Streit über IP-Adressen zum EuGH, Oettinger will Urheberrechtsabgabe, Internetsteuer ausgesetzt
BGH: Sind IP-Adressen personenbezogene Daten?
Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof diese Woche die Frage vorgelegt, inwiefern IP-Adressen als personenbezogene Daten im Sinne der europäischen Datenschutz-Richtlinie einzustufen sind (Az. VI ZR 135/13). Hintergrund ist eine Unterlassungsklage des Piratenpolitikers Patrick Breyer gegen die Bundesrepublik Deutschland. Breyer wehrt sich gegen die Speicherung der IP-Adressen von Besuchern der Webseite des Bundes, die über die Dauer der Webseiten-Nutzung hinausgehen.
Eine Speicherung von IP-Adressen verbietet das europäische Datenschutzrecht nur, sofern sie als personenbezogene Daten eingestuft werden. Deweiteren fragt der BGH, ob das europäische Datenschutzrecht einen weiteren Spielraum für die Speicherung von personenbezogenen Daten lässt als das deutsche Telemediengesetz. Nach deutschem Recht ist die Speicherung personenbezogener Daten ohne das Einverständnis des Nutzers untersagt. Das europäische Datenschutzrecht lässt möglicherweise aber eine etwas weitere Auslegung zu, etwa wenn der Webseitenbetreiber ein „berechtigtes Interesse” an der Speicherung der IP-Adressen hat. Der Beschluss ist noch nicht im Volltext verfügbar.
Die Pressemeldung des BGH.
Die Details bei Heise Online.
Pkw-Maut steht wegen Datenschutz in der Kritik
Datenschützer haben die Pläne von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt für eine Pkw-Maut heftig kritisiert. Der Vorschlag sieht vor, dass die Kennzeichen von Pkw auf deutschen Autobahnen automatisch erfasst und zur Berechnung der Maut verwendet werden sollen. Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Edgar Wagner hält diese Lösung zwar nicht per se für rechtswidrig, sieht aber dennoch erhebliche Risiken. Die Lkw-Maut habe gezeigt, dass eine zeitnahe Löschung und strikte Zweckbindung der Daten nicht immer eingehalten werde. Unterdessen hat der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA) Jörg Ziercke bereits gefordert, dass Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf die Daten aus der Pkw-Mauterfassung haben sollen. In „besonderen Ausnahmefällen der Schwerstkriminalität” halte er einen Zugriff auf die Daten für sinnvoll.
Die Rheinzeitung zur Kritik von Edgar Wagner.
Focus Online zur Forderung von Jörg Ziercke.
Oettinger fordert Vereinheitlichung des europäischen Urheberrechts
Der europäische Kommissar für Digitalwirtschaft Günther Oettinger fordert die Vereinheitlichung des europäischen Urheberrechts und setzt sich für eine Abgabe auf die Nutzung von geistigem Eigentum im Internet ein. Dafür müsste allerdings zunächst der Begriff des geistigen Eigentums europaweit definiert werden. Die geplante Abgabe würde gegenüber europäischen sowie auch außereuropäischen Nutzern, wie beispielsweise dem US-amerikanischen Unternehmen Google, erhoben werden. Oettinger betont, dass man zunächst einen Ausgleich zwischen den Nutzern des geistigen Eigentums und den Rechteinhabern im Internet finden müsse. Des Weiteren plant der EU-Kommissar, die Arbeit der Verwertungsgesellschaften auf den gesamten europäischen Markt auszubreiten, um den Wettbewerb zwischen den Verwertungsgesellschafen zu fördern. Notwendig hierfür ist aber wiederum ein europäischer Urheberrechtsbegriff.
Ausführlich bei Heise online.
Ungarn: Vorerst keine Internetsteuer
Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán hat am Freitag von dem Vorhaben abgesehen, eine Steuer für die Nutzung des Internets einzuführen. Die ungarischen Bürger hatten massive Proteste gegen die Einführung der Steuer veranlasst. Laut Orbán seien die Diskussionen über die geplante Steuer entgleist, da der ursprüngliche Plan lediglich eine Ausweitung der Telekomsteuer vorsah. Ab 2015 sollte der Datenverkehr mit ungefähr 50 Cent pro Gigabyte besteuert werden. Die geplante Steuerabgabe wurde von mehreren Seiten, wie beispielsweise der EU-Kommissarin Neelie Kroes oder auch der Organisation „Reporter ohne Grenzen“ kritisiert.
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Regelungen gegen unseriöses Inkasso treten in Kraft
Am 1. November 2014 sind neue Regelungen gegen unseriöse Inkassotätigkeiten in Kraft getreten. Die neuen Vorgaben sind Teil des Gesetzespaketes gegen unseriöse Geschäftspraktiken und sollen Verbraucher vor der Durchsetzung nicht bestehender Forderungen schützen. Dazu sollen Verbraucher in Schreiben von Inkassounternehmen besser informiert werden: Künftig sollen Inhaber und Gegenstand der Forderung sehr genau bezeichnet werden müssen. Außerdem müssen Zinsforderungen genau aufgeschlüsselt werden. Bei Zuwiderhandlungen drohen Inkassounternehmen Bußgelder und aufsichtsrechtliche Maßnahmen – bis hin zum Entzug der Inkassozulassung.
Details bei Golem.de.
Berliner Senat plant Pilotprojekt für kostenloses WLAN
Die Berliner Landesregierung plant in der deutschen Hauptstadt ein kostenloses drahtloses Internet zu installieren. Das zunächst auf drei Jahre angelegte Projekt soll im Frühjahr 2015 mit einer Finanzierung in Höhe von 170.000 Euro starten. Zunächst wird an wichtigen Plätzen, wie Bürgerämtern oder anderen öffentlichen Gebäuden ein Internetzugang eingerichtet. Diese ersten Zugänge sollen nach und nach zu einer berlinweiten Vernetzung führen. Der Senat arbeite derzeit an den Ausschreibungen, welche in den nächsten Wochen bekanntgegeben würden. Oppositionspolitiker kritisieren die Reichweite des WLANs. Man solle nicht nur die Innenstadt und touristische Knotenpunkte mit einem Internetzugang versorgen, sondern sich an den U-Bahn und Straßenbahnstrecken orientieren.
Die Details bei Heise online.
Dieser Wochenrückblick wurde von Adrian Schneider und Diana Spikowius verfasst. Lizenz: CC BY-NC-SA.
1 Kommentar
1 Birgit am 16. Dezember, 2014 um 19:42
Dass es endlich Regelungen betreffend unseriösen Inkassos geben soll, ist längst überfällig. Nicht nur ich, sondern einige meiner Bekannten, darunter auch ein Jurist, hatten schon mit dieser Art von Geschäftemacherei unfreiwillig zu tun. Ob Brachenverzeichnisse im Ausland die nie erscheinen oder ein völlig wertloser Download Vertrag im Internet, die Liste ist lang!
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