Umstrittener Download-Dienst vom Netz genommen
Bei Weblisten handelte es sich um einen der Pioniere kommerzieller Musikdownload-Dienste. Über sieben Jahre lang konnten sich Nutzer hier kostengünstig und komfortabel mit Musikdateien versorgen. Damit ist nun Schluss. Auf der Webseite findet sich nur noch ein Hinweis, dass man den Dienst aufgrund des Urteils eingestellt habe.
Ob Weblisten mit dem Urheberrecht vereinbar war, darüber wurde in der Vergangenheit viel spekuliert. Ein Indiz dafür, dass die Nutzungsrechte der Betreiber zumindest unzureichend waren, waren die überaus günstigen Konditionen des Dienstes. Nicht nur, dass die Musikfiles hier mit 75 Eurocent pro Stück wesentlich billiger zu haben waren als bei iTunes und anderen Konkurrenten und dass Abo-Angebote für wenig Geld den nahezu grenzenlosen Download ermöglichten – Weblisten erregte auch mit den nahezu unbeschränkten Nutzungsmöglichkeiten der erworbenen Musikdateien Aufsehen. Im Unterschied zu anderen kommerziellen Anbietern wurden die Dateien ohne restriktives Digital Rights Management (DRM) im gängigen MP3-Format übertragen. Andere Anbieter verkaufen nur eingeschränkt nutzbare elektronische Musikdateien, die etwa nur wenige Male auf andere Rechner kopiert oder auf CD gebrannt werden können.
Weblisten.com hatte bisher behauptet, die Firma hätte von den spanischen Verwertungsgesellschaften alle notwendigen Rechte für den Betrieb von Weblisten.com erworben. Das jetzige Verhalten des Anbieters spricht allerdings dagegen. Obgleich Weblisten gegen das Urteil noch hätte Rechtsmittel einlegen können, wie spanische Medienberichte meldeten, zogen die Betreiber es vor, den Dienst sang und klanglos einzustellen.
Damit dürften sich die Zweifel bestätigt haben, die auch unabhängige Urheberrechtsexperten in der Vergangenheit hinsichtlich der Rechtmäßigkeit von Weblisten geäußert haben. Die Tatsache, dass man von den nationalen Verwertungsgesellschaften derzeit nur Rechte zur Verwertung innerhalb eines Landes erwerben kann, ließ es jedenfalls fraglich erscheinen, dass etwaige Lizenzen einer spanischen Verwertungsgesellschaft auch für Nutzer außerhalb Spaniens gelten sollten.
Das Verbot von Weblisten heißt jedoch nicht, dass deutsche Nutzer, die sich über den Dienst Musik heruntergeladen haben, gegen das Urheberrecht verstoßen haben, da die Nutzung von Download-Diensten rechtlich völlig anders zu beurteilen ist als ihr Angebot. Die Mehrzahl der deutschen Juristen ist sich einig, dass Nutzer nicht gegen (deutsches) Urheberrecht verstoßen, wenn sie sich bei Weblisten oder „All of MP3“ Songs downloaden. Dies wäre nur der Fall, wenn die angebotenen Dateien „offensichtlich rechtswidrig hergestellt“ worden wären. Angesichts der komplexen Rechtslage und der Tatsache, dass in Bezug auf die Herstellung der angebotenen Files im Zweifel ausländisches Recht zur Anwendung kommt, ist die Rechtslage für den Nutzer kaum als „offensichtlich“ zu beurteilen (mehr bei iRights.info siehe unten bei den Links).
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