Finger weg von Twitpic, Twitter und Lockerz beim Foto-Upload, stattdessen Yfrog oder Mobypicture nutzen
Wer Twitpic, Twitter, Lockerz und Picplz nutzt, um Fotos hochzuladen, gewährt ihnen alle sehr weitgehende Nutzungsrechte, ohne einen Anspruch auf Vergütung zu haben. Yfrog, Mobypicture und img.ly dagegen sind fair zu den Urhebern.
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Update (9.1.2012, 14.30 Uhr): Ergänzt um Informationen zu img.ly. Dank an die Kommentatoren.
Jon Boyes hat in einem sehr informativen Beitrag die Nutzungsbedingungen von Diensten untersucht, die es erlauben, Fotos bei Twitter zu veröffentlichen. (Der Beitrag ist schon im August 2011 erschienen, aber weiterhin aktuell.) Das besondere an diesen Diensten ist, dass sie es einem auf sehr einfache Art und Weise ermöglichen, Fotos so hochzuladen, dass sie direkt und automatisiert in einem Tweet verlinkt bzw. in vielen Twitter-Diensten (wie Seesmic oder Hootsuite) oder Twitter-Clients (wie Tweetdeck) sofort angezeigt werden, ohne dass der Nutzer in einen Browser wechseln muss.
Das macht die Angebote attraktiv für Nutzer, aber wer auf Twitpic, Lockerz, Picplz oder den neuen Twitter-eigenen Service setzt, geht das Risiko ein, leer auszugehen, sollte er einmal ein wertvolles Foto schießen. Das liegt daran, dass sich alle diese Dienste von den Nutzer sämtliche Nutzungsrechte übertragen lassen.
ERGÄNZUNG (auf Hinweis von Till Kreutzer): Nutzer treten keine exklusiven/ausschließlichen Rechte ab. Das bedeutet, dass man mit seinen Fotos weiterhin tun kann, was man will – aber die Anbieter auch. Das war in der ersten Fassung offenbar missverständlich formuliert.
Dass die Dienste versichern, die Urheberrechte blieben bei den Fotografen, ist nur ein sehr schwacher Trost. Denn zum einen ist das Urheberrecht in Deutschland ohnehin nicht abtretbar. Zum anderen wäre die Chance, ein Foto, das z.B. durch die Veröffentlichung auf Twitpic populär geworden ist, selbst an einen Verlag oder Fernsehsender lizenzieren zu können, verschwindend gering.
Natürlich ist die Frage, ob man sich über einen solchen Fall überhaupt Gedanken machen muss, wenn man kein Profi ist und nur mit seinem Funktelefon Schnappschüsse macht. Doch was, wenn einer dabei ist, der Geschichte schreibt? Dann hätte man schon gern das Recht, damit auch den einen oder anderen Euro zu verdienen.
Das erlauben Yfrog, Mobypicture und img.ly, denn alle versichern, hochgeladene Fotos nicht ohne Zustimmung des Fotografen an andere zu lizenzieren. D.h. dass man für seine Zustimmung auch eine Beteiligung verlangen kann.
Die Frage, ob die Bedingungen der Dienste in Deutschland überhaupt Gültigkeit erlangen, lasse ich außen vor, da das zwar mit guten Gründen bezweifelt werden kann. Doch zum einen ist eine sehr komplexe Abwägung zu treffen, um dazu etwas Zuverlässiges sagen zu können. Zum anderen gibt es ja mit Yfrog und Mobypicture Anbieter, bei denen ein Konflikt erst gar nicht entstehen sollte (es sei denn, sie halten sich nicht an ihre eigenen Vorgaben, wofür es aber keine Anzeichen gibt). Also am besten einen der drei als Standardanwendung einstellen, bevor man sensationelle Fotos macht…
Es berichten
DRadio Wissen: Das Smartphone als Kamera-Ersatz
News-Echo: Urheberrechts-Blog: „Finger weg von Twitpic, Twitter und Lockerz“
via @japi999, @mikko & @reppesgaard
18 Kommentare
1 pEtEr am 9. Januar, 2012 um 15:01
Hat denn jemand eine Ahnung, wie man seinen eigenen Bilderdienst einrichtet um diesen als Alternative zu nutzen? Die meisten Apps bieten das in den Einstellungen zwar an, wie man das aber auf dem eigenen Server einrichtet habe ich noch nicht gefunden.
2 Nils am 9. Januar, 2012 um 15:03
ich persönlich empfehle ja img.ly. da ist die website wenigstens auch schön.
und die sitzen auch in deutschland.
3 OliverG am 9. Januar, 2012 um 15:09
Wie ist es mit Picplz?
4 Michaela am 9. Januar, 2012 um 15:28
Flickr bietet eine sehr einfache Möglichkeit Fotos hochzuladen und auf Twitter und Facebook zu teilen. Die Fotos liegen bei Flickr und die Nutzungsbedingungen von Flickr sind meines Wissens annehmbar.
Beste Grüsse vom Bodensee,
Michaela
5 Matthias Spielkamp am 9. Januar, 2012 um 16:57
@pEtEr: Ich weiß es jedenfalls nicht.
@Nils: Danke für den Hinweis; ist nachgetragen.
@OliverG: “If you post Content to the Service, unless we indicate otherwise, you grant picplz and its affiliates a nonexclusive, royalty-free, perpetual, irrevocable and fully sublicensable right to use, reproduce, modify, adapt, publish, translate, create derivative works from, distribute, perform and display such Content in connection with: (i) providing and promoting the Service; and/or (ii) exercising the rights granted in these Terms.” Vulgo: Finger weg.
@Michaela: Flickr ist ohnehin am besten, weil man auch von vornherein seine Fotos unter Creative-Commons-Lizenzen veröffentlichen kann. Aber dass die Fotos sich so komfortabel einbinden lassen wie bei den anderen Diensten, wusste ich nicht. Wie geht das?
6 struppi am 9. Januar, 2012 um 17:17
Gut das sich Leute auch Gedanken darum machen, was solche Dienstanbieter mit dem Material machen, dass die Leute ihm geben. Ich befürchte, dass machen aber nicht viele.
P.S. Die Vermeidung des denglischen falschen Wortes für ein Funktelefon, finde ich sehr löblich ;-)
Ich sag’ mittlerweile aber nur noch Telefon.
7 Michaela am 9. Januar, 2012 um 17:37
@Matthias: In der Flickr App (Android und iOS) kann ich Fotos sehr einfach mit sozialen Netzwerken und Blogs teilen. Von der Homepage von Flickr geht das sowieso. Mir reichen diese Möglichkeiten die Flickr und die entsprechenden Apps bieten voll und ganz.
8 Matthias Spielkamp am 9. Januar, 2012 um 18:07
@Michala: Wird gleich ausprobiert. Aber der Unterschied ist wahrscheinlich immer noch der, dass auf der Twitter-Website, in Clients (z.B. Tweetdeck) und 3rd party services (z.B. Hootsuite) nur ein Link erscheint, das Foto aber nicht direkt angezeigt wird. Oder?
9 Mathys van Abe am 9. Januar, 2012 um 21:41
Also check http://moby.to/why to see what the benefits of Mobypicture are. You can even post video and audio to StudiVZ and 30+ other destinations.
10 Christoph Kappes am 10. Januar, 2012 um 03:02
Ich habe das mehrfach geprueft, es uebersehen alle, dass “in connection with the service” eine und-bedingung ist!
http://ckappes.posterous.com/twitpic-for-dummies
11 Matthias Spielkamp am 10. Januar, 2012 um 10:33
Hallo Christoph, den Kommentar habe ich nicht ganz verstanden. In den deutschsprachigen Nutzungsbedingungen steht:
“Die Nutzung aller durch den Benutzer beigetragenen, hochgeladenen, übertragenen oder anderweitig zur Verfügung gestellten Inhalte durch Twitter oder durch andere Unternehmen, Organisationen oder sonstige Partner von Twitter, ist ohne Anspruch auf Entschädigung für den besagten Inhalt gestattet.”
Wer Partner von Twitter ist, entscheidet Twitter. Es geht ja nicht darum, dass der Spiegel gegen Twitter-Bedingungen verstößt, wenn er ohne Erlaubnis ein Foto von Twitter veröffentlicht; es geht darum, dass kein Nutzer beteiligt werden muss, sollte sich Twitter entscheiden, seine Fotos an den Spiegel zu verkaufen.
Du argumentierst in Deinem Beitrag, in dem Du die englischsprachigen Nutzungsbedingungen zugrunde legst, dass die Begriffe “partner”, “service”, “affiliate” recht eindeutig definiert seien und damit ein Verkauf z.B. an eine Bildagentur nicht gedeckt sei. Selbst wenn das stimmte: das ist beim Begriff “Partner” im Deutschen mit großer Sicherheit nicht der Fall.
12 Christoph Kappes am 10. Januar, 2012 um 11:13
@Matthias Das ist nun ein Missverständnis. Mein Beitrag “Twitpic for Dummies” bezieht sich auf Twitpic. Bei Twitter ist auch mE die Lage so, wie Du sie beschreibst.
13 Cabal am 10. Januar, 2012 um 14:27
@pEtEr: Die Bilder per Twitter an einen eigenen Server zu senden ist relativ leicht -> http://shikii.net/blog/creating-a-custom-image-service-for-twitter-for-iphone/
Allerdings hat Twitter dieses Feature aus der eigenen App mit dem letzten Update entfernt.
14 Chris am 10. Januar, 2012 um 17:47
yfrog taugt auch nichts … zwar mögen die AGB ok sein, aber um dort im Browser Bilder anschauen zu können, muss JavaScript von Drittseiten zugelassen werden #fail
Was sagen Sie dazu?