Datenschutz gilt auch für private Überwachungskameras, RSS-Anbieter haftet nicht für Abonnenten, Projekt „Goliath“

Foto: Blake Burkhart, CC BY-SA
EuGH: Private Kameraüberwachung von Straßenraum unterfällt Datenschutzrecht
Der EuGH hat entschieden, dass eine Kamera, die auf eine öffentlichen Straße gerichtet ist, selbst dann dem Datenschutzrecht unterfällt, wenn die Überwachung nur privaten Zwecken dient. Im konkreten Fall hatte eine Privatperson am Eingang ihres Hauses eine Kamera angebracht, um den Bereich vor diesem Haus zu filmen. Zweck war einzig, Angriffe auf das Haus oder Familienmitglieder, wie sie zuvor vorgekommen waren, abzustellen. Diese Form der Datenerhebung unterfällt nicht der in Artikel 3 Absatz 2 der Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) enthaltenen Ausnahme für „ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten”, urteilte der EuGH: Schon aus der Tatsache, dass die Überwachung den öffentlichen Raum „betreffe”, ergebe sich, dass deren Verarbeitung nicht rein privaten Zwecken diene. Die Kameraüberwachung könne aber zulässig sein, wenn sie z.B. dem Schutz des Eigentums diene.
Besprechung auf delegelata.de.
Zum Urteil des EuGH im Volltext.
BGH: Unterlassungsanspruch umfasst keine Pflicht zum Abstellen von RSS-Republishing
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden, dass ein Unterlassungsschuldner presserechtlich verpflichtet sein kann, die beanstandete Veröffentlichung auf seiner eigenen Webseite abzustellen – er muss aber nicht die Weiter-Veröffentlichung abstellen, soweit der Inhalt auf den Webseiten Dritter gespiegelt wird. Der Veröffentlichende haftet allerdings auch insoweit auf Schadensersatz, falls er schuldhaft gehandelt hat. Im konkreten Fall hatte Bild.de sich wegen der Veröffentlichung einer Paparazzi-Fotografie zunächst selbst zur Unterlassung verpflichtet. Weil der RSS-Feed von Bild.de auf der Webseite eines Dritten danach noch wiedergegeben wurde, meinte die spätere Klägerin, Bild.de habe gegen die eigene Unterlassungserklärung verstoßen. Der BGH sah das anders: „Unterlassung” bedeute das Einstellen der eigenen Verletzungshandlung, aber nicht die Beseitigung von Rechtsverletzungen Dritter, so der Gerichtshof. Allerdings müsse Bild.de der Klägerin zumindest die Kosten der Rechtsverfolgung gegen den Dritten erstatten, falls die ursprüngliche Veröffentlichung rechtswidrig und schuldhaft war.
Zum Urteil des BGH im Volltext.
Kurzbesprechung auf LTO.de.
„Project Goliath”: Die US-Filmwirtschaft im Kampf gegen Google
Im Kampf gegen Raubkopien und andere Urheberrechtsverletzungen haben sich die großen Hollywoodstudios zu einer Koalition zusammengeschlossen – koordiniert von der Motion Picture Association of America (MPAA). Ihr Gegner: „Goliath”, offenbar ein Deckname für Google. Dafür sollten auch beträchtliche Summen für Staatsanwälte eingesetzt werden, die belastendes Beweismaterial gegen die Suchmaschine sammeln sollten. An die Öffentlichkeit gelangt ist diese Information durch geleakte E-Mails, die im Zuge des Sony-Hacks Ende November 2014 gestohlen wurden. „Project Goliath”, wie die Kampagne wohl genannt wird, soll auf mehrere Jahre angelegt sein. Aus weiteren geleakten E-Mails geht allerdings hervor, dass bereits im März 2012 ein Treffen zwischen Unternehmen wie Sony mit Google stattfand, bei dem es um das Vorgehen gegen Piraterie gegangen sein soll.
Weitere Informationen auf „The Verge”.
Österreich: Frequenzversteigerung war rechtmäßig
Der österreichische Verwaltungsgerichtshof hat eine 2013 in Österreich durchgeführte Frequenzversteigerung für rechtmäßig erklärt. Die Versteigerung der Frequenzen war nach dem „kombinatorischen Clock-Verfahren” durchgeführt worden und hatte dem Staat Erlöse von mehr als 2 Milliarden Euro eingebracht. Die an der Versteigerung beteiligten Unternehmen hatten den Behörden im Nachhinein vorgeworfen, das Verfahren sei absichtlich auf die Erzielung übermäßiger Erlöse ausgerichtet gewesen, die erhobenen Beträge seien unverhältnismäßig. Der ÖVGH ist dem aber entgegengetreten: Das Versteigerungsverfahren sei rechtmäßig gewesen.
Pressemitteilung des ÖVGH.
Bericht auf Futurezone.at.
Frequenzauktionen: Bund und Länder teilen sich die Versteigerungserlöse
Frequenzauktionen stehen auch in Deutschland an: Indem die terrestrische Rundfunkverbreitung von DVB-T auf DVB-T2 umgestellt wird, werden Frequenzen frei. Wem die Erlöse aus den Frequenzvergaben zukommen sollen, war bisher noch umstritten. Auf einem Bund-Länder-Treffen vergangene Woche haben sich die Bundes- und Landesregierungen aber nun geeinigt, die Erlöse 50:50 zu teilen. Zwischen den Ländern soll das Geld nach dem Königssteiner Schlüssel aufgeteilt werden. Nach Angaben von Angela Merkel wird „das Geld vollständig für die Digitalisierung verwendet, vorrangig für den Breitbandausbau”. Die Frequenzen sollen noch im ersten Halbjahr 2015 versteigert werden.
Weitere Information bei Heise Online.
Dieser Wochenrückblick wurde von Cindy Raunick und Simon Assion verfasst. Lizenz: CC BY-NC-SA.
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