Bundesregierung und Kreativwirtschaft
Die Bundesregierung hat — worauf wir erst jetzt durch eine offizielle Pressemitteilung aufmerksam geworden sind — Ende 2007 eine Initiative zur “Kultur- und Kreativwirtschaft” gestartet. Die Federführung liegt beim Bundeswirtschaftsministerium (BMWi).
In der PM weist die Regierung auf die begrifflichen Abgrenzungsschwierigkeiten hin:
“Eine allgemein verbindliche Definition gibt es noch nicht – weder auf europäischer Ebene noch auf nationaler. Der privat organisierte Verein Kulturstatistik hat ein Abgrenzungsmodell entwickelt. Inwieweit es tragfähig ist, muss noch geklärt werden. Nach dieser Definition zählen zum Kernbereich der Kulturwirtschaft in Deutschland: Verlagsgewerbe, Filmwirtschaft, Rundfunk- und Fernsehwirtschaft, darstellende und bildende Künste, Literatur, Musik, Journalisten- und Nachrichtenbüros, Buch- und Zeitschriftenhandel, Museen und Kunstausstellungen, Architektur sowie Designwirtschaft.”
Angesichts dieser Definition frage ich mich, warum zwar der Zeitschriftenhandel zum “Kernbereich” gehören soll, nicht aber die Softwareindustrie und Computerspieleindustrie. (Auch das Wort “Internet” taucht nicht explizit auf.) In dem vom BMWi veröffentlichten PDF-Dokument zur Initiative werden immerhin schon mehr Bereiche genannt:
- Verlagsgewerbe (Buchverlage, Presseverlage, Tonträger- und Musikverlage);
- Filmwirtschaft (Film, TV-Film, Video-Produktion, Verleih, Vertrieb, Filmtheater);
- Rundfunkwirtschaft;
- Musik, visuelle und darstellende Kunst (Freiberufliche Künstler/innen, private Theater-, Kleinkunstszene, Theater-/Konzertdirektionen, bühnentechnische Betriebe);
- Journalisten-/Nachrichtenbüros;
- Museumsshops, Kunstausstellungen (kommerzielle nicht subventionierte Museumsaktivitäten und Kunstausstellungen);
- Einzelhandel mit Kulturgütern (Musikfachhandel, Buchhandel, Galerien, Kunsthandel);
- Architekturbüros (Innen-, Garten-/Gestaltungs-, Hoch-/Tiefbauarchitekten);
- Designwirtschaft (Industrie-, Produkt- mit Mode/Textil- u.ä. Design, Kommunikationsdesign/Werbegestaltung, jedoch ohne Fotografisches Gewerbe);
- Werbung (Werbevermittlung, etc. ohne Werbedesign);
- Software/Games (Software- und Spieleentwicklung und –beratung, ohne Hardware und DV-Dienste).
Das sieht dann schon etwas plausibler aus, wobei ich nicht so recht erkennen kann, warum zwar Museumsshops auf der Liste sind, nicht aber Buchläden. Und warum wird das “fotografische Gewerbe” ausgeklammert? Was ist mit den Musikschulen etc., oder mit dem Bereich user generated content, der nicht nur im Internet boomt? Ich denke da zum Beispiel an Open Source Software. Verdiente dieser Bereich nicht eine Behandlung sui generis?
Nun ja, das alles wird vielleicht und hoffentlich noch diskutiert werden.
Was hat die Bundesregierung nun so vor?
- “Branchengespräche”;
- “Workshops, Diskussionsrunden, Roundtables, Fachforen, Expertendiskussionen und bilaterale Konsultationen”;
- “eine vom BMWi noch in Auftrag zu gebende Forschungsstudie zu Strukturen und Potentialen der Kultur- und Kreativwirtschaft unter Berücksichtigung der Synergieeffekte zwischen dem öffentlichen und dem privatwirtschaftlichen Kultursektor”;
- “Branchenkonferenz im April 2009”.
Ich bin gespannt, was dabei heraus kommt.
Was sagen Sie dazu?