Der Urheberrechts-Troll und Mittel gegen ihn
Im Patentrecht ist er schon länger bekannt, im Urheberrecht ist er erst in den letzten Jahren aufgetaucht: Der Troll. Sowohl Patent- als auch Urheberrechts-Trolle haben es darauf abgesehen, Rechte nur deshalb aufzuhäufen, um gegen vermeintliche oder tatsächliche Verletzungen vorzugehen.
Der Medienrechtsforscher Brad Greenberg hat den Urheberrechts-Troll jetzt genauer untersucht und hält in seinem Aufsatz „Copyright trolls and presumptively fair uses” vier Erkennungszeichen fest:
- Streitfälle sind seine wichtigste Einnahmequelle
- Er erwirbt Rechte primär, um Verletzungen geltend zu machen
- Er bietet kein faires Lizenzangebot
- Er nutzt die Drohung mit Schadensersatz und Gerichtskosten, um schnelle Einigungen zu erpressen
Als bekanntester Vertreter des Urheberrechtstrolls gilt die mittlerweile untergegangene US-Firma Righthaven, die Rechte an Zeitungsartikeln erst dann kaufte, wenn Inhalte auf anderen Websites und Blogs zu finden waren. Tatsächlich ist der Troll aber älter als gedacht oder hatte zumindest einen Vorläufer: Der Brite Thomas Wall erwarb bereits in den 1870er Jahren alle möglichen öffentlichen Aufführungsrechte an Theater- und Musikstücken, wartete auf Darbietungen und machte zwei britische Pfund – den damals festgesetzten Schadensersatz – geltend.
Erst mit dem Internet aber entstand dann ein potenzielles El Dorado für Urheberrechts-Trolle: unautorisierte Remixe, Mashups, Fan Fiction oder Foto-Meme – vieles, was halb- oder gar nicht legal ist, aber nur selten verfolgt wird, solange sich kein echter Markt eröffnet. Eine Lücke, in die dann Trolle stoßen. Während es der Patent-Troll auf die Goliaths der IT-Branche wie Apple, Google & Co. abgesehen hat, muss sich der Urheberrechtstroll allerdings mit kleineren Summen zufriedengeben und daher auf Masse setzen.
Die Effekte sind dennoch vergleichbar, argumentiert Greenberg. Nicht nur dem Urheberrecht selbst droht Schaden, abschreckende Wirkung hat die Trollerei auf Innovation und Meinungsfreiheit:
Their methods pose a substantial danger to the copyright system and the creative expression that it aims to engender. As in the patent system, copyright trolls threaten to raise the costs of creation and to frighten some contributors out of the market—both chilling speech and discouraging innovation.
Greenbergs Lösungsvorschlag ist dann auf zweifache Weise amerikanisch: Die Gerichte sollten die Fair-Use-Regeln für erlaubte Nutzungen von Fall zu Fall weiterentwickeln und die von Trollen verfolgten Nutzungen als solche einstufen. Die Unsicherheit, was im Einzelfall unter fair use fällt, würde umgekehrt, das wirtschaftliche Risiko bei den Trollen liegen.
Einfach zu übertragen sind die Schlussfolgerungen Greenbergs also nicht. Wo die berechtigte Durchsetzung von Ansprüchen endet und die Abmahnindustrie beginnt, bleibt ohnehin schwierig zu entscheiden, solange alltägliche Verhaltensweisen im Netz Urheberrechtsverletzungen mit sich bringen. Über die Situation in Deutschland haben Ronny Kraak, René Walter und Valie Djordjevic von iRights.info zuletzt auf der Re:publica diskutiert:
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