Neue Open Access-Zeitschrift für Rechtsfragen zu digitalen Sammlungen gestartet

Recht und Zugang, Nomos Verlag, lizenziert unter CC-BY-SA
Mit der Digitalisierung werden die Bestände von Museen, Bibliotheken und Archiven nicht mehr nur physisch vor Ort, sondern zunehmend auch digital angeboten und nachgefragt. Dadurch ergeben sich neue Möglichkeiten und Betätigungsfelder für Gedächtnisinstitutionen, aber auch zahlreiche Rechtsfragen und Unsicherheiten.
Die Rechtsvorschriften für digitale Nutzungen sind oft schwierig umzusetzen, da sie mitunter „für die neue technische Situation gar nicht gedacht waren oder aber noch so neu sind, dass ihre Anwendung und Auslegung mit erheblichen Unsicherheiten in der Praxis verbunden sind.“
Das stellen die Herausgeber*innen im Editorial der ersten Ausgabe von „Recht und Zugang“ fest. Mit der Fachzeitschrift schaffen sie ein Forum für Austausch und Diskussion zu den verschiedenen rechtlichen und praktischen Fragen, die sich im Zuge der Digitalisierung und Öffnung von kulturellen Sammlungen stellen.
Vielfalt an Themen und Köpfen
Die „Recht und Zugang“ wird von einem Team aus Juristinnen und Juristen herausgegeben. Dazu gehört auch Paul Klimpel, Anwalt bei iRights.Law und Mitglied des iRights e.V., der iRights.info herausgibt. Zudem leitet er die Veranstaltungsreihe „Zugang gestalten“, die mit jährlich stattfindenden Konferenzen auf Herausforderungen für Einrichtungen des kulturelle Erbes eingeht.
Daneben zählen Katharina de la Durantaye, Ellen Euler, Alexandra Kemmerer, Andreas Nestl, Stephanie Niederalt, Benjamin Raue, Louisa Specht-Riemenschneider und Eric Steinhauer zum Herausgeberteam.
Die „RuZ“, wie sich die Zeitschrift selbst abkürzt, erscheint zweimal jährlich beim Nomos Verlag. Die Texte der Zeitschrift stehen unter einer Creative Commons-Lizenz; erhältlich sind sie im klassischen Buchformat genauso wie als kostenlose digitale Variante via Open Access.
Damit unterstreichen die Herausgeber*innen die Botschaft, die sie mit dem Untertitel der Zeitschrift – „Zugang zum kulturellen Erbe und Wissenschaftskommunikation“ – senden.
Wie gelingen Öffnung und Zugänglichmachung?
Die thematische Vielfalt reicht von klassischen urheberrechtlichen und medienrechtlichen Fragen über Datenschutz und Arbeitsrecht bis hin zu Wissenschaftskommunikation und Nachnutzungsfragen.
So prüft Andreas Nestle von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns in seinem Artikel ganz grundsätzlich die „Möglichkeiten und Grenzen für ein offenes Archiv im digitalen Zeitalter“.
Auch die Openness-Expertin Ellen Euler von der FH Potsdam wird in ihrem Beitrag grundsätzlich. Sie untersucht den derzeitigen Status der verschiedenen Open Access-Strategien in der Wissenschaftslandschaft, unter anderem in den deutschen Rechtswissenschaften.
Und Katharina de la Durantaye, Professorin an der Universität Viadrina Frankfurt/Oder, analysiert zusammen mit Benjamin Raue den urheberrechtlichen Rahmen für Gedächtnisinstitutionen in Deutschland und Europa. Dabei gehen die Autor*innen auch auf die derzeitige Lizenzpraxis und die (Nach-)Nutzungsmöglichkeiten für wissenschaftliche Daten ein.
Praktische Herausforderungen diskutieren
Mit der ersten Ausgabe steckt die „RuZ“ das Themenfeld ab und zeigt die Vielfalt der rechtlichen Fragen für Museen, Archive und Bibliotheken.
Die Zeitschrift will damit nicht nur ein enges akademisches Interesse bedienen, sondern eine Diskussion für handfeste praktische Herausforderungen eröffnen, die alle Einrichtungen mit digitalen Sammlungen betreffen.
„Recht und Zugang“ (RuZ) erscheint zweimal jährlich im Nomos Verlag (im Buchformat und als kostenloses PDF). Die Zeitschrift ist unter CC-BY-SA lizenziert.
Inhaltsverzeichnis der ersten Ausgabe (1/2020):
Zugang im Archiv. Möglichkeiten und Grenzen für ein offenes Archiv im digitalen Zeitalter • Bibliotheksrecht als Zugangsrecht und die Herausforderungen der Digitalisierung • Recht und Geschichtsbild • Recht und Zugang – Die Perspektive der Museen • Open Access in der Wissenschaft und die Realitäten des Rechts • Urheberrechtliche Fragestellungen des Zugangs für Gedächtnisinstitutionen und die Digital Humanities • Gemeinfreiheit als Prinzip? – Reichweite und Umsetzungsbedarf des Art. 14 DSM-Richtlinie • DFG-Expertenworkshop: Strategien für die Nutzbarmachung urheberrechtlich geschützter Textbestände für die Forschung durch Dritte.
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