie beim Abschluss anderer Verträge brauchen wir Regelungen zum Schutz der Entscheidungsfreiheit des einzelnen Verbrauchers. Diese Regelungen müssen aber auch effektiv durchgesetzt werden. Hierzu sollten wir auf Instrumente zurückgreifen, mit denen wir im Verbraucherschutzrecht schon gute Erfahrungen gemacht haben. Wir haben einen Entwurf für ein Verbandsklagerecht erarbeitet, das es Verbänden ermöglicht, in allen Fällen gegen die unzulässige Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten vorzugehen.
Eine große Herausforderung für den Datenschutz ist „Big Data“. Mit Big Data werden zu Recht große wirtschaftliche Erwartungen verbunden. Wir müssen deshalb aber nicht unser bestehendes Datenschutzrecht neu konzipieren oder Abstriche beim Datenschutz machen. Im Gegenteil: Warum soll es nicht gerade das Markenzeichen der deutschen IT-Industrie sein, Datenschutz zu garantieren und trotzdem die Potenziale von Big Data auszuschöpfen, indem anonymisierte oder pseudonymisierte Daten verarbeitet werden?
Das Interview führte Philipp Otto.
Der Jurist Heiko Maas, geboren 1966, ist seit Dezember 2013 Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz. 1994 wurde er erstmals in den Landtag des Saarlandes gewählt. 1996 war er Staatssekretär und von 1998 bis 1999 Minister für Umwelt, Energie und Verkehr des Saarlandes. 2012 wurde er Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes. Foto: Frank Nürnberger
Dieser Text erscheint in „Das Netz 2014/2015 – Jahresrückblick Netzpolitik“. Das Magazin versammelt mehr als 70 Autoren und Autorinnen, die einen Einblick geben, was 2014 im Netz passiert ist und was 2015 wichtig werden wird. Bestellen können Sie „Das Netz 2014/2015“ bei iRights.Media.
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