Angolanische Wikipedia-Piraten, Benachteiligung von OER, illegale Snapchat-Screenshots
Informationen kostenlos und allen zugänglich machen: Was ein treffender Wikipedia-Slogan wäre, führt in Angola zu urheberrechtlichen Problemen. Weil dort digitaler Datenverkehr für die Verbraucher teuer ist, gibt es Ausnahmeregelungen für Seiten wie Wikipedia oder Facebook: Nutzer können sie aufrufen, ohne für den anfallenden Datenverbrauch zu zahlen. Das ist gut gemeint, lädt aber zu Zweckentfremdung ein: Angolanische Nutzer laden urheberrechtlich geschützte Dateien, wie Filme oder Musik, bei Wikipedia hoch und verlinken diese in geschlossenen Facebook-Gruppen. So entstand ein weit verzweigtes Filesharing-Netzwerk, das die Wikimedia-Stiftung vor Probleme stellt.
Langsam, schleppend und ungerecht: so verlaufe die derzeitige Entwicklung von Open Educational Resources (OER) in Deutschland, meint Leonhard Dobusch in einem Artikel für Zeit Online. Dass Lehrende ihre Unterrichtsmaterialien offen untereinander tauschen und weiterbearbeiten, wäre zeitgemäß und bereichernd – auch für die Schüler. Doch offen lizenziertes Lehrmaterial habe in der deutschen Bildungslandschaft kaum eine Chance: Schulen und Universitäten seien aufgrund gesetzlicher Bestimmungen fast ausschließlich auf die Anschaffung von gedruckten und urheberrechtlich geschützten Büchern fixiert, so Dobusch. Er fordert ein Umdenken in der Politik und eine Reform der öffentlichen Finanzierungsstrukturen für Schulmaterialien.
Großbritannien: Stellt ein Snapchat-Screenshot eine Urheberrechtsverletzung dar? Bei Snapchat muss man flink sein. Denn die Bilder, die sich über den Nachrichtendienst verschicken lassen, löschen sich automatisch nach einer vom Sender eingestellten Zeitspanne. Um die Bilder trotzdem behalten zu können, machen viele Empfänger einen Screenshot des erhaltenen Bildes. Diese Praxis sei illegal im britischen Copyright Law, behauptet der britische Kultusminister Ed Vaizey. Und weiter: Wer ohne Erlaubnis des Senders Screenshots anfertige und weiterverteile, müsse mit empfindlichen Strafen oder sogar Gefängnis rechnen, so der Konservative.
1 Kommentar
1 Jens Best am 29. März, 2016 um 16:27
Betreff: “Ausnahmeregeln für Facebook und Wikipedia”
Das sind keine “gut gemeinten Ausnahmeregel”, sondern eine klare Verletzung der Netzneutralität, um neue Internetnutzer daran zu gewöhnen, dass verschiedene Datenarten verschiedene Preise in Zukunft haben sollen – wenn es nach den Accessprovidern geht.
“gut gemeint” ist da nichts, das ist reines Marketing, das sich gegen das freie, offene Internet richtet.
Was sagen Sie dazu?