OER-Videos von twillo – Datentracking bei Elsevier – OLG: Cloudflare haftet bei Urheberrechtsverstößen

Standbild, twillo-Erklärvideo von Ly Lutter, lizenziert unter CC BY 4.0 (Screenshot: iRights.info)
„kurzerklärt“: twillo erklärt OER in knappen Videos
Das OER-Portal twillo bietet nicht nur zahlreiche Vorlagen und Workshops für offene Bildungsmaterialien. Auch wer nach Informationsmaterial und Erklärungen für juristische Sachverhalte sucht, wird dort fündig. Besonders empfehlenswert sind die „kurzerklärt“-Videos.
Wie der Name sagt, bietet jedes Video in wenigen Minuten eine knappe Erklärung zu einem juristischen Begriff oder zu einem anderen, für die OER-Community relevanten Thema. Beispielsweise zur „Schöpfungshöhe“, zum Unterschied zwischen Gemeinfreiheit und der Lizenz Creative Commons Zero (CC0), zur Unterrichtsschranke oder zum Zitatrecht.
Stand Anfang November sind bereits 28 Videos auf dem AV-Portal der Technischen Informationsbibliothek (TIB) zusammengekommen. Für Nachnutzung und bessere Zitierbarkeit sind die Videos mit Creative-Commons-Lizenz versehen und mit je einem eigenen DOI ausgestattet.
SPARC dokumentiert Daten-Sammelwut von Elsevier
Das Publizieren und Vorhalten von wissenschaftlichen Aufsätzen und Büchern müsste heute – im Zeitalter digitaler, offener Plattformen – eigentlich kein Verlag mehr übernehmen. Trotzdem sind zahlreiche Verlage weiterhin aktiv, insbesondere zusammengeschlossen in großen, internationalen Medien-Konglomeraten.
Und sie verlegen sich keineswegs mehr nur aufs Verlegen von Wissenschaft, sondern tracken, sammeln und aggregieren fleißig Nutzungsdaten. Zum Beispiel beim Besuch der Website Sciencedirect, einer zum Großverlag Elsevier gehörenden Publikations-Plattform. Die Gefahr ist groß, dass die Daten über andere Unternehmen aus dem Firmengeflecht (Elsevier gehört zum Datenbroker RELX) weiterverkauft werden.
Cookie-Banner oder andere Hinweise auf die Datenverarbeitung sucht man auf Sciencedirect vergeblich. Der Datenabgriff auf der Website ist aber enorm (und datenschutzrechtlich wahrscheinlich illegal), wie ein umfangreicher Report von SPARC, einem großen Open-Access-Verband von US-Bibliotheken, dokumentiert.
Cloudflare haftet für Urheberrechtsverstöße
Muss ein Anbieter von Server-Verbünden, ein sogenanntes Content Delivery Network (kurz: CDN) dafür haften, wenn darin Urheberrechtsverletzungen stattfinden? Im Fall von Cloudflare, einem großen CDN aus den USA, lautet die Antwort: Ja. Das entschied das Oberlandesgericht Köln.
Die Entscheidung könnte sich auf weitere Umschlagplätze für illegale Angebote auswirken, etwa für Filme, Spiele oder Computer-Programme. Zwar bietet ein CDN nicht direkt solche Seiten an, doch stellt es die grundlegende technische Infrastruktur und nach Ansicht des Gerichts Schlupflöcher zur Verschleierung.
Verschiedene Medien melden das Urteil unter Berufung auf den Verband der deutschen Musikindustrie (BVMI). Cloudflare wird laut BVMI-Mitteilung dazu verpflichtet, „den Zugang zu einem urheberrechtlich geschützten Musikalbum über die Domain ddl-music.to zu unterlassen“. Legt Cloudflare Berufung ein, landet der Fall vor dem Bundesgerichtshof.
- Oberlandesgericht: Cloudflare haftet als Täter für Urheberrechtsverletzungen (Heise)
- Musikindustrie gewinnt gegen Cloudflare (Netzpolitik)
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