Wen trifft das Leistungsschutzrecht? Die Linke will es wissen
Die Linke-Bundestagfraktion fragt die Bundesregierung nach Details zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverlage (LSR). Hintergrund ist die Annahme, das LSR werde die “Kommunikationsfreiheit empfindlich beeinträchtigen”.
Das Bundeskabinett hat das LSR Ende August auf den Weg gebracht. “Gewerbliche Anbieter” wie Betreiber von Suchmaschinen und News-Aggregatoren sollen künftig Lizenzgebühren zahlen, wenn sie Presse-Artikel oder Teile davon verwenden. Bislang war das Gesetz auch als “Lex Google” bekannt. Es ziele auf die Werbeeinnahmen, die Google mit der Listung von Überschriften und Textauszügen von Presseartikeln in den Suchergebnissen generiert, so die gängige Meinung.
Die Linke-Fraktion meint nun, bei näherem Hinsehen würden “erhebliche Kollateralschäden” sichtbar und fragt die Bundesregierung, wer alles vom LSR betroffen – also künftig zahlungspflichtig – ist. Die Kleine Anfrage ist noch nicht als Drucksache auf den Bundestagsseiten verfügbar.
Die Linke fragt zum Beispiel, ob folgende Dienste als “gewerbliche Anbieter” unter das LSR fallen:
- soziale Netzwerke wie Facebook
- Mikroblogging-Dienste wie Twitter
- Kurz-URL-Dienste wie Bitly
- Social Network-Aggregatoren wie Flipboard
- Media Monitoring-Dienste wie Topsy
- Really Simple Syndication (RSS)-Dienste
- Feedreader
- audiovisuelle Social Media-Dienste wie YouTube und Last.fm
- Internetradios auf Basis sozialer Software
- Social Bookmarking-Dienste wie Delicious
Für die Linke-Fraktion bleibt nicht nur offen, wer alles nach LSR an die Verlage zu zahlen hat. Sie will auch wissen, welche Blogger gemäß LSR künftig Vegütungen verlangen dürfen.
Die Beamten, die die 15 Fragen mit ihren zahlreichen, technisch komplizierten und spitzfindigen Unterpunkten zu beantworten haben, sind nicht zu beneiden. Sollten sie es schaffen, hätten sie viel Licht in die Unklarheiten des LSR gebracht.
Ihrer Anfrage stellt die Linke noch eine Beobachtung zur ‘Berichterstattung in eigener Sache’ voran:
“Die Debatte über das Leistungsschutzrecht selbst wird seit mehr als drei Jahren von einer digitalen Öffentlichkeit im Netz kritisch begleitet, während davon in den Publikationsorganen der klassischen Presse, die von einem solchen Recht profitiert, nur am Rande die Rede ist und in der ganz überwiegender Zahl kritiklos und affirmativ berichtet wird.”
Was sagen Sie dazu?