Wochenrückblick: Samples, Likebutton, Openleaks
OLG Hamburg zum Urheberrechtsschutz für Musik-Samples – „Metall auf Metall”
Der von den beklagten Produzenten Moses Pelham und Martin Haas komponierte und von Sabrina Setlur gesungene Titel „Nur mir” verletzt Urheberrechte der Musikgruppe Kraftwerk. Das hat das Oberlandesgericht Hamburg am Mittwoch entschieden. Eine etwa zwei Sekunden lange Rhythmussequenz aus dem Titel „Metall auf Metall” wurde elektronisch kopiert (gesampelt). Dieses Sample wurde dann dem Titel „Nur mir” in fortlaufender Wiederholung unterlegt. Nachdem die Sache bereits 2008 den BGH beschäftigte, urteilte das Oberlandesgericht nunmehr, dass das konkrete Sample nicht unter das Recht zur freien Benutzung falle. Die Beklagten wären in der Lage gewesen, die gesampelte Sequenz selbst herzustellen.
Kurzbericht auf internet-law.de.
Datenschutzzentrum fordert Webseitenbetreiber auf, “Gefällt mir”-Button zu entfernen
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in Schleswig-Holstein hat Webseitenbetreiber aufgefordert, ihre Fanpages bei Facebook und Social-Plugins wie den “Gefällt mir”-Button auf ihren Webseiten zu entfernen. Begründet wurde dies damit, dass die entsprechenden Angebote gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verstießen. Zwar solle es zunächst keine Bußgelder wegen eventueller Verstöße geben. Heiß diskutiert wird aber bereits, warum man gegen Webseitenbetreiber vorginge und nicht gegen Facebook selbst agiert.
Rechtliche Einschätzung bei Telemedicus
Streit um Wikileaks und Openleaks eskaliert
Nach dem Ausschluss von „Open Leaks”-Gründer Daniel Domscheit-Berg aus dem Chaos Computer-Club (CCC) eskaliert die Auseinandersetzung. Domscheit-Berg hatte ursprünglich bei Wikileaks als Pressesprecher gearbeitet und von dort nach einem Zerwürfnis Daten an sich genommen. Nachdem er bei Wikileaks ausgestiegen war, weigerte er sich, diese zurückzugeben: Die Plattform biete keine sicheren Eintragungsmöglichkeiten. In der verfahrenen Situation versuchte der CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn zu vermitteln, was aber scheiterte. Domscheit-Berg wurde schließlich auf Betreiben von Müller-Maguhn aus dem CCC ausgeschlossen. Nun hat auch Julian Assange von Wikileaks eine Meldung veröffentlicht, in der er Domscheit-Berg Lügen und Unzuverlässigkeit vorwirft – unter anderem deswegen, weil seine Frau als Managerin bei Microsoft viel mit hochrangigen Beamten des deutschen Innenministeriums zu tun habe. Domscheit-Berg konterte, indem er bekannt gab, die Daten endgültig vernichtet zu haben.
Kurzkommentar bei Netzpolitik.org
Bundesregierung lehnt TMG-Änderungsvorschläge weitgehend ab
Bereits Anfang Juli hatte der Bundesrat einen Vorschlag zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG)vorgestellt. Primäres Ziel war es, Nutzer von “Social Networks” in datenschutzrechtlicher Hinsicht besser zu schützen. Wie nunmehr bekannt wurde, lehnte die Bundesregierung diesen Gesetzesentwurf Anfang August in einer Stellungnahme in zentralen Punkten ab. Sie kündigte eigene Vorschläge im Rahmen der geplanten TKG-Novellierung an. Ausserdem solle zunächst auf europäischer Ebene nach Lösungen gesucht werden.
Aktuelle Meldung des Deutschen Bundestages
Die Stellungnahme der Bundesregierung ab Seite 13 der PDF-Datei.
Keine zusätzlichen Rundfunkgebühren für beruflich genutzten PC
Wer im privaten Bereich seiner Wohnung Rundfunkgeräte nutzt und dafür Rundfunkgebühren zahlt, muss man für beruflich genutzte Computer im Arbeitsbereich nichts mehr zahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch entschieden. Solche „neuartigen Rundfunkempfangsgeräte” seien nicht selten tragbar und beweglich, so dass sie sich einer festen Zuordnung zu bestimmten Räumlichkeiten entzögen. Darüber hinaus dienten diese Geräte häufig nicht (primär) dem Rundfunkempfang, sondern würden als Arbeitsmittel genutzt. Entsprechende Gebührenbescheide der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten seien daher aufzuheben gewesen.
Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts.
Widerruf einer erteilten UMTS-Lizenz zulässig
Die Bundesnetzagentur durfte eine im Jahr 2000 erteilte UMTS-Lizenz nachträglich widerrufen und die Erstattung des Versteigerungserlöses versagen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch entschieden. Nachdem das klagende Telekommunikationsunternehmen den Zuschlag für die Erteilung einer bundesweiten Mobilfunklizenz erhielt, wurde sie jedoch ihren Verpflichtungen nicht gerecht, einen bestimmten Versorgungsgrad herzustellen. Die Bundesnetzagentur durfte daher das unbenutzte Frequenzspektrum zurückerlangen, um es dem Markt erneut zur Verfügung zu stellen. Auch den Lizenzpreis von ca. 8,4 Mrd. Euro musste sie nicht erstatten, da durch seine Entrichtung nur die bei ordnungsgemäßem Verhalten erzielbare Nutzungsmöglichkeit abgegolten würde.
27.000 Koreaner wollen Schadenersatz von Apple
Mit einer Sammelklage wehren sich knapp 27.000 Südkoreaner gegen die Speicherung von Ortsdaten auf dem iPhone. Es liege ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz vor, wodurch die Betroffenen “emotionalen Schaden” erlitten hätten. Apple hatte bereits Ende Juni auf gerichtliche Anordnung hin Schadensersatz an einen Nutzer zahlen müssen. Auf dieser Grundlage könnte Apple der Verstoß umgerechnet fast 18 Millionen Euro kosten. Anfang August musste Apple deswegen bereits eine vergleichsweise geringe Schadenszahlung in Höhe von rund 2000 Euro an die südkoreanische Telekommunikationsaufsicht zahlen.
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