EU unterzeichnet WIPO-Blindenvertrag von Marrakesch
Zehn Monate nach Zustandekommen des internationalen Abkommens über Urheberrechtsausnahmen für Blinde und sehbehinderte Menschen unterzeichnete kürzlich die Europäische Union das Dokument, gemeinsam mit Frankreich, Griechenland und Indien. Das meldet heise.de. Die Vereinbarung kam im Juni 2013 nach zähem Ringen bei einer Konferenz der World Intellectual Property Organisation (WIPO) zustande, iRights.info berichtete.
Mit ihrer Unterschrift unter das völkerrechtlich verbindliche Abkommen (PDF) verpflichten sich die Staaten, eine Blindenschranke in nationales Recht umzusetzen. Es soll Bibliotheken und Verbänden eine rechtliche Grundlage geben, von urheberrechtlich geschützten Werken Kopien in für Sehbehinderte und Blinde zugängliche Formate zu erstellen, ohne dass Rechteinhaber vorher zustimmen müssen – die Einrichtungen dürfen damit jedoch keine kommerziellen Interessen verknüpfen.
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