Johannes Rux: „Wir als Verlag wollen und können Open Access“
Open Access meint, Informationen, Inhalte, Wissen mittels offener Lizenzen frei zugänglich zu machen und für vielfältige Nutzungen freizugeben. Das soll insbesondere die Erkenntnisse aus Forschungen und Diskurse in der Wissenschaft unterstützen, zugleich auch den Zugang zu Wissen und Informationen demokratisieren.
Zudem spricht nach Ansicht vieler die Tatsache für Open Access, dass ein Großteil der Forschung in staatlichen Hochschulen oder Wissenschaftseinrichtungen stattfindet – die ohnehin durch die öffentliche Hand finanziert werden und somit nicht durch Verkäufe amortisiert werden müssten.
Tatsächlich gehört Open Access mehr und mehr zum akademischen Alltag, denn immer mehr Hochschulen praktizieren das offene Publizieren ihrer Forschung, zum Teil mit eigenen Ressourcen und Infrastrukturen, zum Teil in Zusammenarbeit mit Fach- und Wissenschaftsverlagen.
Viele Verlage zeigen sich aufgeschlossen gegenüber Open Access, manche entwickeln dazu bereits seit längerem Geschäftsmodelle, andere stellen sich dazu strategisch auf, beispielsweise der Erich Schmidt Verlag oder eben auch der Nomos Verlag. Mehr dazu im nachfolgenden Interview.
Mehr noch: International agierende Branchenriesen schlossen bereits umfassende Open Access-Rahmenverträge mit Konsortien ab, wie Wiley im Januar 2019 und Springer Nature im August 2019 mit dem „Projekt DEAL“. Hinter DEAL steht eine Allianz deutscher Wissenschaftsorganisationen, in der sich nach eigenen Angaben rund 700 überwiegend öffentlich finanzierte Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen sowie Staats- und Regionalbibliotheken zusammengeschlossen haben.
Die befristeten Rahmenverträge ermöglichen, dass die akademischen Einrichtungen gegen entsprechende Zahlungen in hunderten Wissenschafts- und Fachzeitschriften via Open Access veröffentlichen können – zugleich erhalten sie Online-Zugriffe auf üblicherweise hochpreisige Titel. Diese Vereinbarungen ernteten teils heftige Kritik – manche fürchteten einen Ausverkauf der Wissenschaft – und fachten Debatten neu an, die Hochschulen und Verlage seit Jahren führen.
Wie stehen Verlage, Hochschulen, Bibliotheken zu Open Access?
Wie positionieren sich die Verlage, die zu Open Access bereit sind? Wie integrieren sie Open Access in ihre Geschäftsmodelle? Was erwarten Sie von Hochschulen und Bibliotheken? Und was von der Bildungspolitik?
Wie gehen Wissenschaftseinrichtungen bei Open Access vor? Welche Erwartungen haben sie gegenüber den Verlagen? Und was erwarten sie bildungspolitisch vom Staat?
Auf diese und weitere Fragen suchen und erörtern wir in einer losen Folge von Interviews und Beiträgen Antworten und Einschätzungen, lassen Akteur*innen zu Wort kommen.
Den Auftakt macht das nachfolgende Interview mit Johannes Rux. Der Rechtswissenschaftler und Autor ist als Lektor und Bereichsleiter beim Baden-Badener Nomos Verlag tätig und verantwortet zahlreiche, unter Open Access publizierte Bücher und Zeitschriften.
Das Interview führte Henry Steinhau in mehreren Schritten sowohl telefonisch als auch per E-Mail.
iRights.info: Wie viele Publikationen gibt der Nomos-Verlag als Open Access, sprich unter offenen oder freien Lizenzen heraus?
Johannes Rux: Zu Nomos gehören insgesamt sieben Verlage, die Open Access-Projekte finden in mehreren Verlagen statt. Im Nomos Verlag selbst erscheinen jährlich 1.000 Bücher und 70 Zeitschriften. Der Anteil von Open Access nimmt bei uns ständig zu, derzeit sind es insgesamt gut 300 Bücher. Bei den Zeitschriften sind es zusammen mit der kürzlich gestarteten „Recht und Zugang (RuZ)“ nun vier, die alle unter freien Creative Commons-Lizenzen erscheinen.
iRights.info: Welche CC-Lizenzen nutzen Sie in Ihrem Bereich – und gibt es hier seitens des Verlags Leitlinien oder Vorgaben?
Johannes Rux: Ich persönlich hätte kein Problem mit CC-BY, also der maximalen Offenheit der publizierten Inhalte bei steter Nennung von Urheber*in, Quelle und Lizenz. Wir haben aber Autor*innen, die restriktivere CC-Lizenzen bevorzugen, um beispielsweise die kommerzielle Nutzung oder die Bearbeitung zu untersagen. Damit verbinden sie eine bessere Position, um weitere Veröffentlichungen ihrer Werke gegen Honorar zu ermöglichen. Die dafür genutzten Lizenzbedingungen können durchaus Vorteile für die Autor*innen bringen, haben im Hinblick auf die Zugänglichkeit aber auch Nebenwirkungen. Am Ende muss das jeder für sich entscheiden.
iRights.info: Hat ihr Verlag nicht selbst ein Interesse, die kommerzielle Verwertung der von ihm verlegten Werke durch Dritte zu unterbinden, gerade wenn sie frei verfügbar und nutzbar sind?
Johannes Rux: Unser Verlag hat kein Problem mit möglichst freien Lizenzen. Mir als Wissenschaftler ist die CC-Lizenzbedingung „Share Alike“ (SA) die Liebste, denn ich denke, wenn schon frei lizenziert, dann richtig. „Share Alike“ schreibt vor, die genutzten Inhalte nur unter gleichen Lizenzbedingungen weiter verwenden zu können, was bedeutet, dass jegliche Nachnutzung ebenfalls unter freier Lizenz erfolgen muss.
„Ein freier Zugriff auf Wissen ist das A und O für die Wissenschaft“
iRights.info: Welche Motive oder Ziele verbinden Sie damit, Inhalte in Büchern und Zeitschriften frei zu lizenzieren?
Johannes Rux: Mein Interesse ist, Forschungsergebnisse, Wissen und Erkenntnisse möglichst breit zu streuen, um damit Nutzen zu stiften. Ein freier Zugriff auf Wissen ist das A und O für die Wissenschaft. Für die sogenannte Praktikerliteratur, also insbesondere für Handbücher und Kommentare, die den Nutzer*innen dabei helfen, konkrete Rechtsfragen möglichst zielgenau beantworten zu können und damit ihrerseits ihren Lebensunterhalt zu verdienen, stellt sich die Interessenlage allerdings oft ganz anders dar.
iRights.info: Aber ein Verlag will und muss auch Geld verdienen …
Johannes Rux: Ganz genau. Bislang war es so, dass Hochschul- und Fachbibliotheken oft mehrere gedruckte Exemplare eines Werkes anschafften. Wenn Sie das auf entsprechend viele Bibliotheken hochrechnen, kommen Sie auf eine darstellbare Zahl von Verkäufen pro Titel. Das schwankt natürlich nach Genre und Titel, aber in der Summe war das ein Geschäftsmodell, mit dem ein Fachverlag kalkulieren konnte, weil er alles in allem mit bestimmten Erlösen pro Titel rechnen konnte. Heutzutage schaffen die Bibliotheken hingegen nur noch ein Exemplar eines Titels an, ob gedruckt oder elektronisch.
iRights.info: Weil die Nachfrage zum Ausleihen gedruckter Bücher und Zeitschriften zurück geht oder nicht mehr vorhanden ist …
Johannes Rux: … ja, natürlich. Für die Nutzerinnen und Nutzer von Bibliotheken ist die digitale Präsenz der Werke ausschlaggebend. Die Recherchen nach Inhalten erfolgen über Suchmaschinen und Kataloge, die auf große Datenbestände zugreifen können, die zuvor – in der Regel durch Verlage – entsprechend aufbereitet und durch sogenannte Metadaten ergänzt wurden. Die Arbeit mit und in den Inhalten geschieht auf Online-Plattformen, in E-Readern und digitalen, kollaborativen Werkzeugen. Es ist ein großer Unterschied, ob man Suchtreffer digital oder analog durcharbeitet.
„Wir leben zu einem erheblichen Teil von den Zuschüssen“
iRights.info: Wie wollen Sie dort mit Ihren digitalen Angeboten stattfinden?
Johannes Rux: Unsere digitalen Angebote bündeln wir in unserer eLibrary, die über einige Jahre von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert wurde. Sie liefert Inhalte zitiersicher als PDF aus und ist auf Volltextsuchen hin optimiert. Die Inhalte der eLibrary sind teils käuflich zu erwerben und dann hinter einer Bezahlschranke verfügbar, teils dauerhaft frei zugänglich, also Open Access, und teilweise nur zeitweise frei verfügbar.
Diese unterschiedlichen und wechselbaren Verfügbarkeiten sind uns technisch möglich, wir können je Buch oder Zeitschrift einzelne Kapitel oder Beiträge freischalten oder wieder schließen. Wir verkaufen jedoch nicht einzelne Kapitel oder Artikel sondern nur komplette Bücher oder Zeitschriften-Ausgaben.
Wir haben jedenfalls im Wissenschaftsbereich auch keine echten „Bestseller“ im Programm, die dank stetig hoher Umsätze als Cash-Cow die vielen anderen Werke mittragen. Stattdessen haben wir eine Vielzahl von Publikationen im Angebot, die zwar eher geringe Absatzzahlen erzielen, aber im Einzelfall den entscheidenden Beitrag zur Lösung bestimmter Probleme leisten. Wir haben sozusagen keinen Wal im Blick, sondern eher einen Sardinenschwarm. In der Summe bringt das zufriedenstellende Umsätze, doch dazu gehört ganz entscheidend, dass unsere Inhalte gefunden und wahrgenommen werden.
iRights.info: Welche Rolle spielen die Buchkäufe und Abonnements der Bibliotheken und im gesamten Buchhandel dann für die Verlage noch, welchen Anteil haben diese Umsätze?
Johannes Rux: Hier muss man unterscheiden: Bei wissenschaftlichen Büchern ist die Bedeutung der Vertriebserlöse in der Vergangenheit stetig gesunken. Wir leben, wie praktisch alle wissenschaftlichen Verlage, zu einem erheblichen Teil von den Zuschüssen, die Autor*innen beziehungsweise deren Arbeitgeber zahlen, um Forschungsergebnisse verbreiten zu können, die in oft langjährigen Projekten erarbeitet wurden, die aber oft nicht unmittelbar ökonomisch verwertbar sind.
Bei echten Wissenschaftszeitschriften – sogenannte Archivzeitschriften – ist die Lage oft noch anders, weil Verlage nicht nur oder in erster Linie auf Abonnements von öffentlichen Bibliotheken angewiesen sind.
iRights.info: Werden diese Zuschüsse denn tatsächlich in bisherigen Größenordnungen benötigt? Die Druckauflagen sinken, mitunter werden die Titel nur auf Bestellung einzeln gedruckt und auch die Kosten für den physischen Vertrieb schrumpfen weiter.
Johannes Rux: Die zentrale Aufgabe von Wissenschaftsverlagen ist seit jeher die Kuratierung des Programms, also die Gewährleistung einer höchstmöglichen Qualität der veröffentlichten Werke. Kein Verlag kann diese Aufgabe allein aus eigener Kraft oder gar mit „Bordmitteln“ erfüllen. Vielmehr setzt das den Aufbau und die Pflege eines engmaschigen und oft internationalen Netzwerks aus Wissenschaftler*innen voraus. Die nutzen einerseits unsere Werke für ihre wissenschaftliche Arbeit, und schaffen andererseits als Autor*innen solche Werke selbst. Schließlich wachen sie als Gutachter*innen – auch in akademischen Verfahren – beziehungsweise als Herausgeber*innen von Einzelwerken, Zeitschriften oder Schriftenreihen über die Qualität der Publikationen.
Zu unseren Leistungen als Verlag zählt längst die digitale Aufbereitung der Werke beziehungsweise aller Inhalte, damit beispielsweise die Volltextsuche oder die Suche nach Schlagworten oder thematischen Klassifikationen darin möglich ist. Diese und weitere Aufwände, um digitale Nutzungen, den digitalen Vertrieb bis in die Bibliotheken hinein, die temporären Freischaltungen und auch die Abrechnungen zu ermöglichen, die müssen wir abdecken.
Die Verkaufserlöse reichen dafür – jedenfalls bei wissenschaftlichen Werken – schon lange nicht mehr aus. Vielmehr benötigen wir Zuschüsse. Das haben mittlerweile auch immer mehr Förderinstitutionen erkannt, die den essentiellen Beitrag der Verlage zur Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Wissenschaftssystems anerkennen und insbesondere Open Access-Veröffentlichungen durch Zuschüsse fördern.
Besonders elegant und sinnvoll erscheint hier der Zusammenschluss von Bibliotheken zu Konsortien, die den Aufwand gemeinsam schultern. Auf diese Weise wirken sie auch in ihrem eigenen Interesse Konzentrationsprozessen entgegen, die im Digitalen fast als naturgesetzliche Entwicklung erscheinen, aber allzu leicht die im Wettbewerb wurzelnde Innovationskraft unterlaufen.
iRights.info: Sind die Budgets für diese Zuschüsse denn bei den Hochschulen oder Forschungseinrichtungen gekürzt worden?
Johannes Rux: In den letzten Jahren sind deutliche Verschiebungen erkennbar: In vielen Bibliotheken wurden die Etats für klassische Printmedien zugunsten digitaler und vor allem von Online-Medien gekürzt. Dabei wirken sich insbesondere die soeben erwähnten Konzentrationsprozesse aus und allzu oft ist es größeren Verlagen besser gelungen, die notwendigen Infrastrukturen aufzubauen und ihre Marktanteile eher zu vergrößern.
Die Zeitschriften-Deals mit internationalen Großverlagen sind nur ein, wenn auch besonders prägnantes Beispiel, das aber zeigt, dass kleine und mittlere Verlage hier völlig ungeachtet ihrer oft unverzichtbaren Leistungen auf der Strecke zu bleiben drohen, weil für sie und ihre Werke nichts mehr übrig ist. In besonderem Maße betrifft dies die Geistes- und die Sozialwissenschaften im weitesten Sinne, zu denen für mich auch die Rechtswissenschaft gehört.
Viele Bibliotheken und Institutionen sehen diese Gefährdungen. Hierbei erscheint Open Access als ein ganz zentraler Baustein der künftigen Wissenschaftsinfrastruktur. Noch gibt es keine klaren Vorgaben, auf welche Art die Transformation gelingen kann, sodass auch den Besonderheiten der Geistes-, Sozial- und Rechtswissenschaften angemessen Rechnung getragen wird. Klar ist nur, dass die im Bereich „Science, Technology, Medicine“ entwickelten Modelle nicht ohne weiteres auf andere Bereiche übertragbar sind.
„Wir verhandeln mit Bibliothekskonsortien und Förderinstitutionen“
iRights.info: Sie setzen also auch weiter auf Open Access?
Johannes Rux: Wir als Verlag wollen und können Open Access, wir haben die technischen Voraussetzungen geschaffen und können die digitalen Infrastrukturen bespielen. Vor allem wissen wir, wie innovative wissenschaftliche Erkenntnisse am effizientesten genau dort ankommen, wo sie benötigt werden. Wir könnten da noch viel mehr umsetzen und anbieten. Aber die Hochschulen und die Bibliotheken müssen die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen, damit wir als Verlag Open Access auch gut oder überhaupt umsetzen können.
Wir verhandeln in mehreren Bundesländern mit Bibliothekskonsortien und anderen Förderinstitutionen über die Finanzierung von Open Access-Publikationen und haben zuletzt in Baden-Württemberg eine Rahmenvereinbarung abschließen können. Sie verbindet eine effiziente Qualitätssicherung mit hoher Transparenz und einer nachhaltigen Finanzierung der Leistungen des Verlags und wird hoffentlich Modellcharakter für künftige Vereinbarungen haben.
Wir hoffen, dass diese Umschichtung von Mitteln aus der Beschaffung von gedruckten und elektronischen Inhalten zur Finanzierung der professionellen Verbreitung von Forschungsergebnissen Früchte tragen und zu einer deutlichen Steigerung der Open Access-Titel führen wird.
iRights.info: Sie sprachen von mehreren Verhandlungen mit Bibliothekskonsortien – wann ist hier mit Abschlüssen zu rechnen?
Johannes Rux: Bei allen Beteuerungen von Bibliotheken, mehr Open Access ermöglichen zu wollen, geht es dort, meiner Auffassung nach, derzeit noch viel zu langsam voran. Es gibt abgestimmte und im Grunde fertige Verträge für die Förderung von Open Access. Dennoch kommen die Projekte nicht zustande.
iRights.info: Woran oder an wem liegt das?
Johannes Rux: Es scheint eine Art „Catch 22“ zu geben: alle wollen Open Access, aber irgendwo sitzt immer ein Bremser. Ein Beispiel ist für mich die Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG. Die hat sich zwar Open Access auf die Fahnen geschrieben und von uns beim Antrag auf die Förderung der eLibrary verlangt, dass wir ein tragfähiges Modell für Open Access anbieten – was wir natürlich getan haben.
Aber es gab bis vor kurzem kein Förderprogramm der DFG, mit dem die Forscher*innen Mittel gezielt für Open Access einwerben konnten. Vielmehr verlangte die DFG über lange Zeit einen „Mindestabsatz“ bei der Kalkulation des Zuschussbedarfs zu berücksichtigen – der aber bei einer parallelen Open Access-Veröffentlichung kaum erreicht werden kann. Wir hoffen darauf, dass die DFG im Jahr 2021 die Förderung diesbezüglich umstellt.
iRights.info: Was müsste Ihrer Meinung nach generell für mehr Open Access-Titel geschehen?
Johannes Rux: Wenn „die Politik“ Open Access fördern will, muss sie dazu beitragen, dass diejenigen, die Wissenschaftler*innen professionell dabei helfen, ihre Forschungsergebnisse möglichst offen zu publizieren, dafür auch angemessen vergütet werden. Die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen ist ebenso Teil der Wissenschaft, wie die Forschung selbst und für den wissenschaftlichen Fortschritt möglicherweise sogar noch wichtiger.
Open Access ist nach meiner festen Überzeugung der beste Weg, um wissenschaftliche Erkenntnisse zu verbreiten. Wer es als seine Aufgabe ansieht, die Forschung zu fördern, übernimmt daher nicht nur die Pflicht, über Gehälter den Lebensunterhalt der Forscher*innen zu finanzieren und ihnen über Bibliotheken, Gebäude und Apparate die Instrumente für ihre Forschungen in die Hand zu geben – sondern auch die Pflicht, Publikationen zu ermöglichen, die wiederum möglichst offen und breit zugänglich sind.
Offenlegung: Bei der rechtswissenschaftlichen Zeitschrift Recht und Zugang, die im Nomos Verlag erscheint, fungiert Paul Klimpel, Anwalt bei iRights.Law, als Herausgeber. Bei Nomos erschien auch die Dissertation von Till Kreutzer (Das Modell des deutschen Urheberrechts und Regelungsalternativen), ebenfalls Anwalt bei iRights.Law. Derzeit bei Nomos in Produktion ist der Tagungsband der Urheberrechts-Konferenz Tipping Points, den iRights.info-Redakteur Georg Fischer mitherausgibt und für den iRights.Law Anwalt Fabian Rack in Ko-Autorschaft einen Beitrag verfasst hat.
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