„Tim und Struppi“: Klage gegen Fanzine wird zum Bumerang

The Adventures of Tintin, CC BY-SA Debarshi Ray
Ein Rechtsstreit über die Verwendung von „Tim und Struppi“-Ausschnitten hat eine unerwartete Wendung genommen. Darauf macht das Comicmagazin „The Beat“ aufmerksam. 1983 starb der Comiczeichner und Tim-und-Struppi-Schöpfer Hergé; heute verwaltet eine nach ihm benannte Stiftung den Nachlass im Namen der Erben. Das angegliederte Unternehmen Moulinsart vermarktet die Figuren eifrig. Seit Kurzem sind sie zum Beispiel auch auf einem belgischen Airbus zu sehen.
Moulinsart klagte dem Bericht zufolge gegen einen Verein von Tim-und-Struppi-Fans aus den Niederlanden. Dort heißt Tim „Kuifje“. Der Verein betreibt die Website Kuifje.nl und soll in seinem Fanzine Comic-Ausschnitte wiedergegeben haben, an denen Moulinsart die Rechte halte.
Gericht: Kein Urheberrecht der Hergé-Nachfolger
Das Unternehmen ist bekannt dafür, die Hergé-Figuren in allen Konstellationen unter strengster Kontrolle halten zu wollen. Der Comic-Forscher Bart Beaty nennt Moulinsart-Chef Nick Rodwell „einen der unbeliebtesten Menschen unter europäischen Comicfans“, wie er bei The Comics Reporter äußert.
Aus einem Vertrag, den die Tim-und-Struppi-Freunde aufgetrieben und dem Den Haager Berufungsgericht vorgelegt haben, soll jedoch hervorgehen, dass das Unternehmen die beanspruchten Rechte gar nicht besitzt. Hergé habe seinerzeit die Verwertungsrechte exklusiv an den Comicverlag Casterman übertragen. In einer AFP-Meldung zum Urteil heißt es:
It appears from a 1942 document… that Herge gave publishing rights for the books of the adventures of Tintin to publisher Casterman so Moulinsart is not the one to decide who can use material from the books,” said the Hague court’s ruling, seen by AFP on Monday.
Dass das Unternehmen nun gar keine Rechte mehr an „Tim und Struppi“ geltend machen könne, wie es bei „The Beat“ anklingt, scheint aber übertrieben. Das Urteil (hier auf Niederländisch, PDF) scheint eher zu sagen: Moulinsart kann nicht mit dem Urheberrecht gegen das Fanzine vorgehen. An Moulinsarts Marken- und Namensrechten hat das Gericht demnach aber nicht gezweifelt. Im konkreten Streit nutzten sie jedoch nichts, da das Fanzine sie nicht verletzt habe.
Ob Tim-und-Struppi-Fans wirklich aufatmen können, muss sich noch zeigen. Vielleicht geht der Streit auch in die nächste Instanz. Hinweise, worauf Fansites in Deutschland achten sollten – da kommt so einiges zusammen – hat iRights.info hier zusammengestellt:
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