Dokumentation: Stellungnahme zum Leistungsschutzrecht von Till Kreutzer
Am Donnerstag, dem 30. Januar wird der Rechtsausschuss des Bundestages in öffentlicher Sitzung über den Gesetzentwurf für ein Presse-Leistungsschutzrecht beraten. Wir dokumentieren hier die Stellungnahme (PDF) von iRights.info-Mitbegründer Till Kreutzer.
Die wichtigsten Aussagen:
1. Das Leistungsschutzrecht (…) ist weder notwendig noch gerechtfertigt, wird niemandem nützen aber massive Kollateralschäden nach sich ziehen.
2. Die Presseverleger benötigen kein Leistungsschutzrecht zum Schutz gegen die Anbieter von Suchmaschinen und Aggregations-Diensten. (…) Beide Branchen bilden eine auf freiwilliger Basis existierende, gut funktionierende Symbiose (einen Komplementärmarkt) (…)
3. Das LSR würde die aufstrebende Branche der Informationsdienstleistungen massiv behindern und damit dem Wirtschaft- und Innovationsstandort Deutschland großen Schaden zufügen. Negative Konsequenzen hätten vor allem die kleineren Marktteilnehmer – sowohl auf Seiten der Verlage als auch der Informationsdienstleister –zu befürchten. (…)
4. Angesichts der von allen neutralen Beobachtern geteilten Kritik und Bedenken gegenüber dem LSR wäre es zumindest grob fahrlässig, das LSR ohne weitere vertiefte Rechtsfolgenabschätzung, einschließlich einer ernsthaften Konsultation der beteiligten Kreise, einzuführen. (…)
Ebenfalls zur Anhörung eingeladen sind:
- Prof. Dr. Ralf Dewenter, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf/Düsseldorf Institute for Competition Economics (DICE) oeconomicum 01.08
- Prof. Dr. Dr. Jürgen Ensthaler, Technische Universität Berlin
- Christoph Keese, Sprecher des Arbeitskreises Urheberrecht BDZV und VDZ, Axel Springer AG, Berlin
- Dr. Holger Paesler, Geschäftsführer Verlagsgruppe Ebner GmbH & Co. KG, Ulm
- Benno H. Pöppelmann, Justitiar des Deutschen Journalistenverbandes, DJV-Geschäftsstelle Berlin
- Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Kölner Forschungsstelle für Medienrecht, Fachhochschule Köln, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
- Prof. Dr. Gerald Spindler, Georg-August-Universität Göttingen, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- u. Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung, Multimedia- und Telekommunikationsrecht
- Thomas Stadler, Fachanwalt für IT-Recht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Freising
Auf der Bundestagsseite finden sich bereits die meisten Stellungnahmen. Zur Sitzung kann man sich laut Gründigital noch bis heute anmelden, ein Livestream ist aber nicht geplant.
Hier die komplette Stellungnahme:
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