Wochenrückblick: Sperrtafeln, Leistungsschutzrecht, Internet-Anschluss

GEMA klagt gegen Youtube: Stimmungsmache durch Einblendungen?
Die GEMA hat beim LG München Klage gegen Youtube eingereicht. Damit wehrt sich die Verwertungsgesellschaft gegen die Einblendungen des Videoportals bei gesperrten Videos. Darin heißt es, bestimmte Videos könnten nicht gezeigt werden, weil die GEMA die dazu erforderlichen Rechte nicht eingeräumt habe. Dies sei nach Ansicht der GEMA bloße Stimmungsmache, um die öffentliche Meinung zu ihren Lasten zu beeinflussen. Zwischen der GEMA und Youtube herrscht seit längerer Zeit Streit um die angemessene Vergütung der Videos.
iRights.info: Worüber GEMA und Youtube streiten.
iRights.info: Die häufigsten Fragen zu Musik bei Youtube.
DAV spricht sich gegen geplantes Presseleistungsschutzrecht aus
Der Deutsche Anwaltverein hat sich gegen das geplante Presse-Leistungsschutzrecht ausgesprochen. Dies geht aus einer Stellungnahme des Verbandes hervor. So sei das Leistungsschutzrecht nicht erforderlich und führe in der Praxis zu voraussichtlichen Umsetzungsproblemen. Außerdem bestehe bereits hinreichender urheberrechtlicher sowie wettbewerbsrechtlicher Schutz der Verlage. Ähnliches vertritt auch Thomas Stadler, der am kommenden Mittwoch als Sachverständiger vor dem Rechtsausschuss des Bundestages angehört wird. Seiner Einschätzung nach wird die Gesetzesänderung dazu führen, dass Inhalte erschwert auffindbar sind.
iRights.info-Dossier zum Leistungsschutzrecht
BGH: Internet für Lebenshaltung von zentraler Bedeutung
Der BGH hat diese Woche entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses von seinem Provider Schadensersatz fordern kann, wenn der Anschluss ausfällt. Die Verfügbarkeit von Internet sei für die tägliche Lebensführung von zentraler Bedeutung, so der BGH. Wenn der Ausfall für den Betroffenen spürbar ist, könne der Anschlussinhaber auch Schadensersatz für die entgangene Nutzungsmöglichkeit verlangen.
Telemedicus mit einer ersten Einschätzung.
Gutachten gegen neuen Rundfunkbeitrag
Der Staatsrechtler Christoph Degenhart kommt in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass der neue Rundfunkbeitrag formell und materiell verfassungswidrig sei. Zum Einen handele es sich um eine Steuer, für deren Regelung den Ländern die Kompetenz fehle. Zum Anderen verstoße die Neuregelung gegen die allgemeine Handlungsfreiheit und den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, indem die Beitragspflicht von Unternehmen in Raumeinheiten bemessen wird. Damit stellt sich Degenhart argumentativ auf die Seite von Ermano Geuer und Rossmann, die beide vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen den Rundfunkbeitrag klagen. Das Gutachten von Degenhart wurde vom Handelsverband Deutschland in Auftrag gegeben, der seine Interessen durch die Neuregelung gefährdet sieht.
Zur Meldung auf heise.de.
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