Software und Spiele kopieren: Das Lizenzmodell entscheidet
Wie andere Werke genießen auch Computerprogramme jeglicher Art urheberrechtlichen Schutz. Was bedeutet das? Zunächst einfach nur: Was urheberrechtlich geschützt ist, darf nicht ohne weiteres kopiert werden. Im Urheberrecht wird dafür der Begriff vervielfältigen benutzt. Gemeint ist damit eine Nutzungshandlung, der im Normalfall der Urheber oder ein anderer Rechtsinhaber – bei Software zumeist eine Softwarefirma – zustimmen muss.
Diese Zustimmung wird bei Computerprogrammen durch eine so genannte Lizenz erteilt. Es gibt aber gesetzliche Regeln, nach denen es erlaubt ist, urheberrechtlich geschützte Werke zu kopieren. Zusammengefasst: Ohne zu fragen ist kopieren nur legal, wenn es a) vom Gesetz oder b) vom Inhaber der Rechte erlaubt wurde.
Erlaubte und verbotene Kopien – was das Gesetz sagt
Die meisten Programme stehen unter so genannten proprietären Lizenzen, wie etwa dem Microsoft-Endbenutzer-Lizenzvertrag. Diese gestatten es dem Nutzer im Regelfall nicht, Kopien vom Programm anzufertigen. Es gibt aber eine Ausnahme: Man darf sich eine einzige Sicherungskopie machen.
Eine Sicherheitskopie ist ein besonderes Vervielfältigungsstück, das nur anfertigen darf, wer ein Original besitzt und auch nur dann, wenn es erforderlich ist. Das heißt: Liefert der Hersteller oder Verkäufer des Programms schon eine Kopie mit, darf auch der Besitzer eines Originalprogramms keine zusätzliche Kopie machen. Das heißt auch: Verkaufe ich mein Programm, muss ich die Sicherheitskopie löschen oder dem Käufer mitgeben.
Die Sicherheitskopie ist die einzige Vervielfältigung, die der berechtigte Nutzer eines Computerprogramms herstellen darf. Die weiter gehende, allgemeine Privatkopieregelung gilt für Computerprogramme nicht. Es ist also nicht gestattet, Kopien meines Programms für einen zweiten Rechner oder zur Weitergabe an Freunde oder Familienmitglieder herzustellen. Dies müsste mir der Anbieter der Software (etwa Microsoft) ausdrücklich erlauben, was üblicher Weise nur vorkommt, wenn man eine Software mit mehr als einer Lizenz gekauft hat.
Kopieren nur in engen Grenzen
Daran zeigt sich sehr deutlich, dass der Gesetzgeber das Kopieren von Computerprogrammen nur in sehr engen Grenzen gestattet. Das Tauschen von kommerziellen Programmen in Gameclubs, im Internet, Tauschbörsen oder über Warez-Server ist also illegal.
Das gilt natürlich erst recht für den Verkauf von kopierten Computerprogrammen – egal ob es der gebrannte Rohling auf dem Flohmarkt ist oder ein groß angelegter internationaler Softwarepiraterie-Ring. Nur mein Original darf ich weitergeben oder wieder verkaufen. Das Urheberrecht gestattet es, Werkstücke (wie eine CD-ROM), die einmal vom Berechtigten in den Verkehr gebracht wurden, später frei weiterzugeben.
Es ist also Vorsicht geboten: Wenn ich beispielsweise Word, Half Life, Excel oder Photoshop kopiere, selbst wenn es nur für den privaten Gebrauch ist, verstoße ich gegen das Urheberrecht. Einzige Ausnahme ist die Sicherungskopie. Wer sich hieran nicht hält, kann auf Schadensersatz verklagt werden und er macht sich sogar strafbar.
Indem ich ein Computerspiel zum Download auf einen Warez-Server hochlade oder in den Shared-Ordner von Kazaa ablege, begehe ich also genauso eine Urheberrechtsverletzung wie der Softwarekopierer, der bei Ebay „Raubkopien“ versteigert.
Dass der eBay-Verkäufer hiermit Geld verdient, der Spiele-Tauscher aber nicht, spielt erst im Rahmen der möglichen Folgen eine Rolle. Dies kann sich in der Höhe eines etwaigen Schadensersatzes auswirken oder – wenn es um die Strafbarkeit geht – heißen, dass der Verkäufer möglicherweise in den Knast kommt, der Spieler mit einer Geldstrafe davon kommt.
Kopieren mit Erlaubnis: Shareware, Freeware, Open Source, Public Domain
Nicht jeder Programmierer oder Softwarehersteller hat etwas gegen das Kopieren seiner Software. Viele Anbieter stellen ihre Software für eine mehr oder weniger freie Nutzung zur Verfügung. Solche Programme werden dann in Form von Shareware, Public Domain- oder Open Source-Software vertrieben. Sie sind meist allgemein über das Internet oder FTP-Server zu bekommen.
Bei Shareware, Public Domain oder Open Source handelt es sich um Lizenzmodelle. Sie unterscheiden sich zwar untereinander im Detail erheblich, haben jedoch eins gemeinsam: Der Nutzer erhält vom Berechtigten die Erlaubnis, die Software mehr oder weniger frei zu verwenden und zu kopieren. Besonders bei Public Domain- und Open Source-Programmen (auch freie Software genannt) ist es dem Anwender gestattet, die Software frei und kostenlos zu vervielfältigen und weiterzugeben.
Bei Shareware gibt es meist gewisse Beschränkungen der Nutzungsfreiheit (die so weit gehen können, dass man von einer eigentlichen Nutzungsfreiheit nicht mehr sprechen kann). Dennoch darf auch Shareware im Regelfall zunächst einmal kopiert, also etwa aus dem Internet herunter geladen und häufig auch an Dritte weitergegeben werden.
Ganz Copyright-frei geht nicht
Public Domain (gemeinfreie) Software zeichnet sich dadurch aus, dass der Urheber auf seine Rechte an dem Programm gänzlich verzichtet. Sie ist damit „copyright-frei“. Zwar ist nach deutschem Urheberrecht ein völliger Verzicht auf das Recht nicht möglich. Dennoch kann man auch hierzulande Public-Domain-Software frei kopieren und weitergeben. Weitere Informationen über die Verbreitung von Software unter Open Source- oder Shareware-Lizenzen gibt es bei iRights.info an anderer Stelle.
Will man herausfinden, ob man eine Software kopieren oder weitergeben darf, muss man die Lizenzbestimmungen lesen. Sie sind sowohl bei kommerziellen als auch bei freier und Public-Domain-Software sowie Shareware als Teil der Nutzungsbedingungen nahezu jedem Programm beigefügt oder können von den Download-Seiten, auf denen man die Software erhält, heruntergeladen werden.
Was sagen Sie dazu?