Creative Commons: Kommerziell – Nein, Danke?
Musik, Texte, Filme und Fotos, die ich selbst produziert habe, möchte ich ungern in irgendeiner Werbekampagne wiederfinden. Noch dazu, wenn mir das beworbene Produkt nicht passt, und mir das Unternehmen keinen Cent bezahlt. So oder ähnlich mögen Kreative denken, wenn sie ihre Werke unter einer Creative-Commons-Lizenz mit der Einschränkung “NC” veröffentlichen. NC steht für Noncommercial, schließt also eine kommerzielle Nutzung aus.
Allerdings schränkt die NC-Option die Nachnutzung mehr ein, als den meisten Urhebern klar ist. Sie verhindert etwa die Verwendung eines Textes oder Fotos in Zeitungen, Schulbüchern, und (teilweise) werbefinanzierten Blogs. Auch auf Wikipedia können NC-Inhalte nicht erscheinen. Wikimedia entschied sich hierzu, damit etwa Verlage die Inhalte weiterverwenden können.
Die NC-Option kann für bestehende und geplante Geschäftsmodelle von professionell Kreativen sinnvoll sein. Um über möglicherweise ungewollte Nebenwirkungen der NC-Option aufzuklären, hat iRights.info gemeinsam mit Wikimedia Deutschland und Creative Commons Deutschland einen Leitfaden erarbeitet, der auf der re:publica 2012 in Berlin vorgestellt wurde.
“Die NC-Entscheidung ist oft sehr intuitiv”, sagt Autor Paul Klimpel von iRights Lab. “Kommerziell steht bei vielen für das Böse, Geschäftemacherei und Ausbeutung”. Klimpel rät dazu, vor der Beschränkung “NC” abzuwägen, was man als Urheber mit der CC-Lizenzierung der eigenen Werke erreichen will. “Strebe ich eine möglichst weite Verbreitung an und habe selbst kein Geschäftsmodell für meine Inhalte, ist NC auf jeden Fall die falsche Wahl.”
Alternative: Weitergabe unter gleichen Bedingungen (“Share-alike”)
Wer die Werbekampagne mit den eigenen Inhalten fürchtet, könnte statt der NC-Lizenz auch die sogenannte „Share-alike-Option“ (SA) erwägen. Dann müssen alle Bearbeitungen unter die gleiche CC-Lizenz wie der ursprüngliche Inhalt gestellt werden. “Werbeagenturen wollen in der Regel exklusive Inhalte”, sagt John Weitzmann (Creative Commons Deutschland/iRights.info). “Sie haben kein Interesse daran, dass plötzlich jeder mit ihrer Werbung machen kann, was er will.”
Auch Profis, die mit ihren Inhalten Geld verdienen, sollten abwägen, ob sie die kommerzielle Nutzung mittels einer Creative-Commons-NC-Lizenz pauschal untersagen wollen. Eine so eingeschränkte Freigabe ergebe dann Sinn, wenn eine kommerzielle Ausnutzung durch Dritte nicht nur theoretisch möglich, sondern auch wahrscheinlich sei, und dadurch Einnahmen verloren gehen könnten, sagt Weitzmann. “Je nach Geschäftsmodell kann die NC-Einschränkung mehr schaden als nützen oder sogar alle positiven Effekte einer Freigabe zunichte machen.”
Hintergrund: Creative Commons
Creative Commons (CC) ist eine Non-Profit-Organisation, die in Form vorgefertigter Lizenzverträge eine Hilfestellung für die Veröffentlichung und Verbreitung digitaler Medieninhalte anbietet. Konkret bietet CC sechs verschiedene Standard-Lizenzverträge an, die bei der Verbreitung kreativer Inhalte genutzt werden können, um die rechtlichen Bedingungen festzulegen.
Leitfaden: Folgen, Risiken und Nebenwirkungen der Bedingung “nicht kommerziell” – NC”. Von Paul Klimpel, herausgegeben von Wikimedia Deutschland, iRights.info und Creative Commons Deutschland, Mai 2012 (PDF, 600 KB)
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4 Kommentare
1 noz! am 23. März, 2013 um 19:16
Ist eine Werbeagentur oder wer auch immer an den Bildern interessiert, so kann die NC immer noch vom Seitenbetreiber schriftlich aufgehoben und ein Bild oder der Text freigegeben werden.
Ich sehe also kein Problem darin, gegebenenfalls des Seitenbetreiber zu fragen.
Was sagen Sie dazu?