Deutschland braucht digitale Lehrmittelfreiheit
In der deutschsprachigen Wikipedia heißt es zur Begrifflichkeit: “Lernmittelfreiheit oder auch Lehrmittelfreiheit heißt, dass Gegenstände in Bildungseinrichtungen, vor allem Schulbücher, aber auch andere Dinge wie Übungshefte kostenlos bereitgestellt werden.” Diese allgemeine Beschreibung fußt nach der Enzyklopädie auf Forderungen aus der Revolution von 1848. Damals wurde das erste Mal der Ruf nach einkommensunabhängiger Verfügbarkeit von Lehr- und Lernunterlagen laut.
In der Folge wurde der Zugang zu Lehrmitteln in Bildungseinrichtungen in Deutschland auf verschiedene Art und Weise geregelt. Heute hat sich eine starke Marktkonzentration weniger Anbieter herausgebildet. So werden in Deutschland beispielsweise 90 Prozent aller Schulbücher von den drei großen Verlagen Klett, Westermann und Cornelsen bereitgestellt.
Durch die Digitalisierung wird aber auch diese Branche nun reagieren müssen. Und nicht nur die, der Ruf nach einer grundsätzlichen Neustrukturierung der Angebotspalette bei Übungs- und Lehrmaterialien wird wieder lauter. Wir stehen am Beginn einer Lehrmittel-Revolution. Diese Revolution beinhaltet drei Freiheiten: Die Freiheit kostenlos auf Lehrmaterialien zugreifen zu können, der flächendeckende Einsatz von freien Lizenzen und der zwingende Einsatz von freien Formaten. Allen die Angst vor allzuviel Freiheit haben, alle die den Text ab jetzt in das Reich der Phantasterei abschieben wollen sei dringend empfohlen weiter zu lesen.
Der technische Fortschritt und die Möglichkeiten der Digitalisierung werden die Kultusministerin und die gesamte Gesellschaft zum Umdenken zwingen. Der Widerstand gegen diese Veränderungen bestehender Verlage und Interessensgruppen wird den technischen Fortschritt nicht aufhalten. Deswegen gilt es, diesen zu gestalten. Deutschland verliert hierbei gerade schon wieder den Anschluß. Und dies als selbsternannte Bildungs- und Wissenschaftsnation.
Der Wissenschaftler Leonhard Dobusch hat nun für das “Zentrum für digitalen Fortschritt – D64” das White Paper “Digitale Lehrmittelfreiheit – mehr als digitale Schulbücher” (PDF) geschrieben. Tablet PC`s und E-Book-Reader werden die Art und Weise wie in Zukunft gelernt wird grundsätzlich verändern, so Dobusch. Die bisherigen Konzepte zum Einsatz dieser technischer Hilfsmittel beruhten bislang aber alleine auf den alten Konzepten der analogen Welt und schreibe die bestehenden Verhältnisse linear fort. Ein Paradigmenwechsel finde nicht statt. Dobusch entwirft eine Landkarte der bestehenden Konzepte und benennt die aktuellen Einsatzformen. Ein Beispiel ist dabei die Geburt neuer Player wie Apple die in den USA mit proprietären Formaten auf den Schulbuchmarkt drängen.
Dobusch konstatiert:
Lehrmittelfreiheit war immer schon mehr als der kostenlose Zugang zu Lehr- und Lernunterlagen. Es war auch das klare Bekenntnis, dass die möglichst umfassende Bereitstellung von Lehr- und Lernunterlagen eine öffentliche Aufgabe zur Verbesserung der Bildungs- und damit Chancengleichheit in einer Gesellschaft darstellt. Diese Ziele von Lehrmittelfreiheit gilt es in der digitalen Gesellschaft weiterhin anzustreben. Die Bandbreite an Mitteln und Wegen, mit denen sich eine Gesellschaft diesen Zielen annähern kann, ist dank neuer digitaler Technologien allerdings in den letzten Jahren deutlich größer geworden.
Er wirft auch einen Blick auf die internationalen Entwicklungen. Diese können für Deutschland Vorbildcharakter haben. Hinter den Grenzen von Deutschland firmiert die digitale Lehrmittelfreiheit unter dem Begriff “Open Educational Ressources”. Wegweisende Programme hat beispielsweise das Massachusstes Institute of Technology (MIT) in Boston (USA) mit dem Open-Courseware-Program aufgelegt.
Die Relevanz des Thema wird gerade erst bekannt. Dobusch identifiziert die USA, China und Südafrika als Vorreiter der Entwicklungen. Private Stiftungen in den USA wie die Hewlett Foundation oder die Bill & Melinda Gates Foundation haben bereits Millionenbeträge zur Entwicklung von freien Lehrinhalten bereitgestellt. Auch die US-Regierung hat die Relevanz erkannt und Anfang 2011 zwei Milliarden US-Dollar zur Entwicklung von freien Lehrmaterialien zur Verfügung gestellt. Deutschland und der deutschrachige Raum sind bei diesen Veränderungen Entwicklungsland und es droht, dass der Anschluß verloren wird.
Als größte Probleme in Deutschland identifiziert Dobusch:
1. Geringe Bekanntheit unter Lernenden, Lehrenden und Bildungseinrichtungen sowohl von freien Lizenzen im Allgemeinen als auch von OER-Ansätzen im Speziellen.
2. Bislang keine nennenswerten Investitionen der öffentlichen Hand in den Aufbau eines Pools an frei lizenzierten Lehr- und Lernunterlagen, sowie keine Reform von Beschaffungsprozessen in Ländern mit Lehrmittelfreiheit
3. Kaum private Fördergelder für OER im Vergleich mit den USA sowie mit ärmeren Ländern, in denen Einrichtungen wie die Open Society Foundation in diesem Bereich aktiv sind.
4. Hinzu kommt der deutsche Bildungsföderalismus, der es erschwert, Größenvorteile zu nutzen sowie zentrale Initiativen im Bereich OER voranzutreiben.
Der Staat und die Gesellschaft stehen also vor drängenden Herausforderungen. Dobusch definiert drei aufeinander aufbauende konkrete Maßnahmen. Zunächst müsse in allen Bundesländern eine Machbarkeitsstudie angefertigt werden. Im Fokus stehen dabei folgende Fragen:
1. Welche Schritte in Richtung Open Educational Resources (OER) sind unter den gegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen möglich?
2. Welche gesetzlichen Hürden bestehen für OER und wie können sie abgebaut werden?
Als zweiten Schritt schlägt Dobusch eine Reihe von Pilotprojekten an Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen vor. Auf die Pilotprojekte sollen sich die Einrichtungen im Sinne eines Wettbewerbs bewerben können. Die Pilotprojekte sollen auf den Erkenntnissen der Machbarkeitsstudien aufbauen. Zudem soll begleitend ein Kompetenzzentrum für offene Bildungsressourcen unter Federführung des Bundesministerium für Bildung und Forschung eingerichtet werden. Dieses solle insbesondere die zentrale Vergabe von Fördermitteln betreuen.
Das White Paper von Dobusch stellt einen Aufschlag für ein Umdenken in Deutschland dar. Gesellschaftliche, wirtschaftliche, bildungspolitische und soziale Gründe sprechen dafür, dass sich die Politik intensiv mit diesem Komplex beschäftigen sollte. Insbesondere muss dabei auch die Frage beantwortet werden, ob man aus Kostenersparnisgründen privaten Unternehmen, inklusive Einsatz von Geräten mit proprietären Systemen, den Erstzugriff auf die Ressource Bildungssystem und Wissenschaftslandschaft geben will oder ob der Staat diesen hochsensiblen Bereich nicht unter seine Obhut nehmen will.
Hier noch einmal der Link zu Dobuschs White Paper (PDF).
6 Kommentare
1 Jupp Defoelde am 27. Mai, 2012 um 11:49
Wenn Bildung kostenlos bzw umsonst sein muss/soll und man das weiterdenkt, dann schließt dieses folgendes (nebst Lernmaterialien) mit ein:
– Endgeräte umsonst für alle und immer (‘Leenslanges Lernen’…)
– Immer Internetzugang umsonst
– Lehrkräfte arbeiten umsonst
– Rechtsberatung bzgl Bildungsthemen umsonst
– etc.
Das eingesparte Geld für Lehrmaterialien und Lehrkräfte kann man somit wunderbar in die Technologie stecken…
2 iota am 27. Mai, 2012 um 16:53
@Jupp: Das kann ich nicht nachvollziehen. Was hat kostenfreie Bildung damit zu tun das Lehrer umsonst arbeiten müssen? Und was zur Hölle meinst Du mit Rechtsberatung?
Anders als Du annimmst, geht es nicht um “Freibier für alle” sondern, um in dem Bild zu bleiben, darum das jeder Zugang zur Kneipe erhält und niemand durstig zurückbleibt. Das schließt ein, dass die die es sich nicht leisten können, beim Kauf des Endgeräts (Biers) subventioniert werden. Das schließt ebenfalls den für den Nutzer Kostenfreien Zugang zum Internet ein – so wie es an Unis schon länger gang und gäbe ist.
3 vera am 27. Mai, 2012 um 17:49
Irgendwie fällt mirdabei auch § 46 Urheberrechtsgesetz ein. Merkwürdiges Konstrukt, in dem Zusammenhang.
4 markusmind am 28. Mai, 2012 um 12:40
So fundiert das Paper am Anfang ist, so dünn ist es am Ende, wo es doch eigentlich spannend werden sollte. Was können wir tun, um in Deutschland nicht den Anschluss zu verlieren? Hier ist es eher vage. “Kompetenzzentrum OER Germany” klingt schön, aber was verbirgt sich konkret dahinter?
Vielversprechender ist dafür der Punkt, was spricht eigentlich rechtlich gegen OER. Und so könnte sich Lehrende doch fragen, wer oder was verbietet mir, dass ich meine Unterrichtsentwürfe, Arbeitsblätter usw. nicht libaral lizenziere und auf ein Open Access Portal stelle?
Was sagen Sie dazu?