Springer erlaubt Google Snippets, Urteil gegen Facebook-Datenweitergabe, Razzia gegen boerse.bz
Leistungsschutzrecht: Axel Springer erteilt Google Gratislizenz
Der Medienverlag Axel Springer hat dem Suchmaschinenbetreiber Google eine Gratislizenz für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger erteilt. Das umstrittene Schutzrecht sollte es Presseverlegern ermöglichen, Suchmaschinen die Verwendung kleiner Textausschnitte (Snippets) zu untersagen. Einige Presseverleger wollten dies aber vorwiegend dazu nutzen, um neue Umsätze zu generieren. Google schlug zurück und verlangte, dass die Presseverleger Gratislizenzen für die Nutzung der Snippets erteilen. Nun ist mit Springer auch der Verlag eingeknickt, der bei dem Zustandekommen des Gesetzes eine entscheidende Rolle gespielt hatte.
Zur Meldung auf spiegel online.
Themenseite “Presse-Leistungsschutzrecht” auf telemedicus.info.
Landgericht Berlin untersagt Facebook Datenweitergabe an App-Anbieter
Das Landgericht Berlin hat es Facebook untersagt, Nutzerdaten an Appanbieter weiterzugeben. Das berichtete der Verbraucherzentrale Bundesverband vergangene Woche. Die vermeintlich geltende Einwilligung in diese Weitergabe sei nicht wirksam, da die Nutzer darauf nicht hinreichend aufmerksam gemacht würden (Az.: 19 O 60/13). Damit bestätigte das Gericht ein Versäumnisurteil aus dem letzten Jahr. Die Appbetreiber erhielten die Möglichkeit, sogar auf Chats zuzugreifen. Die Informationen hierüber seien nur in leicht übersehbarer Schrift am unteren Bildschirmrand zu sehen.
Zur Meldung auf beck-aktuell.
Zum Bericht auf vzbv.de.
Netzbetreiber für Regulierung von Internetkonzernen
Mehrere europäische Netzbetreiber haben sich diese Woche in einem Brief an die EU-Kommission dafür eingesetzt, dass verschiedene Internetkonzerne reguliert werden. Das berichtet die Rheinische Post. Unternehmen wie Facebook, Google oder Whatsapp sollten ihre Dienste öffnen und den Nutzern einen übergreifenden Datenaustausch ermöglichen. Kommunikationsplattformen, Suchmaschinen oder Betriebssysteme sollten offen und transparent betrieben werden. Wichtigster Grund hierfür sei, dass die europäischen Infrastrukturanbieter stärker reguliert seien als die amerikanischen Internetkonzerne. Jene sollten aber ebenso den Netzausbau mit finanzieren müssen, anstatt von ihm nur zu profitieren.
Zur Nachricht auf rp-online.de.
boerse.bz: Razzien gegen Streaming-Portal
Die Staatsanwaltschaft Köln hat am Dienstag bundesweite Razzien gegen mutmaßliche Beteiligte an dem Streaming-Portal boerse.bz durchgeführt. So seien 121 Wohnungen durchsucht worden. Mit den Razzien sollen mutmaßliche Uploader überführt werden. Bereits vor wenigen Wochen wurden ähnlich groß angelegte Ermittlungsmaßnahmen gegen die Betreiber von kinox.to durchgeführt. Die Betreiber des Portals sind jedoch noch flüchtig.
Zur Nachricht auf heise.de.
EU-Kommission: Untersuchung wegen deutscher Terminierungs-Entgelte
Die europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, mit dem sie die deutschen Terminierungsentgelte überprüfen. Hierbei handelt es sich um die Entgelte, die sich Netzbetreiber gegenseitig für die Zusammenschaltung und Terminierung in Rechnung stellen. Der Grund hierfür ist die besondere Höhe, die drei mal so hoch wie in anderen EU-Staaten seien.
Zur Nachricht auf heise.de.
Whistleblower-Schutzgesetz: Opposition und Koalition streiten um Gesetzentwurf
Die Grünen haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem Whistleblower rechtlichen Schutz genießen sollen. Danach sollen Menschen keine strafrechtliche Verfolgung oder arbeitsrechtlichen Sanktionen fürchten müssen, wenn sie als Geheimnisträger auf rechtliche Missstände hinweisen. Um mögliche Konsequenzen zu vermeiden und Gewissenskonflikte aufzulösen, sollen nach dem Entwurf das BGB und weitere Gesetze angepasst werden. Die Koalition lehnt den Entwurf jedoch ab.
Zur Nachricht bei beck-aktuell.de.
Zur Diskussion auf heise.de.
Dieser Wochenrückblick wurde von Sebastian Telle verfasst. Lizenz: CC BY-NC-SA.
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