VG Wort: Seitenbetreiber trickste Vergütungssystem aus
Die VG Wort hat einen Webseitenbetreiber abgemahnt, dem sie einen Missbrauch ihres Vergütungssystems vorwirft. Er soll nun unter anderem rund 70.000 Euro an die Verwertungsgesellschaft zurückzahlen. Die Ausschüttungen soll er sich durch manipulierte Webseiten erschlichen haben. Darauf weist die Kanzlei Heidicker, die den Seitenbetreiber vertritt, in einem Posting auf der Anwaltswerbeplattform anwalt.de hin.
Die Rechtsabteilung der VG Wort bestätigte das Vorgehen auf Anfrage von iRights.info. Demnach habe der Seitenbetreiber Texte nur deshalb generiert und veröffentlicht, um Vergütungen der Verwertungsgesellschaft zu erhalten, die ihm nicht zugestanden hätten. Die VG Wort bietet Seitenbetreibern die Möglichkeit, sogenannte Zählpixel zu verwenden. Werden die Texte häufiger aufgerufen, erhalten Autoren anteilige Ausschüttungen aus Kopiervergütungen, unter Umständen auch Verlage.
Verwertungsgesellschaften
Verwertungsgesellschaften verwalten Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche an den Werken von Urheber*innen. Werden die Werke wirtschaftlich genutzt, sammeln sie meist pauschale Abgaben ein, zum Beispiel die „Bibliothekstantieme“ für das Verleihen von Büchern oder die „Leermedienabgabe“ für privates Kopieren. Die Einnahmen schütten sie an Urheber und zum Teil an andere Rechteinhaber aus. Bekannte Einrichtungen sind etwa die GEMA, die VG Bild-Kunst oder die VG Wort. Mehr zum Thema.
Auf welche Weise der Seitenbetreiber genau vorgegangen ist, wollte die VG Wort unter Verweis auf mögliche Nachahmer nicht sagen. Es handele sich um eine Variante des „Text-Spinnings“. Die Methode ist aus der Suchmaschinen-Optimierung bekannt. Dabei werden Texte mittels Software oder von menschlichen Autoren mehr oder weniger stark variiert, um viele, scheinbar einzigartige Inhalte zu erzeugen. Auch seien die Texte des Seitenbetreibers nicht dazu bestimmt gewesen, von echten Nutzern abgerufen zu werden, so die VG Wort.
Schon länger war in Autorenkreisen die Sorge geäußert worden, das Zählpixel-System der VG Wort sei anfällig für Manipulationen. Von möglichen weiteren Versuchen ist bislang nichts bekannt. Die VG Wort betonte, sie entwickele ihr System zur Betrugserkennung „ständig weiter“ und gehe verdächtigen Fällen nach. Bei der Abmahnung handele es sich um ein gezieltes Vorgehen im Einzelfall, nicht um massenhaft verschickte Schreiben, wie sie aus anderen Bereichen bekannt sind, etwa bei Abmahnungen an Filesharing-Nutzer.
9 Kommentare
1 Ilja Braun am 5. April, 2018 um 21:41
Das wird spannend. Weder ist die “hinreichende Kopierwahrscheinlichkeit“, die die VG WORT für METIS-Meldungen verlangt, von 53 UrhG gedeckt, noch gibt es irgendeine weitere Voraussetzung für ihren Nachweis als das Erreichen der Mindestzugriffszahl.
2 David Pachali am 6. April, 2018 um 10:26
Die VG Wort beruft sich nach meinem Verständnis eher auf die grundsätzlichen Voraussetzungen: Es muss sich um ein Werk, also eine persönliche geistige Schöpfung handeln, die Nutzung muss urheberrechtlich relevant und nicht – wie hier womöglich – nur simuliert sein.
3 Schmunzelkunst am 7. April, 2018 um 17:32
Das Pixelzählen kann nur grobe Schätzwerte für die Ausschüttung liefern, wenn man bedenkt, dass durch das bloße Lesen eines Textes am Bildschirm noch keine Privatkopie im Sinne des Urheberrechts entsteht. Vergütungssrelevante Kopien entstehen i.d.R. erst, wenn abgespeichert oder ausgedruckt wird. Dass Texte, die viel gelesen auch viel kopiert werden, ist keineswegs sicher.
Aber auch die VG-Bildkunst hat m. E. keine bessere Lösung. Die hat das Internet quasi abgeschafft.
http://www.bildkunst.de/vg-bild-kunst/news/detailansicht/article/meldungen-kunstpraesentationen.html
“Im Sommer 2017 hatte die Mitgliederversammlung den Verteilungsplan modernisiert und die herkömmliche Webseiten-Meldung durch eine neue „Kopiervergütung Kunstausstellung“ ersetzt.”
Aufgrund kritischer Einwände soll zwar jetzt der Begriff der Kunstausstellung durch den Begriff der Kunstpräsentation ersetzt werden. Aber ich fürchte, dass die Präsentationen auf Webseiten im Gegensatz zur bisherigen Praxis nicht mehr hierunter fallen (“Die bisher notwendige und aufwändige Meldung von Abbildungen in Büchern und auf Websites entfällt.” http://www.bildkunst.de/vg-bild-kunst/meldungen/meldeverfahren-bg-i.html). Im Kern steht, laut Aussage in den Erläuterungen zur Tagesordnung der nächsten Versammlung der Berufsgruppe 1 – Bildende Künstler am 2. Mai 2018, dass jede Kunstpräsentation ein mediales Echo im Netz findet, das zu Privatkopien Anlass gibt.
Die Urheberrechtsexperten sind mit dem Internet nach wie vor hoffnungslos überfordert. Das zeigt auch die Wahl des Begriffs „Kopiervergütung Kunstausstellung“. Denn eine Ausstellungsvergütung sieht das deutsche Urheberrechtsgesetz nicht vor.
4 AKF am 25. August, 2018 um 10:00
@Schmunzelkunst: Deine Aussage, beim Lesen eines Textes entstanden keine Kopie, ist nicht nachvollziehbar. Jede aufgerufene Webseite ist eine Kopie. Sie wird als Kopie im Cache des aufrufenden Browsers gespeichert und bleibt dort i.d.R. auch, nachdem man die Seite wieder verlassen hat.
5 Daniel am 12. September, 2018 um 11:22
Naja @Schmunzelkunst: Nur weil ein Text ausgedruckt wird, heißt ja auch das nicht, dass er wirklich gelesen wird. Will gar nicht wissen wie viele Tonnen Papier jedes Jahr ungelesen in der blauen Tonne landen. Das kann man drehen und wenden wie man will.
Der Zählpixel ist sicher schon eine recht vernünftige Lösung für Webseiten-Betreiber und die VG Wort. Vielleicht sollte man Informationen für genau diese Abmahnung viel deutlicher verbreitern, um eventuellen Nachahmern die Lust darauf zu nehmen. Ich hätte auch erwartet/gehofft, dass die VG Wort irgendwelche automatischen Aufrufe oder wie auch immer hier manipuliert wurde, leichter bemerkt. Google Adsense hat das meines Wissens doch ganz gut im Griff, dass hier keine Eingenklicks zu Vergütungen führen.
6 Lars am 20. Oktober, 2018 um 22:26
Zählpixel werden von üblichen Skriptblockern und Firewalls standardmäig ebenfalls blockiert. Da wird eh zu wenig gezählt.
7 Schmunzelkunst am 1. April, 2019 um 10:42
Schade, dass auf der Startseite von irights.info die neuesten Nutzerkommentare nicht mehr verlinkt sind. Deshalb habe ich die hier nach dem 24. August eingegangenen jetzt erst zufällig entdeckt. Mein Beitrag 3 (Abs.1) bezog sich auf Privatkopien im Sinne des § 53 UrhG, die lt. § 54 UrhG vergütungsrelevant sind. Das flüchtige Abspeichern von Web-Seiten, bei dem kurzfristig Kopien im Browser-Cache entstehen, ist eine zwar auch urheberrechtsrelevante Handlung, die aber auf Grund der Schrankenregelung des § 44a im dt. UrhG (bzw. Art. 5 Abs. 1 der korrespondierenden EU-Richtlinie 2001/29) erlaubt ist und auch nicht vergütungsrelevant ist.
Siehe hierzu das EuGH-Urteil: http://lexetius.com/2014,1730
Zitat daraus: “Art. 5 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ist dahin auszulegen, dass die von einem Endnutzer bei der Betrachtung einer Internetseite erstellten Kopien auf dem Bildschirm seines Computers und im “Cache” der Festplatte dieses Computers den Voraussetzungen, wonach diese Kopien vorübergehend, flüchtig oder begleitend und ein integraler und wesentlicher Teil eines technischen Verfahrens sein müssen, sowie den Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 5 dieser Richtlinie genügen und daher ohne die Zustimmung der Urheberrechtsinhaber erstellt werden können.”
Auch ich habe mich mitunter gefragt, ob bei einer Einstellung von 20 Tagen im Browser-Cache, die ich früher für das kostengünstigere Offline-Surfen gern genutzt habe, noch von flüchtigen Kopien im Sinne des § 44a UrhG die Rede sein kann. Für die Rechtsprechung war das aber offenbar kein Thema.
8 Udo am 27. Juli, 2021 um 21:20
Ist nicht der einzige. Ich kenne jemanden der während Corona wie blöde Texte geschrieben hat. Ist keine “echter” Journalist. Nun behauptet die VGW einfach er wäre eine Maschine gewesen und die Klicks wären gekauft. Einen Anwalt kann er sich nicht leisten. Das Geld vom lezten Jahr wurde einbehalten und alle Zählerpixel storniert. Also auch für dieses Jahr kein Geld.
Scheinbar macht die VGWort was sie will ohne irgend eine Kontrolle.
9 Wulf am 14. Oktober, 2021 um 11:38
Hallo Udo, weißt du wie die Sache bei deinem Bekannten ausgegangen ist?
Und was meint die VG Wort mit “Die Klicks wären gekauft”?
Was sagen Sie dazu?