Twitpic, Twitter und “konkludente Verträge”
Ohne es zu wissen, schließen wir tagtäglich Verträge ab. Die Nutzung von Online-Diensten wie Twitpic, zur Veröffentlichung eigener Fotos bei Twitter, ist dabei in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt. Fast niemand macht sich die Mühe diese im Einzelnen durchzulesen. Bei Facebook und anderen Online-Diensten haben wir uns schon lange daran gewöhnt und ignorieren, selbst wenn dies widerwillig geschieht, die weitreichenden Rechteabtretungen die wir tagtäglich beim Hochladen von Informationen vornehmen. Die öffentliche Diskussion darüber, ob das in Ordnung ist oder nicht, verflacht immer relativ zügig.
Nun hat es Twitpic erwischt. Das Unternehmen hat einen Deal mit einer Fotoagentur bekannt gemacht. Dieser sieht vor, dass alle von Nutzern bei Twitpic hochgeladenen Bilder kommerziell verwertet werden. Bei Spiegel Online heißt es dazu “Wenn das mal nicht einen Sturm der Entrüstung hervorruft: Der Twitter-Fotodienst Twitpic, über den man Fotos hochladen und über eine kurze Adresse in Twitter-Botschaften einbinden kann, hat einen exklusiven Deal mit der britischen Fotoagentur “Wenn” geschlossen. Künftig sollen Fotos, die Stars über Twitpic ins Internet stellen, weltweit vermarktet werden.” iRights.info-Redakteur Till Kreutzer hat zur Problematik von Rechteabtretungen durch AGB den sehr lesenswerten Text “Freiwild oder Artenschutz: Ausbeutung durch AGB” geschrieben. Gerade auch für den aktuellen Fall von Twitpic findet man hierin sehr wertvolle Informationen. Schwerpunkt des Artikels ist die Rechteabtretung im Verhältnis zwischen Urheber und Auftraggeber bzw. Verwerter. Leseempfehlung!
6 Kommentare
1 Rechtsanwalt am 20. Dezember, 2011 um 10:42
Hier dürfte eine Prüfung der AGB auf Ihre Wirksamkeit helfen.
Was sagen Sie dazu?