Der Wochenrückblick: Lernspiele, Three Strikes, Sony
+++ BGH: Lernspiele können urheberrechtlich geschützt sein
+++ UN-Sonderbeauftragter kritisiert Internet-Kappung und Three Strikes
+++ Nach Kachelmann-Prozess: Medienrechtliche Nachlese
+++ Streit um Glücksspiel-Sperrverfügungen in NRW
+++ Sony weiter unter Hacker-Beschuss
+++ Google startet eigenen Like-Button
BGH: Lernspiele können urheberrechtlich geschützt sein
Der Bundesgerichtshof hat über die Frage entschieden, in welchem Umfang Lernspiele wissenschaftlichen Schutz genießen. Der Bundesgerichtshof ordnet diesen Typ Spiel als „wissenschaftliche Darstellung” (i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG) ein: Entsprechend könne bereits der Darstellung einfachster wissenschaftlicher Erkenntnisse Urheberrechtsschutz zukommen. Der Gerichtshof verwies den Streit zurück an das Berufungsgericht: Dieses soll nun überprüfen, ob das konkrete Spiel einen ausreichenden Grad an Eigentümlichkeit aufweist, um schutzfähig zu sein. Pressemitteilung des BGH.
UN-Sonderbeauftragter kritisiert Internet-Kappungen
Der Sonderbeauftragte der Vereinten Nationen für Meinungs- und Pressefreiheit Frank La Rue hat seinem aktuellen Bericht (PDF) die Verhängung von Internet-Zwangsabschaltungen scharf kritisiert. Initiativen wie das französische Hadopi-Gesetz oder der britische Three-Strikes-Ansatz verstießen gegen Art. 19 des UN-Zivilpakts (IPbpR), der den freien Zugang zu Informationen garantiert. Der Beauftragte sprach in diesem Zusammenhang auch an, welche Rolle das Internet bei den Revolutionen im arabischen Raum gespielt habe.
Weitere Informationen bei Golem.de.
Sony weiter unter Hacker-Beschuss
Das Entertainmentunternehmen Sony kommt weiter nicht zur Ruhe: Offenbar haben sich eine oder mehrere Hackergruppen auf das Unternehmen eingeschossen. Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht eine Webseite defaced wird oder Nutzerdaten gestohlen werden. Die jüngste Attacke galt der Filmsparte Sony Pictures: Angeblich unter Zuhilfenahme einfachster Hacker-Methoden will die Gruppe "LulzSec" in die Daten des Unternehmens eingedrungen sein. Sony hat mittlerweile das FBI zu Hilfe gerufen.
Weitere Informationen in der FTD.
Streit um Glücksspiel-Sperrverfügungen in NRW
Nachdem kürzlich bekannt wurde, dass in NRW schon 2010 gegen Netzbetreiber Sperrverfügungen erlassen wurden, streitet nun der dortige Landtag über das Thema. Die Anordnungen wurden von der Bezirksregierung Düsseldorf im Rahmen der Glücksspielaufsicht erlassen: Telekommunikationsanbieter sollten ihren Kunden keinen Zugang mehr zum Angebot bwin.com gestatten. Die Sperre, die offenbar als reine DNS-Sperre ausgestaltet ist, wurde vor den Verwaltungsgerichten angefochten und ist daher aktuell nicht wirksam. Heise Online berichtet, dass der Streit wohl ergebnislos enden wird, weil beide Seiten mit einer Novellierung des Glückspielstaatsvertrags vor Ablauf des Rechtsstreits rechnen.
Weitere Informationen bei Heise Online.
Nach Kachelmann-Prozess: Medienrechtliche Nachlese
Jörg Kachelmann ist vom Vorwurf der Vergewaltigung in erster Instanz freigesprochen worden. Der Fall hatte monatelang nicht nur die Öffentlichkeit und Strafjustiz bewegt, sondern auch das Medienrecht: Kaum ein Prozess in Deutschland war zuvor dem Spiel der Medien so ausgeliefert gewesen. Dies spiegelte sich auch in der mündlichen Urteilsbegegründung des Landgerichts Mannheim: Die Kammer beklagte, dass „im Internet die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten, der Nebenklägerin, aber auch des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten immer wieder mit Füßen getreten” worden seien. Kritisch sehen diese Aussage Kommentatoren im Beck-Blog und bei Internet-Law: Gerade die Medienstrategie von Staatsanwaltschaft und Gericht sei verfehlt gewesen und habe den Schaden erst (mit-) angerichtet. Politiker debattieren nun darüber, ob die Prozessberichterstattung besser kontrolliert werden muss.
AFP-Meldung zur Debatte über Rolle der Medien im Kachelmann-Prozess.
Google startet eigenen Like-Button
Das Internetunternehmen Google will unter dem Namen „+1” einen eigenen „Like-Button” etablieren. Bei einem solchen Button handelt es sich um eine kleine Schaltfläche, die Webseitenbetreiber in eigene Webseiten integrieren können, die aber von Google kontrolliert und gesteuert wird – und auch für Google Daten erhebt. Klickt ein Nutzer auf diesen Button, um seine „Zuneigung” zu der jeweiligen Webseite zu demonstrieren, wertet Google diese Informationen aus und gibt sie an andere Nutzer weiter. So könnten Nutzer z.B. erfahren, welche Webseiten von Personen „geliked” wurden, die ihnen nahe stehen. Google übernimmt dieses Konzept von Facebook, will es aber offenbar nicht nur mit den eigenen Social Networks, sondern vor allem auch mit der Google-Suche verknüpfen. Dieses Konzept ist damit aber nicht nur datenschutzrechtlich, sondern auch kartell- und wettbewerbsrechtlich extrem heikel. Beschreibung des Konzepts bei Golem.de.
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