Wochenrückblick: Freiheit statt Angst, “illu”, Amazon

Die aktuelle Ausgestaltung des deutschen Glücksspiel-Staatsvertrags aus dem Jahr 2008 verstößt gegen die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit. Dies hat der EuGH vergangene Woche entschieden. Er stellte jedoch klar, dass ein staatliches Glücksspiel-Monopol nicht per se die beiden Grundfreiheiten verletze. Ein Monopol könne zum Schutz von Verbrauchern vor Spielsucht gerechtfertigt sein. Dieser Schutzzweck werde jedoch geradezu konterkariert, wenn die staatlichen Monopolbetriebe in Deutschland intensive Werbekampagnen betrieben, um Gewinne zu maximieren. Des weiteren unterfielen in Deutschland Kasino- und Automatenspiele nicht dem Staatsmonopol, obwohl die Suchtgefahr hier sogar größer sei. Der EuGH hat diese Woche auch das österreichisches Glücksspiel-Monopol für unzulässig erklärt.
Ausführlicher Bereicht bei der „Zeit”.OLG Naumburg: „SUPERillu” und „illu der Frau” nicht zum Verwechseln ähnlich
Das OLG Naumburg hat in dem Markenrechtsstreit auf die Berufung des „Alles Gute Verlags” die Klage der „Super Illu Verlag GmbH & Co KG” abgewiesen. Die Klägerin wollte die Verwendung des Namens „illu der Frau” für eine Zeitschrift gerichtlich untersagen lassen, da eine Verwechslungsgefahr mit ihrer eigenen Zeitschrift, „SUPERillu”, bestehe. Die Richter in Naumburg sahen in dem Wortbestandteil „illu” als Abkürzung für „Illustrierte” keine prägende Wirkung für einen Zeitschriftentitel. Es seien auch andere Zeitschriften mit dem Wortbestandteil „illu” erhältlich. Der Verbraucher achte auch auf kleine Unterschiede im Titel einer Zeitschrift. Er schließe nicht zwangsläufig von einem ähnlichen Titel auf einen ähnlichen Verlag.
Der Bericht bei Legal Tribune Online.
FG Köln hält Steueridentifikationsnummer für rechtmäßig
Das Finanzgericht Köln hat in sieben Musterverfahren entschieden, dass die Steueridentifikationsnummer rechtmäßig ist. Zwar äußerte das Gericht Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Nummer, weil alle in Deutschland lebenden Bürger zentral erfasst würden. Daraus resultiere die Gefahr, dass der Staat verschiedene Datenbestände verknüpft und vom Einzelnen Persönlichkeitsprofile erstellen kann. Die Kölner Richter sind jedoch der Meinung, dass es einer Vorlage der Frage zum Bundesverfassungsgericht nicht bedurfte: Dies sei nur dann möglich, wenn das vorlegende Gericht von der Verfassungswidrigkeit einer Norm überzeugt sei – das FG Köln hat jedoch nur Zweifel. Die Revision wurde zugelassen. Die Steueridentifikationsnummer wird seit dem 01.08.2008 vom Bundeszentralamt für Steuern in Bonn an alle Einwohner verteilt und soll das Besteuerungsverfahren vereinfachen (§ 139b AO).
Der Urteilsbericht bei Juris.
Freiheit statt Angst: Großdemonstration in Berlin
Gestern, am 11. September fand in Berlin unter dem Motto „Freiheit statt Angst” eine Demonstration für Bürgerrechte und Datenschutz statt. Die Demonstranten setzten sich vor allem gegen die staatliche Datensammelwut ein. Aufgerufen hatten 127 Parteien, Verbände und Organisationen. An der friedlichen Veranstaltung nahmen ca. 7.500 Menschen teil; im vergangenen Jahr waren es noch 10.000.
Weitere Informationen bei Spiegel-Online.
Verbraucherzentrale mahnt Amazon ab
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Amazon abgemahnt. In der neu eingeführten Lebensmittelabteilung des Internet-Händlers fehlten Angaben zu Zusatzstoffen der angebotenen Waren. Binnen zwei Wochen muss Amazon nun die Kennzeichnung seiner Produkte nachbessern – ansonsten droht eine Klage der Verbraucherschützer. Doch auch im Übrigen kritisiert die Verbraucherzentrale Hamburg das neue Angebot von Amazon: Die Produkte und Versandkosten seien teuer, das Bestellverfahren umständlich. Zunehmend gebe es Verbraucherbeschwerden.
Mehr bei tagesschau.de.
Rekord: So viele Programmbeschwerden wie noch nie
Bei der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) sind dieses Jahr so viele Programmbeschwerden wie noch nie eingegangen. Bereits jetzt gab es über 600 Beschwerden – üblich waren bislang 150 im Jahr. Grund für den rasanten Anstieg: Die LfM hat die Möglichkeit der Programmbeschwerde in den letzten beiden Jahren verstärkt öffentlich beworben. Ca. ein Drittel der Beschwerden sei unbegründet, die Übrigen zwei Drittel leitet die LfM direkt an die entsprechenden Sender/Veranstalter von Internetangeboten weiter. Die Hälfte der Programmbeschwerden betreffe Internetinhalte: Kritisiert werden dabei häufig pornografische Inhalte oder dass die journalistische Sorgfalt nicht eingehalten würde.
Weiter zum Bericht bei epd-Medien.
JMStV: Bewegung in NRW?
Dass der 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag – und mit ihm der Jugendmedienschutzstaatsvertrag – kommen wird, wird immer wahrscheinlicher. Der thüringische Landtag hat den Vertrag in der vergangenen Woche bereits ratifiziert, ohne viel Querelen und mit den Stimmen von Grünen und SPD. Falls es überhaupt zu einem Showdown kommt, dann in NRW: Dort sollte ursprünglich am kommenden Freitag abgestimmt werden – mittlerweile heißt es, zu diesem Termin soll lediglich eine Experten-Anhörung eingeleitet werden. Nichtsdestotrotz haben sich die wichtigen Stimmen der rotgrünen Regierungskoalition in NRW bereits zum JMStV bekannt.
Weitere Informationen beim Pottblog.
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