US-Gericht stützt Netzneutralität, Datenschützer kritisiert Whatsapp, Sopranistin singt Urheberrecht

Ein Gericht im US-Bundessataat Columbia stützt mit einer jüngsten Entscheidung den Grundsatz der Netzneutralität, berichtet die New York Times. Internetdienstleister würden Werkzeuge anbieten, nicht Luxusgüter, heißt es darin. Die Richter berufen sich dabei auf Vorgaben, die die US-amerikanische Regulierungsbehörde FCC 2015 erlassen hat.
Die vom Messenger-Anbieter Whatsapp kürzlich eingeführte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sei Augenwischerei. Das Unternehmen Whatsapp wisse noch immer, wer über seine App mit wem kommuniziere, wie oft oder zu welchen Uhrzeiten. Daher sollte man von Diensten wie Whatsapp oder Facebook die Finger lassen. Dieser Auffassungen ist der IT-Sicherheitsexperte und Datenschützer Michael Schommer, den die Stuttgarter Zeitung anlässlich einer Konferenz unter dem Titel „No Spy“ interviewte.
Im Rahmen der Ludwigsburger Schlossfestspiele erklang die Kantate „Le Privilège du Roi“ von Jean-Joseph de Mondonville. Darin geht es um 300 Jahre alte urheberrechtliche Regelungen, und so konnte die Sopranistin Sarah Wegener auf französisch so schöne Strafmaße vortragen, wie „Im Falle der Beschlagnahmung der Druckplatten und der Kopien werden von jedem Zuwiderhandelnden 3000 Livree gefordert.“ Da muss die Creative-Commons-Gemeinde wohl nachlegen, die es bisher „nur“ zu Lesungen der CC-Lizenztexte brachte.
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