Abmahner machen weiter, neuer Streaming-Streit, öffentliches Internetinstitut
Die Kanzleien Rasch und Waldorf Frommer gelten als Marktführer bei Filesharing-Abmahnungen und sehen trotz des von der Koalition ausgerufenen Endes der WLAN-Störerhaftung keine großen Veränderungen: Sie wollen abmahnen wie bisher, berichtet die Welt. Überraschend kommt das nicht: Selbst eine wasserdichte Neuregelung griffe erst dann, wenn ein abgemahnter Anschlussinhaber zeigen könnte, dass nicht er, sondern ein Dritter für die ihm zu Last gelegte Rechtsverletzung in Frage kommt.
Ist die Ära des kostenlosen Streamings bei Youtube, Spotify & Co. vorbei? Das fragt Pitchfork, der zahlenreiche Artikel von Marc Hogan schränkt jedoch sogleich wieder ein: „Praktisch niemand“ in der Musikindustrie erwarte das. Allerdings sorgen die werbefinanzierten Freemium-Angebote immer wieder für Auseinandersetzungen zwischen Rechteinhabern, Musikern und den Diensten. Zumindest die konkrete Gestalt der Angebote könne sich durchaus ändern, wenn sich das Modell nicht als tragfähig erweise.
Auch beim Urheberrecht gibt es neuen Beef zwischen Youtube und der Musikindustrie. Letztere sieht die Prozeduren gegen Urheberrechtsverletzungen nach dem US-amerikanischen DMCA-Gesetz als unzureichend an. Diese Kritik ist nicht neu, allerdings seien die Majors dabei, ihre Deals mit Youtube neu zu verhandeln, berichtet The Verge. Gesetzesänderungen seien zwar unwahrscheinlich, möglich sei aber, dass Youtube etwa sein „Content ID“-Programm in Zukunft für alle statt nur für einige Rechteinhaber anbiete.
Schon im Koalitionsvertrag von 2013 hatten sich SPD und Union darauf verständigt, ein öffentlich finanziertes Internet-Institut einzurichten, das „die ethischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und partizipativen Aspekte von Internet und Digitalisierung“ erforschen soll. Mittlerweile sind die Vorarbeiten weiter vorangeschritten, fünf Konzepte deutscher Forschungseinrichtungen sind in der Auswahl, berichtet Spektrum der Wissenschaft. Nun gehen sie in eine weitere Runde des Ideenwettbewerbs.
Was sagen Sie dazu?