70.000 Euro Studiengebühren fürs Bücher-Scannen
Beim Deutschlandfunk gibt es einen Beitrag dazu, wie der neue Paragraph 52b des Urheberrechtsgesetzes — Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven — in der Praxis umgesetzt wird.
In der Universität Würzburg sieht das so aus, daß 70.000 Euro Studiengebühren in das Scannen von Fachbüchern investiert wird. Die gescannten Werke lassen sich an dafür vorgesehenen Leseplätzen (Terminals) studieren:
“Die eingelesenen Seiten werden als Bild abgelegt – aber auch als Textvariante, die den Einsatz in der Textverarbeitung ermöglicht, oder die Suche nach Schlagworten. Auf rund 220 elektronische Lehrwerke kann mittlerweile über den Katalog an den Rechnern der Unibibliothek zugegriffen werden, erläutert der Leiter des Projekts, Hans-Günther Schmidt…”
An anderen Universitäten laufen ähnliche Scan-Aktionen, wird berichtet.
§52b UrhG besagt übrigens:
“Zulässig ist, veröffentlichte Werke aus dem Bestand öffentlich zugänglicher Bibliotheken, Museen oder Archive, die keinen unmittelbar oder mittelbar wirtschaftlichen oder Erwerbszweck verfolgen, ausschließlich in den Räumen der jeweiligen Einrichtung an eigens dafür eingerichteten elektronischen Leseplätzen zur Forschung und für private Studien zugänglich zu machen, soweit dem keine vertraglichen Regelungen entgegenstehen. Es dürfen grundsätzlich nicht mehr Exemplare eines Werkes an den eingerichteten elektronischen Leseplätzen gleichzeitig zugänglich gemacht werden, als der Bestand der Einrichtung umfasst. Für die Zugänglichmachung ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.”
Die Rechnung sieht also etwa so aus:
- Die Universitäten bezahlen für die Anschaffung der gedruckten Werke.
- Die Universitäten bezahlen — aus Studiengebühren — das Scannen der gederuckten Werke.
- Die Universitäten bezahlen die Leseplätze für die gescannten Werke.
- Die Universitäten bezahlen die Server-Infrastruktur für die Verwaltung der gescannten Werke.
- Die Universitäten bezahlen für die Nutzung der gescannten Werke “eine angemessene Vergütung” an die zuständige Verwertungsgesellschaft (wohl die VG Wort).
Diese Kosten fallen bei jeder Universität an, die diesen Weg geht.
Ob das für die Universitäten und ihre Studenten wohl ein gutes Geschäft ist?
1 Kommentar
1 Robert A. Gehring am 27. Februar, 2009 um 12:54
Tja, ob das mit dem Scannen so eine gute Idee war? Wie der Buchreport berichtet, will der Börsenverein die Uni Würzburg wegen der Scan-Aktion nun verklagen:
Was sagen Sie dazu?