Pressefreiheit gegen Urheberrecht
14. April 2005 von Till Kreutzer
Ist redaktionelle Berichterstattung über Kopierschutzcracker Werbung für illegale Software? Ist das Setzen eines Links auf den Anbieter schon ein Eingriff in das Urheberrecht oder im Rahmen der freien Berichterstattung zulässig? Über diese wichtigen Fragen hatte das Landgericht München I Anfang April in einem Streit zwischen Unternehmen der Musikindustrie und dem Heise-Verlag zu entscheiden. Das Ergebnis: unentschieden – berichten erlaubt, Links setzen verboten. » mehr
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Musik-Majors mahnen Heise ab
1. Februar 2005 von Matthias Spielkamp
"Gebrauchsanleitungen", hieß es am Freitagmorgen in einer Pressemitteilung der Deutschen Phonoverbände, "für illegale Kopierschutzknacker sind unzulässig". Wer solch kriminelles Material verbreitet, ist der Mitteilung auch zu entnehmen: "Heise.de", Deutschlands renommiertestes Portal für IT-Themen. » mehr
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