Landgericht Köln revidiert Redtube-Beschluss, Accountbindung, Usedsoft-Entscheidung
Landgericht Köln entscheidet über Beschwerde bei Redtube-Abmahnungen
Im Zusammenhang mit der Redtube-Abmahnwelle hat das Landgericht Köln entschieden, dass ein Beschluss über die Herausgabe von Anschlussdaten rechtswidrig war. Dies wurde am Montag aufgrund einer Pressemitteilung des Gerichts (PDF) bekannt. Nach der Begründung des Gerichts hätten die Antragsteller keine offensichtliche Rechtsverletzung glaubhaft gemacht. Diese sei nach Ansicht des Gerichts jedenfalls beim Streaming aus einer nicht offensichtlich rechtswidrigen Quelle nicht gegeben. Weiterhin deutete das Gericht an, dass möglicherweise für weitere Verfahren ein Verwertungsverbot bestehen könnte. Ob es zu einem solchen jedoch überhaupt jemals kommen wird, ist aufgrund der massiven rechtlichen Zweifel an den Abmahnungen äußerst fraglich.
Zur Pressemitteilung des LG Köln.
Ein Kommentar auf telemedicus.info.
iRights.info: Landgericht Köln revidiert: Herausgabe von Redtube-Nutzerdaten war nicht rechtmäßig
Landgericht Berlin entscheidet zum Fall VZBV gegen Valve
Das Landgericht Berlin hat diese Woche seine Entscheidung im Fall VZBV gegen Valve verkündet. Das Gericht entschied, dass Valve seinen Nutzern nicht die Möglichkeit einräumen muss, ihre bei Steam gekauften Spiele weiterverkaufen zu können. In der mündlichen Verhandlung am 14. Januar 2014 ließ das Gerichts bereits durchscheinen, dass es die Klage des Verbrauchenzentrale Bundesverband gegen die Valve Corp. (Az. 15 O 56/13) abweisen wird. Es deutete an, die Grundsätze der Usedsoft-Rechtsprechung des EuGH nicht auf Computerspiele anzuwenden seien. Die genauen Entscheidungsgründe liegen jedoch noch nicht vor.
Zur Meldung auf spielerecht.de.
Telemedicus mit weiteren Hintergründen.
iRights.info: Let’s-play-Videos, gebrauchte Spiele, virtuelle Gegenstände: Was darf ich mit gekauften Games machen?
BGH: Usedsoft II im Volltext veröffentlicht
Der Bundesgerichtshof hat diese Woche in dem Fall des Weiterverkaufs von gebrauchten Software-Lizenzen durch das Unternehmen Usedsoft sein zweites Urteil vom Sommer letzten Jahres veröffentlicht. Vorausgegangen war dem die Usedsoft-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Dieser hatte dort entschieden, unter welchen Voraussetzungen bei Software im Online-Vertrieb Erschöpfung eintreten kann. Der BGH hatte sich nun mit dieser Rechtsprechung auseinander zu setzen und die Sache an das Oberlandesgericht München als Berufungsgericht zurück zu verweisen. Dieses muss den konkreten Fall nun erneut mit den Vorgaben des BGH und des Europäischen Gerichtshofs umsetzen.
Telemedicus mit einer ausführlichen Besprechung.
Das Urteil im Volltext in unserer Datenbank.
Springer hätte Prosieben-Sat.1 Media übernehmen dürfen
Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Woche entschieden, dass die Bayerische Landeszentrale für Neue Medien es dem Springer-Konzern nicht hätte untersagen dürfen, die Prosieben-Sat.1 Media AG zu übernehmen. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor. Demnach sei die Beurteilung falsch gewesen, dass die Übernahme zu einer vorherrschenden Meinungsmacht geführt hätte. Die zwar schon starke Stellung auf dem Fernsehmarkt nach Zuschauerzahlen wäre durch die starke Stellung Springers auf einem medienrelevanten verwandten Markt zwar verstärkt worden – der Maßstab für die Beurteilung sei jedoch gemessen an den zu erreichenden Schwellenwerten nicht so hoch.
Zur Pressemitteilung des Gerichts.
Mehr dazu auf urheberrecht.org.
Bundesgerichtshof: Schufa muss Gewichtung ihrer Daten nicht preisgeben
Am Dienstag hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Wirtschaftsauskunftei Schufa darüber Auskunft zu erteilen hat, welche personenbezogenen, kreditrelevanten Dateien in ihre Berechnung der Wahrscheinlichkeitswerte zur Kreditwürdigkeit eines Betroffenen eingeflossen sind. Darüber hinaus besteht jedoch kein Auskunftsanspruch für die Betroffenen. Insbesondere muss die Schufa die Gewichtung der Daten und damit ihre genauen Formeln zum Kredit-Scoring nicht angeben. Die Klägerin vertrat die Meinung, dass die von der Beklagten erstellten Datenübersicht nach Paragraf 34 des Bundesdatenschutzgesetzes nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach. Ihr wurde zuvor die Finanzierung eines Automobilkaufs infolge einer unrichtigen Auskunft der Schufa verwehrt.
Die Pressemitteilung des BGH.
Snowden für Friedensnobelpreis nominiert
Zwei Politiker der norwegischen Sozialistischen Linkspartei haben den bekannten Whistleblower Edward Snowden für die Vergabe des Friedensnobelpreises nominiert. Dies berichtete heise.de Mitte der Woche. Nach der Begründung haben die Enthüllungen über den NSA-Überwachungsskandal zu einer stabileren und friedlicheren Weltordnung beigetragen. Außerdem wurde bekannt, dass Snowden vom Europarat zur Aufarbeitung der Massenüberwachung eingeladen wurde.
Zur Nachricht bei heise.de.
Dieser Wochenrückblick wurde von Sebastian Telle und Diana Spikowius verfasst. Lizenz: CC BY-NC-SA.
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