Digitalverlage unterstützen Ausleihrecht bei E-Books

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Die Berliner Digitalverlage Fiktion e.V., CulturBooks, mikrotext, shelff und Waahr unterstützen die Initiative des europäischen Bibliotheksverband EBLIDA, der sich für ein Recht auf elektronisches Lesen einsetzt.
In einem offenen Brief schreiben die Verlage:
„Anders als bei gedruckten Büchern verfügen europäische Bibliotheken bei E-Books über kein urheberrechtlich gesichertes Recht zum Verleih, sondern müssen sich von allen Rechteinhabern einzeln eine Lizenz einräumen lassen. Diesen steht es völlig frei, ob und zu welchen Bedingungen sie einer E-Book-Ausleihe zustimmen. Auch die Sicherung und Archivierung von E-Books ist Bibliotheken nicht ohne Weiteres erlaubt. Von den aktuellen Top 20 der Spiegel-Bestsellerliste stehen den deutschen Bibliotheken unter anderem aufgrund einer Blockade durch die Holtzbrinck-Gruppe nicht einmal die Hälfte als E-Book zum Lizenzerwerb zur Verfügung.“
Deshalb sei es nötig, das Urheberrecht so zu aktualisieren, dass Bibliotheken E-Books uneingeschränkt und zu Konditionen verleihen dürfen, die denen für gedruckte Bücher entsprechen. Sonst bestünde die Gefahr, dass gerade Kleinverlage und Selbstverleger mit ihren digitalen Bücher nicht mehr in den Bibliotheken vertreten wären. Der Deutsche Bibliotheksverband hat die Gründe zusammengestellt, warum Bibliotheken Schwierigkeiten haben, E-Books in ausreichendem Maße zum Verleih anzubieten.
Der Bibliotheksverband EBLIDA hatte die Kampagne am 23. April zum Tag des Urhebers gestartet (iRights berichtete darüber). Der Börsenverein des deutschen Buchhandels hatte sich zuvor in einem Positionspapier gegen ein solches Recht ausgesprochen: „Wir gehen davon aus, dass dann keine nachhaltigen E-Book-Geschäftsmodelle mehr entstehen, die Autoren und Verlagen dauerhaft die Schaffung einer Vielfalt hochwertiger Inhalte und dem Buchhandel die ständige Weiterentwicklung attraktiver und kundenfreundlicher Angebote ermöglichen.“ Stattdessen setzen sie sich für ein Lizenzierungsmodell ein.
Auch der Verband deutscher Schriftsteller ist dagegen. In einer Pressemitteilung meldete er sich zum Tag des Urhebers auch dazu zu Wort: „Die Digitalisierung wirft neue Fragen auf, so z. B. im Bereich der ‚onleihe’ für e-Medien. Irreführend, enttäuschend und wenig zielführend ist dabei aber die Behauptung im Rahmen einer europäischen Kampagne, durch das geltende Urheberrecht würde der Kernauftrag der Bibliotheken, allen Bürgerinnen und Bürgern Bildung und Information zu einfachen und kostengünstigen Bedingungen zu ermöglichen, unterlaufen.“
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