Wochenrückblick: Verwaiste Werke, LSR-Petition, Copyright-Richtlinie
EU-Parlament beschließt Richtlinie zu verwaisten Werken
Das Europäische Parlament hat am Donnerstag die Richtlinie über verwaiste Werke beschlossen. Werke, deren Urheber unbekannt oder nicht mehr auffindbar sind, sollen künftig durch Bibliotheken, Archive und andere Einrichtungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen. Voraussetzung ist, dass diese zuvor eine sorgfältige Suche nach dem Rechteinhaber durchgeführt haben. Ist dieser auch dann nicht auffindbar, gilt ein Werk dann jedoch europaweit als verwaist und darf insbesondere digitalisiert und im Netz veröffentlicht werden.
Konsolidierte Fassung im Volltext.
Die Nachricht bei Heise online.
Die Richtlinie im Überblick bei Telemedicus.
Piraten starten Petition gegen Leistungsschutzrecht
Die Piratenpartei hat eine E-Petition gegen das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage eingerichtet. Mit der Petition wird der Bundestag aufgefordert, ein solches Leistungsschutzrecht grundsätzlich abzulehnen. Ein erster Entwurf für das Presse-Leistungsschutzrecht räumt Verlagen ein eigenes Recht an von ihnen veröffentlichen Texten im Netz ein. Insbesonderen von Suchmaschinen sollen Verlage so Gebühren für die Nutzung der Texte verlangen können.
Erklärung der Piratenpartei.
Ausführlich bei irights.info.
iRights.info-Dossier: Leistungsschutzrecht.
Neelie Kroes fordert Reform des europäischen Urheberrechts
Die für die Digitale Agenda zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes will eine Reform der Copyright-Richtlinie angehen. Das hat sie am Montag auf dem „2012 Intellectual Property and Innovation Summit” bekannt gegeben. Die Richtlinie sei veraltet und entspreche nicht mehr der digitalen Technik von heute. Die Kommission prüfe bereits, welche Änderungen durchgesetzt werden können.
Die Nachricht bei Telemedicus.
Die Richtlinie in aktueller Fassung.
Staatstrojaner: Hersteller verweigert Herausgabe des Quell-Codes
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar erhält keine Einsicht in den Quell-Code der der behördlichen Überwachungssoftware zur Quellen-TKÜ, die als „Staatstrojaner” bekannt ist. Wie aus einem Schreiben Schaars an den Innenausschuss des Bundestages hervorgeht, ist der Hersteller der Software nur unter Auflagen bereit, den Sourcecode zur Verfügung zu stellen. Unter anderem soll der Bundesdatenschutzbeauftragte eine Vertraulichkeitserklärung unterzeichnen und 1.200 Euro pro Tag und Mitarbeiter für eventuell entstehenden Aufwand bezahlen.
Ausführlich bei internet-law.de.
Die ePetition beim Deutschen Bundestag.
Holtzbrinck verkauft VZ-Netzwerke
Holtzbrinck Digital hat die VZ-Netzwerke verkauft. Die sozialen Netzwerke StudiVZ, SchülerVZ und MeinVZ stehen nun im Eigentum der Vert Capital Investmentgesellschaft, die bereits das Social Network bebo.com betreibt. Der neue Eigentümer hat bereits angekündigt, die Netzwerke weiter betreiben zu wollen. Der Kaufpreis ist nicht bekannt.
Zur Pressemedung von Werben&Verkaufen.
IPv4: Europa gehen die IP-Adressen aus
Europa gehen die IP-Adressen aus. Wie die europäische Verwaltungseinrichtung für IP-Adressen RIPE vergangene Woche mitteilte, seien die letzten Vorräute von verfügbaren IPv4-Adressen so gut wie aufgebraucht. Schon seit Jahren ist bekannt, dass IP-Adressen nach dem alten IPv4-Standard bald vollständig vergeben sein werden. Der Nachfolgestandard IPv6 ist ebenfalls seit Jahren auf dem Weg, hat sich in der Praxis jedoch noch nicht durchsetzen können. Mit IPv6-Adressen stehen anstatt 4 Milliarden rechnerisch möglichen IP-Adressen 340 Sextillionen Adressnummern zur Verfügung. Das könnte auch datenschutzrechtliche Folgen haben: Während bislang in der Regel eine öffentliche IP-Adresse pro Internetanschluss vergeben wird, könnte künftig jedes Gerät eine eindeutige Adresse erhalten.
Die Meldung bei Heise online.
Telemedicus: Wie IPv6 das Medienrecht verändern wird.
iPhone 5 verärgert deutsche Mobilfunkprovider
Deutsche Mobilfunkprovider haben sich nach der Präsentation des neuen Apple iPhone 5 verärgert gezeigt. Grund ist die Umsetzung des neuen Mobilfunkstandards LTE durch Apple. Die Nutzung von LTE erfolgt in Deutschland über drei Frequenzblöcke, die im Jahr 2010 für Milliarden-Beträge versteigert wurden. Zwei dieser Blöcke werden von mehreren Anbietern genutzt. Der Bereich 1.800 MHz wird hingegen weitgehend exklusiv von der Telekom genutzt. Und nur dieser letzte Frequenzbereich wird vom neuen iPhone unterstützt. Entsprechend ungehalten äußerte sich Vodafone nach Bekanntgabe der Spezifikationen des iPhone 5. Und auch Nutzer zeigten sich unzufrieden: Denn selbst bei der Telekom ist der vom iPhone genutzte Frequenzbereich in Deutschland nur in wenigen Ballungsgebieten verfügbar.
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