Christoph Bruch: Nutzungen durch flexible Schranken oder Zwangslizenzen erleichtern
Das Urheberrecht schützt die Rechte der Urheber bzw. Verwerter umfassend und erlaubt eine differenzierte Anwendung. Praktisch sind die Nutzer der geschützten Werke jedoch kaum in der Lage, die Flexibilität, die das Gesetz bietet, in ihrem Sinne zu nutzen. Ihnen fehlt die notwendige Marktmacht.
Eine weitere Gestaltung der Schranken ist deshalb wünschenswert. Ebenso zwingen die Kräfteverhältnisse viele Urheber zur Akzeptanz für sie unangemessen nachteiliger Verträge. Die Position der Urheber gegenüber den Verwertern sollte deshalb gestärkt werden.
Eine große Herausforderung ergibt sich aus der Gleichbehandlung aller Werke. Was fair klingt, hat problematische Auswirkungen. Eine flexible Schranke oder Zwangslizenzen könnten wünschenswerte Nutzungen erleichtern.
Wer über Urheberrecht spricht, sollte auch die Mechanismen zu dessen Durchsetzung im Blickfeld haben. Hier ermöglicht das geltende Recht unverhältnismäßig hohe Schadenersatzforderungen. Auch hier besteht Handlungsbedarf.
Zur Person
Christoph Bruch studierte Politikwissenschaft in Frankfurt und Berlin. Seine Dissertation schrieb er über die Durchsetzung des Freedom of Information Act der USA. Nach beruflichen Stationen an der Freien Universität Berlin, dem Deutschen Institut für Urbanistik und als freiberuflicher Publizist leitet er seit 2007 die an der Max Planck Digital Library angesiedelte Open Access Stelle der Max-Planck-Gesellschaft.
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