Diskussion zum Leistungsschutzrecht beim Bayerischen Journalistenverband
Am kommenden Montag werden Gegner und Befürworter des Leistungsschutzrechts im Preseclub München diskutieren. Der Bayerische Journalistenverband lädt dazu ein. Interessant ist die Besetzung: Robert Schweizer, Justitiar bei Hubert Burda Media, wird sich gleich gegen drei prominente Juristen verteidigen, die sich alle kritisch zum LSR geäußert haben:
- Georg Nolte (Kritik des Leistungsschuztrechts bei CARTA);
- Dieter Frey (Kritik des Leistungsschutzrechts bei Beck, PDF, 82 kb) und
- Karl-Nikolaus Peifer (Kritik des Leistungsschutzrechts in der Kölner Schrift zum Wirtschaftsrecht)
Schweizers Standpunkt ist ebenfalls bei CARTA nachzulesen, mit einer direkten Entgegnung von iRights.info-Mitgründer Till Kreutzer. Es dürfte also interessant werden.
Hier die Details zur Veranstaltung:
Wann? Montag, 24. Januar 2011 um 14:30 Uhr
Wo? Presseclub München, Marienplatz 22, München
Teilnehmer:
- Dr. Angelika Niebler, Mitglied des Europäischen Parlaments
- Prof. Dr. Robert Schweizer, Justitiar Hubert Burda Media
- Dr. Dieter Frey, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
- Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer, Institut für Medien- und Kommunikationsrecht der Universität zu Köln
- Dr. Georg Nolte, Senior Associate bei TaylorWessing, Schwerpunkt Urheberrecht und Informationstechnologien
- Rainer Reichert, Mitglied der Urheberrechtskommission im DJV
- Dr. Wolfgang Stöckel, BJV-Vorsitzender
- Jutta Müller, BJV-Geschäftsführerin
Der einladende BJV zur Veranstaltung:
Thema der Podiumsdiskussion ist das von den Verlegern geforderte Leistungsschutzrecht für Verlage. Der Bayerische Journalisten-Verband möchte bei dieser Podiumsdiskussion sowohl mit Experten aus Politik und Wissenschaft als auch mit Praktikern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite in den Dialog treten. Die Verleger wollen mit dem Leistungsschutzrecht erreichen, dass ihre Investitionen im Internet geschützt sind. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP von 2009 wurden die Forderungen der Verlage aufgegriffen. Dort heißt es: „Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt werden als andere Werkvermittler. Wir streben deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an.”
Für den BJV und den DJV steht an erster Stelle der Schutz der Urheber. Sie werden einem Leistungsschutzrecht nur zustimmen, wenn deren berechtigte Interessen umfassend gewährleistet werden. Journalistinnen und Journalisten müssen als Urheber angemessen an den künftigen Erlösen aus dem Leistungsschutzrecht beteiligt werden.
1 Kommentar
1 Durden am 24. Januar, 2011 um 09:41
Gibt’s einen Stream? Oder wird zumindest aufgezeichnet?
Was sagen Sie dazu?