Creative Commons 4.0: Deutsche Übersetzungen veröffentlicht
Welche Versionen der Creative-Commons-Lizenzen verwendet werden, um Inhalte leichter nutzbar zu machen, spielt in der Regel kaum eine Rolle. Erst wenn es in die rechtlichen Feinheiten geht, zeigen sich Unterschiede im Detail.
So brachten die aktuellen, 2013 vorgestellten 4.0-Versionen der Creative-Commons-Lizenzen unter anderem eine sogenannte Heilungsfrist für versehentliche Lizenzverstöße, außerdem juristische Klarstellungen beim Umfang der lizenzierten Rechte. In der Praxis sind die 4.0-Versionen bislang aber nur selten im Web anzutreffen.
Vielleicht ändert sich das in Zukunft: Nach einer längeren Kommentierungsphase sind nun auch offizielle deutsche Übersetzungen veröffentlicht. Dabei hat sich Creative Commons vom Konzept der „Portierungen“ verabschiedet, bei denen die Lizenzen noch umfassender an die nationalen Rechtsordnungen angepasst wurden. Auch die deutschen Übersetzungen tragen daher den Titel „International“ in der Lizenz.
Creative Commons
Mit Creative-Commons-Lizenzen können Urheber festlegen, dass andere ihre Werke leichter verwenden können. Es ist eine Alternative zum „Alle Rechte vorbehalten“ im klassischen Zuschnitt des Urheberrechts. Dafür bietet die Organisation Creative Commons vorgefertigte Lizenzverträge an. Sie bestehen aus Modulen, mit denen ein Urheber zum Beispiel erlauben kann, sein Musikstück zu verwenden, solange er genannt wird. Er kann aber auch einschränken, dass das Werk nicht bearbeitet werden darf oder etwa nur nicht-kommerzielle Nutzungen erlaubt sind. Mehr zum Thema.
Bei den verschiedenen Lizenzbausteinen bleibt mit den 4.0-Versionen alles wie gehabt, sodass sich auch in deutscher Übersetzung sechs Lizenzen ergeben:
- CC BY – Namensnennung 4.0 International (Langfassung)
- CC BY-SA – Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (Langfassung)
- CC BY-ND – Namensnennung, keine Bearbeitungen 4.0 International (Langfassung)
- CC BY-NC – Namensnennung, nicht kommerziell 4.0 International (Langfassung)
- CC BY-NC-SA – Namensnennung, nicht kommerziell, Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (Langfassung)
- CC BY-NC-ND – Namensnennung, nicht kommerziell, keine Bearbeitungen 4.0 International (Langfassung)
Wie schon bislang unterstützt ein Auswahlwerkzeug Urheber bei der Entscheidung für eine konkrete Lizenz und bei den technischen Angaben.
[via Martin Steiger]
2 Kommentare
1 Th. Anzenhofer am 23. Januar, 2017 um 12:53
Schlimm! Eine verfehlte Chance. Auch CC 4.0 krankt an den Problemen seiner Vorgänger: mangelnde Rechtssicherheit für den Durchschnittsnutzer angesichts der Bedingungen zur “Angabe angemessener Urheber- und Rechteangaben”. Hier als Zitat:
“Soweit mitgeteilt, müssen Sie die Namen der Urhebers und Zuschreibungsempfänger, einen Rechtevermerk, einen Lizenzvermerk, einen Haftungsausschluss und einen Link zum Material angeben.” (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de (Klick auf “angemessene Urheber- und Rechteangaben”)
Wer sich professionell damit befasst, weiß Bescheid, aber beim Durchschnittsnutzer öffnet das Tür und Tor für das Geschäftsmodell Abmahnung.
2 Schmunzelkunst am 23. Januar, 2017 um 15:17
Auch wer sich professionell mit Open-Data befasst, schreckt mitunter vor den CC-Lizenzen zurück und verwendet lieber weniger kompliziert erscheinende(!) Lizenzmodelle.
Z. B. https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0
Ich schreibe bewusst “erscheinende”, weil eine kürzer gefasste Lizenzbedingung ja nicht unbedingt weniger Komplikationen verspricht.
Wirklich unkompliziert sind nur die Zero-Varianten, mit denen insbesondere Daten, denen keine Urheberpersönlichkeitsrechte anhaften, bedingungslos freigegeben werden können, z. B. CC0. Aber die wird paradoxerweise in Publikationen über Neuerungen kaum noch erwähnt, weil ja schon die erste Version optimal war.
MfG
Johannes
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