Neue Version: Leitfaden zu Rechtsfragen bei E-Learning und Lehre
Der Leitfaden soll Institutionen und Mitarbeiter im E-Learning-Bereich über die komplexen urheberrechtlichen Fragen in Bildung und Wissenschaft informieren. Er richtet sich besonders an Praktikerinnen, wissenschaftliche Autoren, Projektleiterinnen und Hochschulmitarbeiter, die Lehr- und Lernmaterialien erstellen oder nutzen.
Die jetzt erschienene, dritte und überarbeitete Version wurde von Till Kreutzer und Tom Hirche im Auftrag des Multimedia-Kontors Hamburg (MMKH) erstellt, der Service- und Beratungseinrichtung der öffentlichen Hamburger Hochschulen. Schwerpunkte des Leitfadens sind:
- Grundzüge des Urheberrechts
- Freie Werke, Open Content und Creative Commons
- Open Educational Resources
- Schranken des Urheberrechts
- Erwerb von Nutzungsrechten und Verträge
- Persönlichkeits- und Markenrechte
Berücksichtigt wird auch das neue „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz“ (UrhWissG), das am 1. März 2018 in Kraft tritt. Es reformiert unter anderem die Regelungen und Nutzungsbefugnisse bei digitalen Semesterapparaten, für Forschungszwecke, beim Text- und Data-Mining, zum Kopienversand sowie für Bibliotheken, Archive und Museen.
Update, 28.2.2018: Der Leitfaden ist jetzt unter gleich bleibender URL in einer Fassung mit lesefreundlichem Layout verfügbar.
Rechtsfragen zur Digitalisierung in der Lehre – Praxisleitfaden zum Recht bei E-Learning, OER und Open Content (PDF)
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1 Kommentar
1 Eric am 1. Februar, 2018 um 14:10
“Presseerzeugnisse wie Publikumszeitschriften und Zeitungen [sind aus der Regelung des § 60a] ausgenommen”
Und wie sollen Lehrer/innen zukünftig, bswp. im Fach Gemeinschaftskunde/Politik Zeitungstexte verwenden? Gar nicht mehr? Es ist gängige Praxis, dass Zeitungsartikel im Unterreicht als Einstieg und Auseinandersetzung mit dem Thema verwendet werden. Also am besten ganz darauf verzichten? Nur noch Blog-Beiträge verwenden, die eine Nutzung im Unterricht erlauben (Stichwort “sonstige Werke geringen Umfangs”)?
Ich sehe das als dicken Einschnitt in die Verlagsvielfalt, wenn man nicht mehr die Freiheit hat, die Tageszeitung im Unterricht zu verwenden, auf die man Zugriff hat(te).
Was sagen Sie dazu?