Urheberrechtsexperten kritisieren dogmatische Anwendung von Dreistufentest aus TRIPS
Auf Initiative des Max-Planck Instituts für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht hat eine Reihe von internationalen Urheberrechtsexperten in einer Deklaration eine bessere Balance im Urheberrecht gefordert.
Rechteinhaber in aller Welt berufen sich immer wieder auf den „Dreistufentest“, um Gesetzgeber zur Verschärfung von nationalen Gesetzen zum „geistigen Eigentum“ zu drängen. Auch Gerichte haben weltweit in verschiedenen Fällen unter Rückgriff auf den „Dreistufentest“ in Gesetzgebungsmaßnahmen eingegriffen. Die Unterzeichner der jetzt veröffentlichten „Deklaration für eine ausgeglichene Auslegung der Dreistufentests im Urheberrecht“ (englisch, PDF) kritisieren, dass Gesetzgeber und Gerichte die WTO-Bestimmungen in der Vergangenheit zu eng und zu dogmatisch ausgelegt hätten.
Die Urheberrechtsexperten fordern mit ihrer Deklaration dazu auf, die Interessen von Urhebern, Verwertern und der Öffentlichkeit in Zukunft alle angemessen zu berücksichtigen – wie es im TRIPS-Abkommen auch ausdrücklich vorgesehen ist. Bisher, kritisieren die Fachleute, seien die Interessen der Öffentlichkeit, zum Beispiel an einem funktionierenden Wettbewerb und einem Zugang zu geschützten Werken, nicht ausreichend ins Kalkül gezogen worden. Sie betonen die Bedeutung urheberrechtlicher Ausnahmebestimmungen („Schranken“) zur Wahrung der gesamtgesellschaftlichen Interessen. Insbesondere wollen sie Menschen- und Freiheitsrechten, Wettbewerbsüberlegungen und „andere[n] öffentliche[n] Interessen wie beispielsweise den wissenschaftlichen und kulturellen Fortschritt, die soziale oder ökonomische Entwicklung“ einen höheren Stellenwert eingeräumt sehen als bisher.
Das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (TRIPS) der Welthandelsorganisation WTO von 1994 legt unter anderem verbindliche Minimalanforderungen für nationale Gesetze zum Urheber-, Patent- und Markenrecht fest. Gesetzliche Bestimmungen müssen demnach dem so genannten „Dreistufentest“ standhalten, um die vertraglichen Vereinbarungen des Welthandelsabkommens GATT nicht zu verletzen. Im Kern besagt der „Dreistufentest“, dass WTO-Mitglieder im Urheber-, Patent- und Markenrecht (und angrenzenden Bereichen) Ausnahmen vom exklusiven Schutz nur vorsehen dürfen, wenn damit die legitimen Interessen der Rechteinhaber nicht verletzt werden.
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