Googles Bildersuche verletzt Urheberrechte
Allerdings muss es sich bei den Bildern, von denen Google Thumbnails zur Verfügung stellt, um Fotos handeln, die überhaupt urheberrechtlich geschützt sind. Das sind bei weitem nicht alle Fotos, sondern nur solche, die einen bestimmten Werkcharakter haben. Das sei bei den Aktfotos von Perfect 10 allerdings der Fall, entschied A. Howard Matz, Richter am Bezirksgericht für Kalifornien. Bei der Verhandlung ging es um eine einstweilige Verfügung, die Perfect 10 gegen Google erwirken wollte; eine Hauptverhandlung wird wahrscheinlich folgen, da beide Parteien angekündigt haben, auf ihren Forderungen zu beharren.
Perfect 10 wollte Google nicht nur dazu zwingen, die Thumbnails von Fotos zu entfernen, die bei Perfect 10 selbst zu finden sind; Google sollte auch nicht auf Fotos des Erotikanbieters verlinken, die ohne seine Erlaubnis auf anderen Webseiten zur Verfügung gestellt werden. Für den Schaden, der den Rechteinhabern dadurch entstünde, müsse die Suchmaschinenfirma haften.
Das könne aber von Google nicht verlangt werden, entschied Matz und äußert in seiner Urteilsbegründung die Vermutung, dass sich Perfect 10 auch in der nächsten Instanz mit dieser Forderung nicht durchsetzen werde. Denn Google stifte dadurch, dass es auch auf Seiten verlinke, die Urheberrechte missachten, nicht selber dazu an, diese Rechte zu verletzen. Das sei aber die Bedingung, die erfüllt sein müsse, um Google haftbar zu machen, schreibt Matz. Dabei bezieht er sich auf das Urteil, das der Oberste US-Gerichtshof im vergangenen Juli gegen den Tauschbörsenanbieter Grokster gefällt hatte.
Sollte in der nächsten Instanz ein anderes Urteil fallen, müsste Google seinen Bildersuchdienst wahrscheinlich einstellen, da es schwierig sein dürfte, die beanstandeten Bilder und Links aus dem Angebot herauszufiltern. „Ein riesiger Teil des Webs könnte in einem solchen Fall unter juristischen Beschuss geraten“, fürchtet Fred von Lohman, Chef-Anwalt der Bürgerrechtsvereinigung Electronic Frontier Foundation (EFF). Auch andere große Suchmaschinebetreiber bieten Bildersuchen an, wie Yahoo, MSN oder Amazon. Sie alle müssten dann damit rechnen, für die Urheberrechtsverletzungen anderer Anbieter haftbar gemacht zu werden.
Googles Argument, die Darstellung der Thumbnails sei auch bei urheberrechtlich geschützten Bildern durch die so genannte „Fair Use“-Klausel des US-Copyrights gedeckt, akzeptierte Richter Matz allerdings nicht. Obwohl Suchmaschinen wie Google einen „enormen öffentlichen Nutzen“ böten, wie er schreibt, erlaube Fair Use nur bestimmte Nutzungen geschützter Werke. Googles Thumbnail-Anzeige gehöre nicht dazu.
Ein Hauptgrund dafür ist, dass Googles Bildersuche nach Matz` Ansicht die kommerzielle Nutzung der Fotos behindere. Denn Perfect 10 verkauft seit einiger Zeit Fotos an einen Download-Dienst, der die Bilder auf Mobiltelefone überträgt. Derartige Fotos haben oft keine höhere Auflösung als die Thumbnails, so dass sie damit in direkte Konkurrenz träten. „Niemand hätte einen Grund, diese Fotos bei uns zu kaufen, wenn man sie bei Google kostenlos bekommt“, sagte Perfect 10-Anwalt Daniel Cooper gegenüber der Los Angeles Times.
Matz forderte Google und Perfect 10 auf, sich bis zum 8. März darauf zu einigen, wie die Bilder des Erotikanbieters aus Googles Bildersuche heraus gehalten werden können.
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