Wem gehören meine Daten?
Facebook polarisiert. Auf der einen Seite lässt sich der Nutzen kaum bestreiten: Freunde und Bekannte tauschen sich über die Plattform aus, teilen Fotos, Videos und Texte, posten und diskutieren. Über Ländergrenzen hinweg ermöglicht Facebook den täglichen, unkomplizierten Kontakt. Auf der anderen Seite sorgen sich viele Nutzer, dass sie mit ihren Daten für den kostenlosen Dienst bezahlen.
Facebook steht damit nicht allein. Auch andere soziale Netzwerke und Internetdienste sammeln auf ähnliche Weise umfangreich Daten. Webtracking etwa, also das Nachverfolgen des individuellen Surfverhaltens, ist keine Erfindung von Facebook. Sehr viele Webseiten nutzen entsprechende Techniken, um zu beobachten, wo sich Nutzer im Netz bewegen, was sie anklicken, was sie interessiert und so weiter. Da Facebook das meistgenutzte Netzwerk weltweit ist, schauen wir es uns hier genauer an.
Inhalt
- Das Geschäftsmodell von Facebook
- Wenn Dritte Zugang haben wollen
- Änderungen an Features und Einstellungen
- Welche Daten sammelt Facebook – und was in ihnen steckt
- Daten verraten mehr als gedacht
- Datenfusion
- Tracking per Like-Button & Co.
- Urteile und Alternativen zum „Gefällt mir“-Button
- Schutz vor Tracking durch Facebook
- Spiele und Facebook-Login für Websites und Dienste
- Facebook mit Pseudonym nutzen
- Facebook-Account löschen
Das Geschäftsmodell von Facebook oder: Wozu verwendet Facebook die Daten?
Zunächst ist festzuhalten: Facebook funktioniert nicht wie eine weltumspannende Detektei, die Dritten – zum Beispiel anderen Unternehmen – einfach so über eine Person Auskunft gibt. Das wäre rechtlich auch kaum zulässig. Den Datenschatz behält das Unternehmen aus eigenem Interesse weitestgehend für sich.
Facebooks Geschäftsmodell basiert im Wesentlichen darauf, eine Plattform für personalisierte Werbung zu sein. Je besser Facebook seine Mitglieder kennt, desto besser kann es anderen Unternehmen Anzeigen verkaufen, die zielgenau auf den Bildschirmen potenzieller Kunden landen.
Folgt man den offiziellen Statements von Facebook, dann dient die umfangreiche Datenerfassung zwei mehr oder minder kommerziellen Zwecken: Erstens dem Betrieb und der Verbesserung des Dienstes – und damit der Nutzerbindung und der Gewinnung neuer Mitglieder – und zweitens der Optimierung der Anzeigenschaltung. Dabei gibt Facebook normalerweise ohne Zustimmung der Nutzer keine personenbezogenen Daten an Dritte weiter (zu den Ausnahmen siehe weiter unten im Text).
Es nutzt die gesammelten Daten in erster Linie, um Erlöse über Werbung zu erzielen. Dazu sortiert Facebook die Nutzer in zahlreiche Zielgruppen ein und schaltet die entsprechenden Anzeigen. Die Zielgruppe solcher Anzeigen kann prinzipiell sehr kleinteilig definiert werden, zum Beispiel verheiratete Akademikerinnen in Berlin mit einem Monatseinkommen über 5.000 Euro, die Wohneigentum besitzen, in den letzten vier Monaten beim Onlinehändler Schuhe gekauft haben und in deren Freundeskreis ein Geburtstag ansteht.
Dadurch, dass zum Beispiel der Händler ebenfalls Facebook-Funktionen auf seiner Website eingebunden hat, wie Facebook bereits über die Einkaufsgewohnheiten Bescheid. Rund 1.300 Merkmale für Werbeschaltungen, die Facebook seinen Nutzern zuweist, sind bekannt.
Wenn Dritte Zugang haben wollen
Zu den Fällen, in denen Facebook Daten über Nutzer an Dritte weitergibt, gehören in erster Linie Anfragen zum Zweck der Strafverfolgung. Dazu dürfen Daten per Gerichtsbeschluss an Ermittlungsbehörden herausgegeben werden. In Deutschland erhielt Facebook eigenen Angaben zufolge im zweiten Halbjahr 2016 rund 4.400 solcher Anfragen, welche mehr als 5.600 Nutzerkonten betrafen. In gut der Hälfte der Fälle gibt Facebook an, entsprechende Datensätze produziert zu haben. In manchen Ländern können Unternehmen wie Facebook auch zur Zusammenarbeit mit Geheimdiensten gezwungen werden, ohne dass sie darüber reden dürfen – so in den USA, wie spätestens seit den Enthüllungen von Edward Snowden bekannt ist.
Auch andere Stellen zeigen sich immer wieder interessiert, Daten von Facebook zu nutzen. So hatte die Wirtschaftsauskunftei Schufa 2012 geprüft, inwieweit sie Daten aus sozialen Medien nutzen kann, um die Kreditwürdigkeit einer Person zu beurteilen. Nach heftiger Kritik von Datenschützern wurde das Projekt später fallen gelassen. Andere Firmen verfolgen ähnliche Ansätze unterdessen weiter, etwa das Hamburger Unternehmen Kreditech. Weitere Unternehmen hätten gerne einen Zugang zu Facebook- Daten, scheiterten damit aber bislang. So plante etwa der britische Versicherer Admiral, Kfz-Nutzer mit günstigeren Tarifen zu locken, wenn sie Daten ihres Facebook-Profils offenlegen. In diesem Fall wandte sich Facebook selbst gegen die Pläne.
Nach der firmeneigenen Plattform-Richtlinie sollen Nutzerdaten nicht verwendet werden, um Entscheidungen über eine „Berechtigung, Eignung oder Auswahl“ zu treffen, beispielsweise im Rahmen einer Kreditvergabe (Stand 1/2018). Die Richtlinie wendet sich allerdings in erster Linie an Dritte, die Anwendungen für Facebook entwickeln. Sie schließt also nicht aus, dass Facebook selbst in Zukunft entsprechende Pläne fassen oder Kooperationen starten könnte. Das Unternehmen verfügt bereits über Patentanmeldungen, die es zu diesem Zweck nutzen könnte. Solche Nutzungen würden gleichwohl sehr schnell in Konflikt mit deutschen und europäischen Datenschutzgrundsätzen geraten.
Änderungen an Features und Einstellungen
Grundsätzlich müssen sich Nutzer also entscheiden, inwieweit sie Facebook vertrauen, wenn sie dem Unternehmen ihre Daten preisgeben. Das Problem: Es ist gar nicht so einfach, eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, ob man das will. Mögliche Folgen in der Zukunft lassen sich nur schwer abwägen. Und je stärker der eigene Bekanntenkreis eine bestimmte Plattform nutzt, desto schwerer lässt sich darauf verzichten.
Ein anderes Problem besteht darin, dass Facebook bei der Weiterentwicklung des Dienstes die Privatsphäre- Voreinstellungen auch ohne klare Einwilligung der Nutzer verändert hat. Das bedeutet, dass sich Nutzer aktiv informieren müssen, welche neuen Funktionen Facebook freischaltet und in welche Richtung sich die Plattform entwickelt, um bei Bedarf ihre Einstellungen zu prüfen und zu korrigieren.
Die für viele Nutzer nicht durchschaubaren Änderungen sorgen zugleich immer wieder dafür, dass sich Mythen über bestimmte Facebook-Funktionen verbreiten. Misstrauisch sollte man immer dann werden, wenn man von seinen Facebook-Kontakten dazu aufgefordert wird, bestimmte Anleitungen zu befolgen oder Musterformulierungen auf das eigene Profil zu kopieren.
Nutzer teilen diese in der Hoffnung, damit einer weiteren Nutzung ihrer Daten zu widersprechen oder sie durch bestimmte Einstellungen einzuschränken. In der Regel sind die Erklärungen wirkungslos und die Einstellungen führen zu anderen als den erhofften Resultaten. Informationen über solche Facebook-Hoaxes sammelt zum Beispiel die Seite mimikama.at.
Welche Daten Facebook sammelt – und was in ihnen steckt
Daten, die Facebook über den einzelnen Nutzer sammelt, lassen sich in verschiedene Kategorien einteilen. Das sind erstens diejenigen Daten, die Nutzer aktiv beitragen. Bei der Registrierung sind das etwa der Name, der Wohnort, der Geburtstag, das Geschlecht sowie die Handynummer oder E-Mail-Adresse. Diese Angaben sind Pflicht.
Nutzer können freiwillig weitere persönliche Informationen eingeben, etwa auf welcher Schule sie waren und wo sie arbeiten. Bei der alltäglichen Nutzung von Facebook kommen viele weitere solcher Daten hinzu, etwa durch „Gefällt mir“-Angaben, Kommentare, Statusmeldungen, das Eingehen von Freundschaften, die Teilnahme an Gruppen und Veranstaltungen, Verlinkungen und Postings, die Kommunikation über die Mail- und Chat-Funktionen und vieles mehr.
Nicht immer sind sich Nutzer bewusst, dass sie Facebook mit ihren Aktivitäten darüber hinaus weitere Informationen übermitteln. So speichert Facebook beispielsweise die Metadaten von hochgeladenen Fotos und Videos. Häufig sind das unter anderem Zeitpunkt und Standort der Aufnahme und das verwendete Gerät (Smartphone, Tablet und dergleichen). Wer über sein Smartphone dauerhaft auf Facebook eingeloggt ist, verrät dem Unternehmen sein alltägliches Bewegungsprofil.
Das ergibt eine zweite Kategorie von Daten: solche, die durch meist automatische, maschinelle Beobachtung des Verhaltens der Nutzer gewonnen werden. Facebook kann etwa hochgeladene Fotos scannen und versucht automatisch zu erkennen, ob etwa lachende Gesichter, ein bestimmtes Essen oder Landschaftsaufnahmen zu sehen sind. Das ermöglicht es zugleich, Menschen mit Sehbehinderung eine Beschreibung des Fotos zu geben. Die automatische Gesichtserkennung ist nach Angaben des Unternehmens für Nutzer in Europa aktuell abgeschaltet (Stand 1/2018).
Daten verraten mehr als gedacht
Das Beispiel der Bilderkennung zeigt, dass man als Nutzer nicht immer weiß, wie viele Informationen Facebook durch die Nutzung erhält. Das gilt umso mehr für den Ansatz, aus den vorhandenen Daten mit statistischen Mitteln weitere Informationen zu extrahieren. Solche „Big Data“-Analysen zielen häufig darauf, neue Zusammenhänge (Korrelationen) in den Daten zu entdecken.
Die dritte Kategorie umfasst daher solche Daten, die aus den vorhandenen abgeleitet wurden. Bereits unsere „Gefällt mir“-Angaben verraten überraschend viel über uns. Britische Forscher konnten über eine Auswertung der Likes recht treffsicher abschätzen, ob ein Facebook- Nutzer weiblich oder männlich, homo- oder heterosexuell, christlichen oder muslimischen Glaubens ist.
Auch Facebook selbst durchforstet und untersucht die Nutzerdaten. Gelegentlich werden einzelne dieser Untersuchungen und Experimente in der Öffentlichkeit diskutiert. So wurde beispielsweise bereits untersucht, ob viele positive oder negative Nachrichten auf Facebook zu einer „emotionalen Ansteckung” führen oder ob sich eine Liebesbeziehung zwischen zwei Nutzern aus der Struktur ihres Gesamtnetzwerks statistisch vorhersagen lässt.
Datenfusion
Um neue Informationen zu gewinnen, können zudem verschiedene Datentöpfe kombiniert werden. Nach dem Zukauf weiterer Unternehmen kann Facebook beispielsweise die Nutzerdaten der Fotoplattform Instagram verwenden. Im Fall des 2014 erworbenen Messaging-Dienstes WhatsApp hatte Facebook ursprünglich versprochen, die Datenbestände getrennt zu halten.
Im August 2016 änderte WhatsApp jedoch seine Richtlinien: Nutzungsdaten und Handynummern der Kontakte sollten nun auch an Facebook übertragen werden. Zwar hatte WhatsApp eine Widerspruchsmöglichkeit vorgesehen, diese wurde aber von vielen Nutzern missverstanden: Sie bezog sich nur auf die Nutzung der Daten zu Werbezwecken, nicht auf die Übertragung der Daten als solche. Datenschützer und Verbraucherverbände sind gegen diese Zusammenführung vorgegangen.
Im April 2017 entschied das Verwaltungsgericht Hamburg, dass Facebook vorerst nicht auf die Daten deutscher Nutzer von WhatsApp zugreifen darf. Dabei wird Facebook es sicherlich nicht belassen wollen, sodass hier mit weiteren Entscheidungen zu rechnen ist. Ob diese die Zusammenführung der Daten letztlich aufhalten werden, bleibt ungewiss.
Zu den Daten, die die Facebook- Unternehmensgruppe sammelt, gesellen sich weitere Informationen von Datenhändlern und Marktforschungsunternehmen. Wie ein Bericht des Magazins c’t festhält, nutzt Facebook in Deutschland Daten der Unternehmen Acxiom und Datalogix, international kooperiert es etwa mit den Unternehmen Blue-Kai, Epsilon und Quantium.
Dadurch können Werbekunden Zielgruppen zusätzlich anhand von Informationen eingrenzen, über die Facebook möglicherweise noch nicht verfügt, etwa den Besitz eines bestimmten Autos. Um verschiedene Datentöpfe richtig zu kombinieren, dienen häufig E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder daraus gebildete Prüfsummen als Schlüssel.
Tracking per Like-Button & Co.
Nicht alle Nutzer wissen, dass sie auch dann Daten an Facebook liefern, wenn sie außerhalb von Facebook unterwegs sind. Setzen Webseiten etwa den „Gefällt mir“-Button ein, werden im Hintergrund Daten der Besucher zu Facebook geschickt. Dafür muss ein Nutzer nicht unbedingt auf den „Gefällt mir“-Button geklickt haben oder bei Facebook eingeloggt sein. Die Daten werden übertragen, indem die Buttons von den Facebook- Servern geladen werden.
Dadurch kann Facebook automatisch erfahren, wer die entsprechenden Seiten aufruft. Zu den Daten, die übertragen werden, können die Spracheinstellungen des Browsers oder Geräts gehören, der Standort des eigenen Computers, mit welchem Webbrowser man im Netz unterwegs ist, die Bildschirmauflösung und vieles mehr. Außerdem kann die IP-Adresse sichtbar gemacht werden, die den jeweiligen Internetanschluss identifiziert. Hat man einen Facebook-Account und ist man eingeloggt, während man das Web nutzt (dafür muss kein Facebook-Fenster offen sein), kann Facebook den Besuch aller Seiten, die „Gefällt mir“-Buttons oder ähnliche Elemente verwenden, direkt diesem Account zuordnen.
Verknüpft mit anderen Diensten und Daten kann so ein recht genaues Nutzerprofil erstellt werden. Die Beobachtung des Nutzers im Web kann also potenziell sehr umfassend sein. Aber auch bei Nutzern, die nicht eingeloggt sind, kann Facebook gleichwohl gesammelte Daten über eine eigens zugewiesene Kennung bündeln. Es ist möglich, dass auch auf diesem Weg Informationen über das Surfverhalten erfasst werden.
Urteile und Alternativen zum „Gefällt mir“-Button
Verbraucherschützer sehen den derzeitigen Einsatz des „Gefällt mir“-Buttons kritisch und sind vereinzelt gegen Unternehmen vorgegangen, die ihn in dieser Form verwenden. Im März 2016 hat das Landgericht Düsseldorf dazu entschieden, dass ein Betreiber eines Online-Shops, der diesen bei sich eingebunden hatte, gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt.
Die Richter erklärten dies damit, dass die Datenverarbeitung bereits mit dem Aufruf der Webseite stattfinde. Nutzer müssten vor der Datenverarbeitung darüber aufgeklärt werden, um welche Daten es sich handelt und zu welchem Zweck genau die Verarbeitung erfolge. Nur so könnten sie bewusst einwilligen, indem sie zum Beispiel ein Häkchen setzen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sondern befindet sich aktuell in der Berufung. Das Verfahren wurde vorerst ausgesetzt, weil der Europäische Gerichtshof grundlegende Fragen dazu klären wird. Dessen Antworten stehen noch aus. Webseitenbetreiber können unterdessen datenschutzfreundliche Lösungen einsetzen, wenn sie Buttons zum Teilen und Empfehlen ihrer Inhalte verwenden wollen.
So hat etwa der Heise-Verlag die sogenannten Shariff-Buttons entwickelt und stellt sie zur freien Verwendung bereit. Erst wenn der Nutzer den Button bewusst anklickt, werden Daten an Facebook übertragen. Im Unterschied zu früheren Varianten ist kein zweifaches Klicken mehr erforderlich.
Schutz vor Tracking durch Facebook
Neben den „Gefällt mir“-Buttons gibt es weitere, von Facebook bereitgestellte Werkzeuge (Social Plugins), die ähnlich funktionieren. Dazu zählen etwa die „Teilen“-Buttons oder Funktionen zur Einbindung von Facebook-Fanseiten und geposteten Inhalten auf Websites. Der damit verbundene Datenfluss an Facebook
lässt sich mit verschiedenen Einstellungen und Hilfsmitteln minimieren. Zunächst bieten die meisten Browser in den Einstellungen eine „Do not Track“- Option. Wer sie aktiviert, kann den Datenfluss etwas verringern. Sie dürfte zum Schutz vor Tracking durch Facebook und andere Unternehmen jedoch nicht ausreichen, da ihre Befolgung freiwillig ist.
Ein wirksames Mittel liegt darin, Browser-Erweiterungen zu installieren, welche das Tracking unterbinden oder zumindest erschweren. Es gibt unterschiedliche Ansätze und Anbieter. Die Erweiterung „Privacy Badger“ zum Beispiel soll durch einen selbstlernenden Ansatz verhindern, dass Nutzer ungefragt über verschiedene Webseiten hinweg verfolgt werden. „Gefällt mir“-Buttons und vergleichbare Funktionen werden automatisch durch Schaltflächen ersetzt, die erst dann Daten übertragen, wenn man sie tatsächlich verwendet. Die Erweiterung ist für die Browser Firefox, Chrome und Opera verfügbar. Weitere Hinweise und Werkzeuge finden sich im Beitrag „Was ist Webtracking und wie funktioniert es?“.
Spiele und Facebook-Login für Websites und Dienste
Auf Facebook können auch Drittanbieter ihre Spiele einbinden. Die sogenannten „Instant Games“ lassen sich direkt auf Facebook spielen. Bevor man eines davon startet, wird man darauf hingewiesen, auf welche Daten der Spiele-Anbieter zugreifen darf.
Um eine umfangreichere Spielauswahl bei Facebook zu nutzen, muss man zuerst das Programm „Gameroom“ herunterladen und installieren. Sucht man sich darüber ein Spiel aus und klickt auf den „Jetzt spielen“-Button, wird man zunächst darüber informiert, auf welche Informationen der Anbieter des Spiels zugreifen möchte. Hierzu gehören immer die öffentlich einsehbaren Profilinformationen wie etwa Name, Profilbild und Geschlecht.
Fragt der Spieleanbieter darüber hinaus Daten wie etwa das genaue Geburtsdatum, die E-Mail-Adresse oder die Freundesliste ab, lässt sich dieser Zugriff über den Link „Von dir angegebene Infos bearbeiten“ oder auf Facebook in den App-Einstellungen einzeln abwählen. Es kann aber sein, dass Spiele dann nur noch eingeschränkt verwendbar sind. Wer Dritten solchen Zugriff gewährt, sollte zunächst einschätzen, ob der Anbieter vertrauenswürdig ist. Ein erster Schritt dazu ist zum Beispiel, nach entsprechenden Medienberichten zu suchen.
Auch zahlreiche Websites und Dienste bieten an, das Facebook-Profil zum Erstellen eines Benutzerkontos und zum Einloggen zu verwenden. Ähnlich wie bei Spielen erhält der jeweilige Anbieter Nutzerdaten von Facebook, Facebook wiederum erlangt weitere Informationen zum Beispiel über die Interessen seiner Nutzer. Beim ersten Login mit Facebook wird dann angezeigt, auf welche Daten der Anbieter Zugriff erhält.
Wer einen Blick auf die „App und Websites“-Einstellungen“ wirft (oben rechts unter „Einstellungen“ – „Apps und Websites“), findet dort Spiele, Webseiten und Anwendungen aufgelistet, denen Zugriff gewährt wurde. Es empfiehlt sich, zwischendurch immer mal wieder aufzuräumen und Anwendungen, die man nicht braucht, zu löschen oder die Zugriffsrechte anzupassen.
Wenn man sichergehen will, dass externe Apps, Websites und Spiele nicht auf die eigenen Daten zugreifen können, muss man die sogenannten Plattform-Anwendungen vollständig deaktivieren (in den App-Einstellungen unter „Apps, Webseiten und Spiele“). Dann kann man aber auch selbst keine Spiele, Anwendungen und die Anmeldung über Facebook mehr nutzen. Wer das Facebook-Login bislang nur aus Bequemlichkeit nutzte, aber den damit verbundenen Datentausch kritisch sieht, sollte einen Blick auf Passwort-Manager werfen. Solche für alle Geräte und Betriebssysteme erhältlichen Programme helfen beim Erstellen unterschiedlicher Benutzerkonten im Web und speichern die Zugangsdaten auf sichere Weise ab.
Wie erfahre ich, welche Daten Facebook über mich gesammelt hat?
Nach deutschem und europäischem Recht hat grundsätzlich jeder Bürger einen Anspruch darauf zu erfahren, welche personenbezogenen Daten über ihn gespeichert wurden. Bei Facebook kommt eine Menge Daten zusammen. Facebook stellt in den allgemeinen Einstellungen einen Link zur Verfügung, mit dem Nutzer sich zahlreiche ihrer bei Facebook gespeicherten Daten herunterladen können (unter „Einstellungen“ – „Deine Facebook-Informationen“).
Derzeit enthält der Download unter anderem die veröffentlichten Fotos und Videos sowie zahlreiche Daten wie die Profilinformationen, die Chronik, ausgetauschte Nachrichten, Veranstaltungseinladungen sowie Login-Daten. Selbst wenn man kein Problem mit der Datensammelwut von Facebook hat, ist es interessant, einmal zu sehen, wie viel Details seines Lebens man einem Unternehmen zugänglich gemacht hat.
Auch wer kein Konto bei Facebook besitzt, kann eine Anfrage schicken, denn es ist gut möglich, dass Facebook dennoch die eigene Person betreffende Daten gesammelt hat, etwa weil Bekannte ihr Adressbuch hochgeladen haben. Dazu kann man entweder eine E-Mail an datarequests@fb.com schreiben oder auf Facebook den „Antrag auf Herausgabe persönlicher Daten“ ausfüllen.
Dass man überhaupt Zugang zu seinen bei Facebook gespeicherten Informationen hat, geht unter anderem darauf zurück, dass Aktivisten Druck auf Facebook ausgeübt haben – allen voran das Projekt „Europe versus Facebook“, das beharrlich auf Auskunftsrechte gepocht hat. Man muss aber davon ausgehen, dass auch die herunterladbaren Daten keinen vollständigen Überblick geben. Wer versuchen will, noch umfangreichere Datenbestände über sich zu erhalten, findet auf der Seite von „Europe versus Facebook“ Vorlagen für Auskunftsersuchen, unter anderem auch für Anschluss-Beschwerden bei der irischen Datenschutzbehörde und der EU-Kommission.
Facebook mit Pseudonym nutzen
Um die Nutzung von Facebook mit Pseudonymen gibt es immer wieder Streit. Die Facebook-Nutzungsbedingungen verlangen, dass der Nutzer sich unter dem Namen registriert, den er oder sie auch im täglichen Leben verwendet, und nicht mit einem Pseudonym nur für Facebook (siehe Facebooks Nutzungsbedingungen Punkt 3 „Deine Verpflichtungen gegenüber Facebook und unserer Gemeinschaft“, Unterpunkt 1 „Wer Facebook nutzen kann“).
Facebook behält sich vor, Nutzer, die gegen diese Regel verstoßen, auszusperren, was auch immer wieder passiert. Datenschützer konnten bislang nicht durchsetzen, dass Facebook auch eine pseudonyme Nutzung ermöglicht. Sie argumentieren unter anderem, dass das deutsche Telemediengesetz (Paragraf 13 Absatz 6) Anbieter dazu auffordert, eine anonyme oder pseudonyme Nutzung zu ermöglichen, wenn es technisch machbar und zumutbar ist.
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig wies entsprechende Beschwerden 2013 jedoch ab, da deutsches Recht nicht anwendbar sei; schließlich habe Facebook seinen Sitz in Irland. Zu einem ähnlichen Ergebnis kam 2016 das Oberverwaltungsgericht Hamburg. Auf der anderen Seite hat das Landgericht Berlin im Januar 2018 auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschieden, dass Facebook eine pseudonyme Nutzung erlauben muss. Allerdings sind beide Parteien in Berufung gegangen.
Im Mai 2018 trat die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Auf den Sitz eines Unternehmens kommt es dann nicht mehr an, wenn es sich mit seinen Diensten an EU-Bürger richtet. Bis die Rechtslage geklärt ist, haben Nutzer in Deutschland die Wahl, sich an die Nutzungsbedingungen zu halten oder ein Pseudonym zu verwenden und dadurch eine Sperrung des Kontos zu riskieren.
Facebook-Account löschen
Man würde meinen, es sei nicht schwierig, das eigene Facebook-Konto zu löschen. Doch so einfach ist es leider nicht. Facebook macht einem den Austritt nicht leicht. Facebook bietet einem zwei Optionen: „Konto deaktivieren“ und „Konto löschen“. Beide findet man unter „Einstellungen – Deine Facebook-Informationen – Dein Konto und deine Informationen löschen“.
Deaktiviert man sein Konto nur, bleiben alle Daten und Einstellungen erhalten; sie sind nur nicht mehr zu sehen. Entscheidet man sich später, Facebook weiter zu nutzen, kann man wieder da anfangen, wo man aufgehört hat. Außerdem kann man weiterhin den Facebook Messenger verwenden. Entscheidet man sich später, Facebook weiter zu nutzen, kann man wieder da anfangen, wo man aufgehört hat.
Möchte man sein Konto dauerhaft löschen, dauert es noch eine Weile, bis es wirklich weg ist. Facebook verzögert die endgültige Löschung nach eigenen Angaben um circa 30 Tage, falls man es sich doch anders überlegt. Loggt man sich innerhalb dieser Zeit wieder bei Facebook ein, wird die geplante Löschung gestoppt. Macht man das nicht, ist die Löschung nicht mehr rückgängig zu machen. Es kann aber noch einmal bis zu 90 Tage dauern, bis wirklich alle zugehörigen Daten gelöscht sind.
Messenger-Nachrichten muss man händisch löschen, da sie nicht direkt im Konto gespeichert werden. Will man diese auch entfernen, muss man das händisch tun. Ob dann wirklich alle Daten aus den Datenbanken von Facebook verschwunden sind, weiß nur das Unternehmen selbst. Nach seinen Angaben können Kopien einiger Materialien weiterhin gespeichert bleiben, sie werden aber von persönlichen Identifizierungsmerkmalen getrennt.
Rechtsfragen im Netz
Dieser Text ist im Rahmen der Themenreihe „Rechtsfragen im Netz“ in Zusammenarbeit mit Klicksafe entstanden. Klicksafe ist eine Initiative im Rahmen des „Safer Internet Programme“ der Europäischen Union, getragen von der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz und der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen.
Der Text steht unter der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung – Keine Bearbeitung 2.0 Deutschland (CC BY-ND 2.0 DE).
Der Text wurde zuerst am 6.5.2013 veröffentlicht und im Dezember 2018 überarbeitet. Die Aktualisierung berücksichtigt u.a. neue Funktionen und Einstellungen bei Facebook, neue Entwicklungen bei pseudonymer Nutzung, beim Tracking und bei den Handlungsmöglichkeiten zum Selbstdatenschutz. Kommentare können sich auf eine alte Version des Beitrags beziehen.
10 Kommentare
1 Karsten S am 14. Februar, 2017 um 09:38
Ein Erfahrungsbericht: Ich habe Schluss gemacht – mit Facebook.
https://klartext.unverschluesselt.net/facebookaustritt/
2 Christian Kahr am 15. Februar, 2017 um 22:49
guter Artikel, der Bereich der Social Plugins von Weblogs & Webseiten, die die Datensammelwut von Facebook noch erhöhen ist m.Mn ein wichtiger Punkt, denn kaum jemand bindet diese Social Plugins so ein, dass sie Datenschutzkonform sind.
3 Renate Blaes am 19. Februar, 2017 um 11:31
Danke für diesen interessanten Artikel! Ich werde ihn mit meinem Blog verlinken.
4 Werbetreibender am 28. Februar, 2017 um 12:05
Hallo,
Problematisch bleibt in der ganzen Diskussion noch immer die Abhängigkeit des Internets von Webeeinnahmen. Solange die Menschen mit einer sorglosen “alles umsonst” Mentalität ins Netz gehen, müssen sie eben damit leben, dass anonymisierte Daten zum Surfverhalten genutzt und ausgewertet werden. Nur so lässt sich die passende Werbung für den passenden Nutzer finden. Schließlich zahlen die Werbetreibenden Unternehmen komplett für sämtliche “Umsonst Angebote”.
Das die Qualität des Contents darunter gelitten hat und kaum noch wirkliche redaktionelle Inhalte auf den “größeren” Seiten zu finden sind, spricht für einen steigenden Kostendruck und sinkende Margen.
Problematisch bei FB und Konsorten ist weniger die Nutzung der öffentlich gemachten Informationen als vielmehr die Öffentlichmachung durch die Nutzer selbst.
Holocaust Mahnmal Selfies oder absurde Fake-News Gruppen sind nur Ausdruck einer Gesellschaft die kaum mehr wirklich hinterfragt und wenig Empathie für die eigen Privatsphäre oder die Anderer hat.
5 Ralf am 28. Februar, 2017 um 13:40
Fein gemacht, Danke. Wir würden das gerne ins englische übersetzen und mit entsprechender Quellenangabe auf unserem Blog publishen. Wäre das OK?
Was sagen Sie dazu?