Kommentar: Ein unmögliches Gesetz
Was passiert hier eigentlich gerade? Die Vertreter des Burda- und des Springer-Verlages setzen mit allen Tricks einen Gesetzentwurf für ein “Leistungsschutzrecht für Presseverlage” auf die Tagesordnung der Bundesregierung, dessen Grundidee und Ausführung zurückhaltend gesagt, eine völlige Katastrophe sind.
Die Bundesregierung schlägt die Hacken zusammen, schreibt die Forderung 2009 in den Koalitionsvertrag und nun, drei Jahre später, soll tatsächlich ein solcher Unsinn in Gesetzeskraft gegossen werden. Titel des Koalitionsvertrages der aktuellen Bundesregierung ist “Wachstum. Bildung. Zusammenhalt”. Inhalt des Leistungsschutzrecht ist eine Umkehr der ökonomischen Prinzipien, die Legitimation von Desinformationskampagnen der Presseverlage und eine Spaltung der Gesellschaft. Wer nach diesem unmöglichen Gesetzesvorschlag eigentlich für was, wie und an wen bezahlen soll wird die Gerichte, die deutsche Anwaltschaft und die Anbieter von Orakeldiensten gut beschäftigen.
Urheber spielen keine Rolle mehr
Das Leistungsschutzrecht ist ein Schlag ins Gesicht der Urheber, da ihre selbsternannten Verbündeten auf Verlagsseite bislang erfolgreich mit aller Macht dafür gekämpft haben, dass eine Verwertungsgesellschaft keine Rolle spielt und sie selbst auf Augenhöhe aushandeln dürfen was eine „angemessene Beteiligung“ ist. Würde dies funktionieren, hätte es nie Gewerkschaften gegeben. Ein Kardinalfehler der Gewerkschaften war, dass sie gutgläubig davon ausgegangen sind, sie würden schon einen guten Teil des Kuchens für ihre Mitglieder rausschlagen können, und dafür in Kauf genommen haben, zusammen mit den Verlegern die Büchse der Pandora zu öffnen. Seltsam still ist es um die Journalistenverbände geworden.
Brandrodung in der Wirtschaftsordnung
Das Leistungsschutzrecht stellt die Marktwirtschaft auf den Kopf, da plötzlich diejenigen, die eine Dienstleistung anbieten, nicht mehr Geld bekommen, sondern dafür bezahlen sollen. Ich bin gespannt, was mein Busfahrer sagen wird, wenn ich ihm versuche zu erklären, dass ich jetzt kein Ticket mehr kaufe, sondern er mir Geld dafür geben muss, dass er mich zu meinem Ziel bringt. Im Zweifel werde ich ihn an die Berufsmärchenerzähler des Springer-Verlages verweisen. Es hätten wohl die wenigsten gedacht, dass eine so marktwirtschaftsorientierte Partei wie die FDP einen solchen Vorschlag auch nur anfängt anzudenken. Es ist zu befürchten, dass die Abhängigkeit von den Verlagen und dem nächsten Listenplatz bei der Bundestagswahl 2013 zu hoch ist. Und ja, es ist die Axt an der Wurzel der Marktwirtschaft, wie der Branchenverband BITKOM es gestern formulierte.
In vielen Presse-Publikationen dieser Tage liest man, dass nun „das Ende der Gratiskultur im Netz“ begonnen habe, da Drittanbieter nun für die Ausnutzung oder auch Kannibalisierung von Presseinhalten bezahlen müssten. Ist es ein Propagandazuschlag für die reißerischste Überschrift oder die absurdeste Verdrehung, der ausgebildete Journalisten einen solchen Unfug schreiben lässt? Die Presseverlage haben es nicht geschafft ein Geschäftsmodell zu entwickeln und überschütten die Welt mit ihren kostenlosen Inhalten. Und nun sollen die, die auf diese aufgedrängten Inhalte hinweisen und kostenlos Werbung dafür machen, also bezahlen. Das kann man nicht mehr erklären.
Regulierte Informationsgesellschaft
Die Informationsfreiheit wird mittelfristig eingeschränkt, ob sie dadurch langfristig aber auch gestärkt werden kann, ist offen. Es gibt viele Szenarien, welche Folgen das Gesetz haben könnte. Ein Szenario ist das des Delistings von ‘Presseinhalten’ aus den von dem Gesetz möglicherweise betroffenen Angeboten. Dies nicht nur, weil sie möglicherweise aufgrund der absurden Begründung, dass sie jetzt für ihre kostenlos geleistete Werbung auch noch bezahlen müssen dagegen sind, sondern schlicht aus Haftungsgründen. Es ist komplett unklar, wer ein „Presseverleger“ nach diesem Gesetz sein soll. Faktisch sind dies alle, die in regelmäßigen Abständen im Internet publizieren. Also sehr sehr viele. Mit all diesen „Presseverlegern“ müssen alle möglicherweise von dem Gesetz betroffenen Anbieter individuelle Verträge abschließen. Das geht faktisch nicht.
Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass nur noch das gelistet werden kann, wo ein zivilrechtlicher Vertrag abgeschlossen wurde. In allen anderen Fällen ist die Gefahr der Haftung für den Anbieter viel zu groß. Das Gesetz zwingt ihn also zum Delisting. Und wie kommt jetzt das Schlagwort der Informationsfreiheit ins Spiel? Ganz einfach, es wird weniger Angebote geben, die über zentrale Orte wie Suchmaschinen oder innovative News-Aggregatoren auffindbar sein werden. Zuerst wird es ganz viele kleine Online-Angebote von Journalisten, Bloggern, einzelnen Fachautoren, Fachportale, Interessengemeinschaften und viele mehr treffen, die weder die rechtlichen Verhandlungen mit hunderten von Anbietern führen können, noch das Geld haben, um die von den Presseverlagen willkürlich festgelegten oder mühsam ausverhandelten Lizenzgebühren bezahlen zu können.
Informationsvielfalt wird eingeschränkt
Aufgrund der Vielfalt und dem Aufbau des Netzes ist dies ein massiver Schlag, der viele Inhalte aus dem Netz verschwinden oder unauffindbar werden lässt. Am Ende wird es möglicherweise auch die großen Anbieter – so sie überhaupt in den Anwendungsbereich des Gesetzes kommen, was aktuell völlig unklar ist- wie Google, Microsoft, die Deutsche Telekom und viele mehr treffen. Selbst wenn diese theoretisch dazu in der Lage wären, hunderte von Anwälten zu beschäftigen, würde es sie trotzdem in den meisten Fällen nicht von der Gefahr der Haftung befreien, da sie nie alle Fälle abdecken können. Das Konzept Suchmaschine wird damit in Deutschland im Bezug auf Angebote von „Presseverlagen“ in Frage gestellt. Weniger verfügbare harte Informationsquellen bedeuten einerseits eine stärkere Verflachung der verfügbaren Informationen und andererseits schlicht eine Einschränkung der Möglichkeit, sich zu informieren. Bislang haben die klassischen Presseverlage bei der Bereitstellung der harten Informationen noch eine wichtige Rolle gespielt. Kommt dieses Gesetz, wird dies anders werden. Dies ist eine Katastrophe für die Informationsfreiheit und die international an Deutschland immer so gelobte Vielfalt der Informationsquellen in der Presselandschaft.
Vielleicht muss aber auch nur anders gedacht werden. Der Kadavergehorsam, mit dem die Angebote von klassischen Presseverlagen als das einzig Wahre und als wesentliche Informationsquelle in vielen Teilen der Gesellschaft immer noch angesehen werden, ist nicht das Ende der Geschichte. In Zukunft werden andere Anbieter zu vertrauenswürdigen Informationsquellen und als Leitmedien aufsteigen, die bislang noch nicht richtig ernst genommen werden oder die es heute möglicherweise noch gar nicht gibt. Durch die Möglichkeiten der Netzarchitektur können dies auch sehr viele werden. Der Alleinherrschaftsanspruch der klassischen Zeitungsverlage wird in der Zukunft möglicherweise eine selbst geschaffene schwere Konkurrenz bekommen. Und dies ist angesichts des aktuellen Verhaltens der Verlage und ihres politischen Arms zur Durchsetzung dieses Vorhabens auch dringend nötig, um die Informationsfreiheit, aber auch die Pressefreiheit zu schützen. Das Leistungsschutzrecht ist das Öl im Feuer für die stärker werdende Existenzkrise des klassischen Presseverlegertums in Deutschland.
Das Leistungsschutzrecht stellt alle weiteren Überlegungen in den Schatten
Schwarz-Gelb ist in dieser Legislatur angetreten, um auch im Urheberrecht Modernisierungen vorzunehmen. Um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen, die Funktionsfähigkeit der Kultur- und Kreativwirtschaft zu verbessern, die Bedingungen für die Wissenschaft und Forschung durch neue urheberrechtliche Regelungen endlich auf sichere Beine zu stellen, Verbraucher vor überzogenen Abmahnungen zu schützen, vergriffene und verwaiste Werke endlich zugänglich zu machen, und so viele nötige Änderungen mehr. Die bisherige Erfolgsbilanz ist etwas bescheiden.
Bevor das Leistungsschutzrecht für Presseverlage aber nicht vom Tisch ist, werden alle anderen möglichen Vorhaben im Urheberrecht in dieser Legislatur Makulatur bleiben. Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) sollte dringend zu einer Konferenz über die Zukunft des Leistungsschutzrecht für Presseverlage alle Beteiligten einladen und nach Lösungen suchen, wie dieses völlig unverständliche Vorhaben wieder aus der Welt zu schaffen ist.
8 Kommentare
1 Matthias Ulmer am 1. September, 2012 um 09:35
Das ist ja sehr viel Aufregung um nichts. Aber um Ihr schönes Beispiel mit dem Busfahrer aufzugreifen: wenn der Busfahrer den Passagieren plötzlich Geld zählen soll, dann fährt er halt nicht mehr. Wenn er allerdings danach bezahlt wird, wie viele Passagiere er befördert, dann könnte es klug sein, mit denen einen Deal zu machen und ihnen was abzugeben.
Ach ja: die Welt wird auch nicht untergehen. Presseverlagen sind doch eh Dinosaurier, ich denke die braucht niemand?
2 Marcus am 6. September, 2012 um 22:36
Die geistige Flughöhe senkt sich mit dem Piloten Philipp Otto auf Höhe der Grasnarbe. Wie kann iRights einen solchen plakativen und inhaltslosen Beitrag verantworten? Ich nahm an man wolle sachlich und fundiert diskutieren…
Wie bereits erwähnt: Viel Aufregung um nichts.
3 Philipp Otto am 7. September, 2012 um 06:41
@Marcus: Es wird interessant sein, wenn Sie sich einmal inhaltlich zu den von mir aufgeworfenen kritischen Punkten des Gesetzesentwurfes äußern würden. Besten Gruß Philipp Otto
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