Online-Plattform „FragDenStaat” darf Glyphosat-Gutachten als Zusammenfassung veröffentlichen
OLG Köln entscheidet zu Urheberrecht vs. Pressefreiheit
Die Veröffentlichung der Zusammenfassung eines Gutachtens zu dem umstrittenen Pflanzenschutzmittel Glyphosat durch die Online-Plattform „FragDenStaat” war keine Urheberrechtsverletzung. Das hat das Oberlandesgericht Köln (OLG) vergangene Woche entschieden. FragDenStaat hatte die Zusammenfassung 2018 im Rahmen einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erhalten und veröffentlicht. Das BfR sah in der Veröffentlichung eine Urheberrechtsverletzung. Zu Unrecht, wie das OLG Köln nun entschieden hat: Die Zusammenfassung sei von der Behörde erstellt und damit als amtliches Werk nach § 5 Abs. 2 UrhG gemeinfrei. Zudem könne sich FragDenStaat auf § 50 UrhG berufen, wonach die Nutzung eines Werkes zur Berichterstattung über Tagesereignisse zulässig ist.
HmbBfDI verbietet Facebook Verarbeitung von WhatsApp-Daten
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte (HmbBfDI) hat Facebook Irland untersagt, Daten von WhatsApp-Nutzer*innen zu eigenen Zwecken zu verarbeiten. Die Anordnung ist sofort vollziehbar. Hintergrund ist eine Änderung der WhatsApp-Nutzungsbedingungen. Darin soll sich WhatsApp weitreichende Befugnisse einräumen lassen, personenbezogene Daten an Facebook weiterzugeben. Der HmbBfDI hält das für rechtswidrig: Die Bestimmungen seien nicht hinreichend klar und die Zustimmung durch die Nutzer*innen sei nicht freiwillig, da WhatsApp ohne Zustimmung nicht weiter genutzt werden könne. Die Anordnung erfolgt im Rahmen eines Dringlichkeitsverfahrens nach Art. 60 DSGVO. Parallel hat der HmbBfDI den Europäischen Datenschutzausschuss im Rahmen eines Kohärenzverfahrens eingeschaltet.
Datenschützer drängen auf Umsetzung von „Schrems II”-Entscheidung
Der Landesdatenschutzbeauftragte Rheinland-Pfalz (LfDI RLP), Dieter Kugelmann, hat angekündigt, schärfer gegen unzulässige Drittlandstransfers personenbezogener Daten vorzugehen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Vergangenen Jahr das EU-US Privacy Shield-Abkommen gekippt. Zudem müssen Verantwortliche und Auftragsverarbeiter bei Drittlandstransfers individuell prüfen – und gegebenenfall durch zusätzliche Maßnahmen sicherstellen –, dass ein angemessenes Datenschutzniveau sichergestellt ist. Zugleich hat der Datenschutz-Aktivist Max Schrems ein Verfahren gegen Drittlandstransfers durch Google vor der österreichischen Datenschutzbehörde angestrengt. Seine Organisation NOYB forderte die Behörde vergangene Woche öffentlich auf, ein Milliardenbußgeld zu erlassen.
Dieser Wochenrückblick wurde von und Fabian Rack verfasst; Lizenz: BY-NC-SA 3.0.
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