Ballettdirektoren regen neues Leistungsschutzrecht an

Foto via State Library of New South Wales
Im Rahmen eines Kamingesprächs am regelmäßig von Schließung bedrohten „Theater unterm Dach“ im Berliner Bezirk Pankow (Prenzlauer Berg) erläuterte der BDBTI seine Position, dass eine eklatante Schutzlücke zulasten derjenigen bestehe, die Tag für Tag dafür sorgten, dass man sich in Deutschland zeitgenössischen wie klassischen Tanz auf höchstem Niveau anschauen könne. Es habe bereits erste Gespräche mit Bundesjustizminister Heiko Maas gegeben.
„Angesichts der immer prekärer werdenden Finanzierungslage der Bühnen müssen alle vernünftigen Wege gegangen werden, die den deutschen Qualitätstanz sichern helfen. Überall verschaffen sich gewisse Akteure zusätzliche Aufmerksamkeit durch Bewegungen oder Posen, die ganz klar nicht von ihnen selbst stammen. Die tanzen uns und den wirklich Kreativen buchstäblich auf der Nase herum“, so BDBTI-Sprecher Peter Mitsch.
In der Öffentlichkeit seien massenhaft Bewegungsabläufe zu sehen, die eindeutig auf die Leistung weniger zurückgingen, von denen sie einfach so abgeschaut würden und die nicht an späteren Einnahmen beteiligt würden. Wenn der bekannte Kabarettist Horst Evers etwa mit seinen Kollegen den Gangnam-Style des koreanischen Künstlers Psi tanzen könne und dabei nur für die Nutzung der Musik zahle, dann sei „irgendetwas nicht richtig“. Die Liste ließe sich fortsetzen, so der Sprecher weiter.
Systematische parasitäre Übernahme? Bewegungsabläufe in Neubrandenburg, Mecklenburg.
Die Choreographen, die sich als eigentliche Kreative die Bewegungen ausdenken, würden „schlicht im Stich gelassen“, wie es andere Mitglieder der Arbeitsgruppe ausdrückten. Es sei unzumutbar, dass die Ballettdirektoren derzeit nur aus abgeleitetem Recht gegen die parasitäre Übernahme von Performed Content vorgehen könnten. Die große Koalition müsse nun zeigen, dass sie ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag (PDF) ernst nehme, das Bewusstsein für den Wert geistigen Eigentums zu stärken und eine „ressortübergreifende, bewegungsförderliche Gesamtpolitik“ zu erreichen.
Erfassung durch Spielekonsolen und „smarte“ Straßenlampen denkbar
Auf die Frage, wie das neue Recht in der Praxis durchgesetzt werden könnte, verwies die Arbeitsgruppe darauf, dass sich bereits mit heutiger Technik die meisten Bewegungen, die Menschen in der Öffentlichkeit ausführen, problemlos erfassen ließen. „Jede bessere Spielekonsole kann das“. Die Voraussetzungen für eine flächendeckende Sicherung der Interessen des deutschen Qualitätstanzes seien damit bereits erfüllt. Zudem verwies die Runde auf Systeme wie die Beleuchtungsanlagen der Firma Sensity Systems, durch die zukünftig jede Straßenlaterne und Deckenlampe vernetzt werden und dabei helfen könnte, vergütungspflichtige Bewegungen zu dokumentieren.
Den im Zuge des Gesprächs vorgebrachten Einwand, die zu zahlenden Beträge würden im Zweifel allein den großen Bühnen und Kompanien zugutekommen, denn nur sie seien sinnvoll in der Lage, die Gelder einzuziehen, lässt die Arbeitsgruppe nicht gelten. Sie verweist auf die Möglichkeit, hierfür eigens eine Verwertungsgesellschaft zu gründen, für die es bereits erste Ideen gebe. Dort könne auch ein Register für solche Laientanzvereine oder Capoeira-Gruppen eingerichtet werden, die für eigene Bewegungen keine Vergütung wollten.
„Es geht uns auch gar nicht darum, die Freiheit der Bewegungen der Menschen einzuschränken, aber wer sich öffentlich bewegt, will damit in der Regel etwas ausdrücken und muss anerkennen, dass es Leute gibt, die von Ausdruckstanz leben müssen“, so Mitsch.
1 Kommentar
1 *durbahn am 1. April, 2014 um 13:31
soooo gepflegt wurde ich wirklich schon lange nicht mehr in den april geschickt ! thänx (sigh…)
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