Haftung für RSS-Feeds, ACTA in Ausschüsssen gebremst, Hadopi
BGH: Keine Haftung für eingebundene RSS-Feeds
Den Betreiber einer Webseite trifft keine generelle Prüfungsflicht auf Rechtsverletzungen in fremden RSS-Feeds. Das hat der BGH für die Einbindung von Nachrichten anderer Medien nun am Beispiel von RSS-Feeds auf einem Informationsportal entschieden. Doch Vorsicht: Dies gilt nur, solange der Betreiber nichts von einer Rechtsverletzung weiß. Auch müssen die Inhalte erkennbar fremd sein: Für einen unbeteiligten Dritten dürfen sie nicht als eigene Äußerung erscheinen.
Zur Besprechung bei telemedicus.info.
Zum Urteil des BGH im Volltext
Ausschüsse im EU-Parlament lehnen ACTA ab
Drei Ausschüsse des EU-Parlaments haben sich gegen das umstrittene ACTA-Abkommen ausgesprochen. Bereits zuvor hatte das niederländische Parlament seine Regierung aufgefordert, ACTA nicht zu ratifizieren. In den letzten Monaten gab es europaweit erhebliche Proteste. Auch in Deutschland wurde deshalb bereits diskutiert, ob das Abkommen hier unterzeichnet werden soll. Vor allem die geheime Verhandlung und dass mutmaßlich Netzsperren eingeführt werden sollen, sorgte für Kritik.
Zum Bericht bei heise.de.
Themenseite ACTA bei telemedicus.info.
Hadopi in Frankreich auf dem Prüfstand
Die neugewählte Regierung in Frankreich will sich dem Gesetz zur Regelung von Netzsperren annehmen. Damit steht vor allem die Behörde Hadopi auf dem Spiel. Die Regelung sieht ein Three-Strikes-Verfahren bei Verstößen gegen das Urheberrecht vor. Der französische Präsidentschaftskandidat Francois Hollande hatte bereits im Wahlkampf ein Reformgesetz zugesagt.
Zum Bericht bei heise.de.
BGH: Marke „Zappa” verfällt trotz zappa.com
Die Verwendung des Domainnamen zappa.com schützt die Marke „Zappa” nicht vor dem Verfall, wie der BGH am Donnerstag entschieden hat. Grund: Aus Sicht des Publikums sei der Domainname lediglich ein Hinweis auf eine Seite mit Informationen über den Musiker Frank Zappa. Die Gemeinschaftsmarke wurde als Teil des Nachlasses des verstorbenen Künstlers innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung nicht benutzt – bis auf die Domain. Das reichte dem BGH jedoch nicht, um den Bestand der Marke zu wahren.
Die Nachricht bei telemedicus.info.
Pressemitteilung des BGH.
Vorratsdaten: Kommission erhebt Klage gegen Deutschland
Die Europäische Kommsion hat vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen Deutschland erhoben. Die Bundesrepublik habe es versäumt, die Richtlinie zur Vorratssdatenpeicherung umzusetzen. Bereits im Oktober hatte die Kommission Deutschland aufgefordert ein entsprechendes Gesetz zu erlassen und denVerstoß gegen EU-Recht zu beenden. Ein erster Versuch, die Richtlinie umzusetzen scheiterte vor zwei Jahren am Einspruch des BVerfG. Die geforderten täglichen Zwangsgelder sollen laut Kommission rund 315.000 Euro betragen. Die Richtlinie selbst ist jedoch auch innerhalb der EU umstritten.
Zur Pressemitteilung der Europäischen Kommision.
Richtlinie zur Datenvorratsspeicherung (2006/24/EG).
Facebook lässt über Änderung der Nutzungsbedingungen abstimmen
Nach tausendfachem Protest hat Facebook seine neu eingeführten Nutzungsbedingungen zur Abstimmung gestellt. Ca. 30% der Facebook Nutzer müssten ihr Stimme abgeben um ein bindendes Ergebnis zu erzielen. Die Ankündigung der Abstimmung wurde nicht per allgemeiner Nachricht versandt, sondern nur auf Facebook Site Governance veröffentlicht. Die über 900 Millionen User haben noch bis zum 8. Juni Zeit abzustimmen. 2,1 Millionen Usern gefällt die Facebook Site Governance. Nur sie haben über die Abstimmung eine direkte Benachrichtigung erhalten.
Zum Bericht bei Spiegel Online.
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