Bundesrat will Abmahnbremse nachbessern, NSU-Prozess, Bestandsdaten
Bundesrat will Nachbesserungen bei Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
Der Bundesrat verlangt bei dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken zahlreiche Änderungen. Das Gesetz soll in verschiedenen Rechtsbereichen vor allem die Praxis bei Abmahnungen gegen Verbraucher eindämmen. Teil des Änderungspaketes ist auch die sogenannte Button-Lösung. Hier verlangt der Bundesrat, dass diese auch auf Nicht-Verbraucher Anwendung finden soll. Außerdem soll der fliegende Gerichtsstand bei Urheberrechtsabmahnungen gegenüber Verbrauchern abgeschafft werden. Auch soll der Streitwert in diesen Fällen auf 500 EUR anstatt wie geplant 1.000 EUR beschränkt werden. Zu guter letzt fordert der Bundesrat, dass der Auskunftsanspruch (Paragraf 101 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz) auch in der praxis auf Verletzungen in gewerblichem Ausmaß beschränkt werden soll.
Ausführlich bei Thomas Stadler.
Verfassungsgericht lehnt Anordnung auf Videoübertragung bei NSU-Prozess ab
Der Prozess um die mutmaßliche NSU-Terroristin Beate Zschäpe zieht auch medienrechtlich weiter Kreise. Im Eilverfahren hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch einen erneuten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Ein Journalist hatte verlangt, auch für Online-Presse zusätzliche Sitzplätze während der Verhandlung zu schaffen. Hilfsweise sollte die Verhandlung per Video in einen anderen Raum übertragen werden. Das Verfassungsgericht lehnte den Antrag jedoch ab: Die neue Vergabe der Sitzplätze verletze offensichtlich weder das Gleichbehandlungsgebot aus Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz, noch die Pressefreiheit nach Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz. Ein Anspruch auf Videoübertragung von Gerichtsverhandlungen besteht damit – zumindest nach der Entscheidung im Eilverfahren – nicht.
Zur Pressemitteilung des Verfassungsgerichts.
Bundesrat winkt Bestandsdatenauskunft durch
Der Bundesrat hat vergangene Woche die umstrittenen Änderungen des Telekommunikationsgesetzes zur Bestandsdatenauskunft abgesegnet. Das Gesetz soll es Strafverfolgungsbehörden ermöglichen, auf die Bestandsdaten der Kunden von Telekommunikationsanbietern zuzugreifen. Davon erfasst sein sollen auch Passwörter, PIN und PUK. Auch für die Daten zu dynamischen IP-Adressen soll nun eine Rechtsgrundlage zu Speicherung und Herausgabe eingeführt werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Praxis der Bestandsdatenauskunft ohne passende Rechtsgrundlage Anfang 2012 für verfassungswidrig erklärt. Der Bundestag hatte das Gesetz Mitte März entgegen heftiger Widerstände verabschiedet. Der schleswig-holsteinische Piraten-Fraktionschef Patrick Breyer hat bereits angekündigt, gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde einzureichen.
Die Meldung bei golem.de.
Kartellamt prüft Absprachen bei Mobilfunk-Frequenzvergabe
Nach einem Bericht des Spiegel soll das Bundeskartellamt die Mobilfunk-Provider T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2 zu einer Stellungnahme wegen des Verdachts unerlaubter Absprachen aufgefordert haben. Hintergrund ist eine 2016 anstehende Verlängerung von Lizenzen für Mobilfunkfrequenzen. Diese Lizenzen werden in einem Versteigerungsverfahren vergeben. Nach den Informationen des Spiegels wirft das Kartellamt den Providern vor, sensible Geschäftsgeheimnisse ausgetauscht zu haben, um die Frequenzen schon im Vorfeld unter sich aufzuteilen.
Der Bericht bei Spiegel Online.
Verstoßen die Drosselpläne der Telekom gegen das Fernmeldegeheimnis des TKG?
Die Telekom plant, ihre Tarifstruktur zu ändern und ab einem bestimmten verbrauchten Transfervolumen die Internetgeschwindigkeit bei ihren Kunden zu drosseln. Wie vergangene Woche bekannt wurde, soll die Telekom auch planen, den Traffic von bestimmten Kooperationspartnern dabei nicht zu berücksichtigen. Würde Youtube also an die Telekom Geld bezahlen, würde das Anschauen von Youtube-Videos nicht auf das Transfervolumen angerechnet. Diese Neuigkeit sorgte vergangene Woche für Diskussionen. Denn je nach technischer Umsetzung könnte diese Privilegierung gegen das Fernmeldegeheimnis verstoßen, wie Thomas Stadler ausführlich in einem Blogpost darstellte und damit die Diskussion einleitete.
Die Details bei Thomas Stadler.
Quellen-TKÜ: BKA kauft Staatstrojaner für 150.000 Euro
Wie die „Zeit” berichtet, hat das Bundeskriminalamt einen Lizenzvertrag über die Software „Finspy” der Firma Elaman zur Durchführung der sog. Quellen-Telekommunikationsüberwachung, im Volksmund „Staatstrojaner” genannt, abgeschlossen. Gut 147.000 Euro soll der Bund für eine einjährige 10-Computer-Lizenz zahlen. Netzpolitik.org weist allerdings darauf hin, dass die Überprüfung der Software durch das BKA wohl noch nicht abgeschlossen ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2008 eine Regelung Nordrhein-Westfalens zur Online-Durchsuchung für verfassungswidrig erklärt und dabei das neue Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme etabliert. Außerdem hatte das Gericht genaue Vorgaben zu den Grenzen einer möglichen Online-Durchsuchung aufgestellt.
Die Vorabmeldung bei Zeit Online.
Bericht bei netzpolitik.org.
Lizenz dieses Artikels: CC BY-NC-SA. Foto: Andrea Puggioni, CC BY.
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