Apple vs. Samsung, Österreichs Datenschutz, Berliner WLAN
„Nicht cool genug”: Samsung-Tablet verletzt keine Designrechte des iPads
Zwischenentscheidung in Großbritannien: Das Galaxy Tab von Samsung verletzt nicht Design-Rechte von Apple. Das hat das Britische Berufungsgericht „Court of Appeal” vergangene Woche entschieden. Die Richter bestätigten damit ein Urteil des High Court. Kurios: Dieses hatte Samsung bescheinigt, dass eine Verletzung nicht vorliegen könne – das Samsung-Tablet sei schlicht „nicht so cool” wie das von Apple.
Bericht bei Telemedicus.
EuGH: Auch österreichische Datenschutzbehörden nicht unabhängig genug
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die österreichische Datenschutzkommission nicht unabhängig genug ist. Diese Kommission übt in Österreich die Datenschutzaufsicht aus. Gemäß Artikel 28 der Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) müssen solche Stellen ihre Aufgaben „in völliger Unabhängigkeit” wahrnehmen. Unabhängig in diesem Sinne war die österreichische Datenschutzkommission aber nicht, entschied der EuGH: Der oberste Datenschützer sei Bundesbediensteter und unterfalle deshalb auch der österreichischen Dienstaufsicht. Zudem sei die Datenschutzkommission in genau eine der Behörden eingegliedert, die sie überwachen solle: das Bundeskanzleramt. Der EuGH hatte in einem Urteil von 2010 auch die deutsche Datenschutz-Aufsicht für nicht unabhängig genug gehalten.
Bericht bei Juraforum.de.
Das Urteil im Volltext.
Pilotprojekt für öffentliches WLAN in Berlin gestartet
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg fördert den Aufbau eines offenen WLANs in Berlin. Dabei geht es einerseits um ein „Public Wifi”, das Kabel Deutschland aufbaut, und das wohl auch dazu dienen soll, kabellose TV-Services des Anbieters zu unterstützen. Die MABB will außerdem bis zum Frühjahr 2013 ein „Medienportal” entwickeln, über das über die Hotspots „aktuelle regionale Medieninhalte” abrufbar sein sollen. Andererseits will die MABB aber auch die lokale Freifunk-Community beim Aufbau ihrer Netze fördern. Bei Freifunk schalten Bürger ihre WLAN-Netze zusammen, um einen „Bürgerfunk” zu ermöglichen. Hier soll die MABB offenbar die technische Unterstützung bezahlen.
Weitere Informationen bei der MABB.
Kachelmann-Buch führt zu neuen Streitigkeiten
Wer ist Opfer, wer ist Täter? Mehr als zwei Jahre nach Beginn der Kontroversen um Jörg Kachelmann hat der Streit kaum an Fahrt verloren. Anlass diesmal: Der ehemalige Wettermoderator hat gemeinsam mit seiner Frau ein Buch namens „Recht und Gerechtigkeit” veröffentlicht. Das Buch thematisiert nicht nur die Auseinandersetzungen um Kachelmanns Fall, sondern löste sofort selbst wieder welche aus: Die Ex-Geliebte von Kachelmann, die gegen Kachelmann den Vergewaltigungs-Vorwurf erhoben hatte, wurde in dem Buch mit vollem Namen genannt und wehrte sich dagegen vor Gericht. Auch die Öffentlichkeit diskutiert nun erneut, ob Kachelmann nun eher Opfer von unlauterem Verhalten von Staatsanwaltschaft und Presse ist, oder ob er sich die Berichterstattung eher selbst zuzuschreiben hat.
Bericht bei Telemedicus.
Kommentar im Beck-Blog.
Bundestag stärkt Presse-Grosso
Der Bundestag hat am Donnerstag die 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen. Darin ist auch eine Ausnahmeregelung für das Presse-Grosso enthalten. Nun muss noch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen. Presse-Verlage und Grossisten hätten dann eine gesetzliche Grundlage für ihre Absprachen. Das Grosso-System war durch einige Gerichtsentscheidungen zuletzt stark unter Druck geraten: Da dieses System auf einem branchenübergreifenden Konsens beruhte, hatten Gerichte es als wettbewerbswidrig eingestuft. Dem soll die Novelle nun entgegenwirken.
Meldung bei DWDL.de.
Weitere Informationen auf Telemedicus.
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