Fünf öffentliche Kultureinrichtungen unterzeichnen Berliner Erklärung zu Open Access

Neben der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) unterzeichnen heute auch die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, das Bundesarchiv, das Deutsche Archäologische Institut und die Stiftung Jüdisches Museum Berlin die Erklärung. Damit schließen sich diese von Bund und Ländern finanzierten Einrichtungen den bisher rund 450 Unterzeichnern aus aller Welt an – und dem erklärten Ziel, die Nutzung von digitalisiertem Kulturerbe in Wissenschaft und Bildung zu erleichtern.
Die Berliner Erklärung wurde am 22. Oktober 2003 von Open-Access-Aktivisten aus Wissenschaft und Gesellschaft ins Leben gerufen; seitdem hat sie international schnell an Unterstützung und Bedeutung gewonnen. Wenn sich jetzt auch fünf wichtige deutsche Gedächtnisorganisationen dazu bekennen, sollte das die Deklaration weiter aufwerten. Die 1957 gegründete Stiftung Preußischer Kulturbesitz hat mit ihren 2.000 Mitarbeitern und fünf Einrichtungen, die alle Sparten der kulturellen Überlieferung repräsentieren, eine besondere Stellung: Sie ist der bundesweit größte Arbeitgeber im Kulturbereich und gilt international als eine der bedeutendsten Einrichtungen ihrer Art.
Nicht für kommerzielle Nutzung
Der Zeitpunkt des Beitritts ist bewusst gewählt: Aus Anlass des zehnjährigen Jubiläums der Berliner Erklärung findet heute und morgen eine weitere Folgekonferenz statt, die „Open Access Berlin 2013“ (bereits ausgebucht). Als einer der über 20 Redner ist Herrmann Parzinger angekündigt, Präsident der SPK. Er machte bereits im Vorfeld deutlich, dass die SPK in einem wichtigen Punkt von der Berliner Erklärung abweichen wird. In den Best-Practice-Empfehlungen der SPK heißt es:
Die Nutzung der Digitalisate für kommerzielle Zwecke erfolgt gegen Entgelt auf Basis von Creative Commons-Lizenzen.
Denn diese Einschränkung mit dem Gedanken der Berliner Erklärung vereinbar ist, ist seit ihrer Veröffentlichung durchaus umstritten.
Konkret heißt es in der Berliner Erklärung:
„Die Urheber und die Rechteinhaber solcher Veröffentlichungen gewähren allen Nutzern unwiderruflich das freie, weltweite Zugangsrecht zu diesen Veröffentlichungen und erlauben ihnen, diese Veröffentlichungen – in jedem beliebigen digitalen Medium und für jeden verantwortbaren Zweck – zu kopieren, zu nutzen, zu verbreiten, zu übertragen und öffentlich wiederzugeben sowie Bearbeitungen davon zu erstellen und zu verbreiten, sofern die Urheberschaft korrekt angegeben wird. (Die Wissenschaftsgemeinschaft wird, wie schon bisher, auch in Zukunft Regeln hinsichtlich korrekter Urheberangaben und einer verantwortbaren Nutzung von Veröffentlichungen definieren)“.
Weshalb Parzinger mit den Empfehlungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz von diesem Gedanken bewusst abweicht, erläuterte er kürzlich in einer Pressemitteilung der SPK:
„Die Digitalisierung ihrer Bestände ist die große Zukunftsaufgabe für Kultureinrichtungen wie die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, die neben die klassischen Aufgaben Sammeln, Bewahren, Erforschen und Vermitteln tritt. Dazu gehört es selbstverständlich auch, dieses Wissen allen Interessierten zugänglich zu machen. Um dieses Ziel zu verwirklichen, setzen wir erhebliche Ressourcen ein und halten es deshalb für angemessen, für kommerzielle Nutzungen eine Gebühr zu erheben.“
Ob die Open-Access-Bewegung dieser Refinanzierungs-Argumentation folgt, dürfte abzuwarten sein. In der Pressemitteilung äußert Parzinger die Hoffnung, mit den Empfehlungen weitere öffentliche Kultureinrichtungen davon überzeugen zu können, dass diese der Berliner Erklärung beitreten und die Prinzipien des Open Access anwenden.
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