GEMA-Einigung bei Online-Videotheken, „Heute“-Melodie, Passwort-Diebstahl
Türkei: Twitter wieder frei geschaltet
Die türkische Regierung hat Twitter wieder frei gegeben. Das geht aus einer Meldung der Tagesschau hervor. Damit setzt sie eine Entscheidung des türkischen Verfassungsgerichts um, das die Blockade als Verstoß gegen die Meinungsfreiheit gewertet hatte. Die türkische Regierung hatte den Dienst ebenso wie Youtube sperren lassen, nachdem dort von Bürgern Kritik geübt wurde. Ministerpräsident Erdogan will nach eigenen Aussagen „Twitter und solche Sachen […] mit der Wurzel ausreißen“”.
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NSA-Untersuchungsausschuss konstituiert sich
Am Donnerstag hat sich der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages konstituiert. Zunächst soll vor allem Material gesammelt werden. So steht die Vernehmung des Whistleblowers Edward Snowden zur Diskussion ebenso wie der Zugriff auf dessen Originaldokumente. Ende März hatte sich der Bundestag nach langen Diskussionen über die Einsetzung des Untersuchungsausschusses geeinigt.
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GEMA einigt sich über Abgabe für Video-on-Demand-Dienste
Die Verwertungsgesellschaft GEMA hat sich mit dem IT-Branchenverband Bitkom auf eine Abgabe für digitale Videotheken im Internet geeinigt. Die Regelung über die Höhe der urheberrechtlichen Vergütung gilt rückwirkend ab 2002. Sie beträgt beispielsweise 16,5 Cent, wenn der Kunde einen Film dauerhaft nutzen darf und 5,5 Cent, wenn die Nutzung zeitlich begrenzt ist. Nicht umfasst sind Abo-Angebote, die auf einem monatlichen Pauschalbetrag basieren sowie rein werbefinanzierte Plattformen.
Zur Pressemitteilung der GEMA.
Zur Pressemitteilung des Bitkom.
Verwaltungsgericht Gera weist Klage gegen Rundfunkbeitrag ab
Das Verwaltungsgericht Gera hat eine Klage gegen einen Bescheid auf Grundlage des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags abgewiesen, wie diese Woche bekannt wurde. Das Gericht hat keine Bedenken bezüglich der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen. Da die Zahlung lediglich an die Möglichkeit der Inanspruchnahme geknüpft ist, müsse sie als Beitrag und nicht als Steuer qualifiziert werden. An der Zuständigkeit der Länder bestünde deshalb kein Zweifel. Auch sei es aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung zulässig, zu pauschalieren und vereinzelt Wohnungsinhaber zu erfassen, die gar kein Empfangsgerät nutzen. Vergleichbare Verfahren blieben auch schon vor dem Verwaltungsgericht Bremen erfolglos.
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Staatsanwaltschaft spürt erneut Millionen gestohlener Passwörter auf
Die Staatsanwaltschaft Verden hat in einem Datensatz 18 Millionen E-Mail-Adressen mit dazugehörigen Passwörtern aufgespürt. Mindestens drei Millionen Konten sollen von deutschen Nutzern stammen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) kündigte an, den Betroffenen Anfang der Woche weitere Informationen zur Verfügung zu stellen. Erst vor wenigen Monaten war ein Paket von rund 16 Millionen gestohlenen E-Mail-Adressen aufgetaucht. Das BSI hatte damals eine Website zur Verfügung gestellt, auf der Nutzer überprüfen konnten, ob ihre Adresse betroffen ist.
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„Heute“-Melodie: Oberlandesgericht München empfiehlt Vergleich
Am Donnerstag fand die mündliche Verhandlung in dem urheberrechtlichen Streit über die Melodie der ZDF-Nachrichtensendung „Heute“ statt. Dabei empfahl das Gericht eine außergerichtliche Einigung. Die Parteien streiten sich, ob die neue Melodie eine eigene Komposition ist oder vielmehr eine unzulässige Bearbeitung ist. Mit einem Vergleich würden insbesondere die Kosten für ein weiteres Gutachten zur Klärung dieser Frage vermieden. Die Vorinstanz hatte die Klage noch abgewiesen, da es sich um eine neue Komposition handele.
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Gemischte Reaktionen auf Entscheidung des EU-Parlaments zur Netzneutralität
Die Reaktionen auf die Entscheidung des EU-Parlaments für einen stärkeren Schutz der Netzneutralität fallen unterschiedlich aus. Netzaktivisten, die deutsche Bundesregierung und die EU-Digitalkommissarin begrüßten das Ergebnis der Abstimmung. Dagegen sieht die Telekommunikationsbranche die Möglichkeiten für innovative Dienste eingeschränkt. Auch Thomas Fetzer, Professor für Regulierungsrecht an der Universität Mannheim, sprach sich gegen ein umfassendes Verbot von Spezialdiensten aus. Er plädierte für einen Ansatz, der Raum für neue Angebote lässt. Der Entwurf des Parlaments benötigt noch die Zustimmung der EU-Mitgliedsstaaten.
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Dieser Wochenrückblick wurde von Sebastian Telle und Lennart Elsass verfasst. Lizenz: CC BY-NC-SA.
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