GEMA: Webradios im Visier
Auch wenn für Webradios keine Rundfunk-Lizenz notwendig ist, um im Netz zu senden, so müssen doch GEMA-Gebühren bezahlt werden, wenn man nicht nur gesprochenes Wort verbreiten will. Seit April können Betreiber von Netzradios Lizenzen direkt im GEMA-Webshop kaufen. Die Netzradio-Betreiber, die das nicht getan haben, müssen nun damit rechnen, Post von den GEMA-Anwälten zu erhalten.
Dabei kündigt die Verwertungsgesellschaft an, das doppelte des normalen Tarifs zu berechnen, da die Anmeldung nicht im Vorfeld geschehen ist. Dazu kommen dann noch die Anwaltskosten. Die Wortwahl der Rechteverwerter ist scharf – es wird von „Musikpiraterie“ und „Webradiopiraten“ gesprochen.
Die GEMA ist nicht die einzige Verwertungsgesellschaft, an die Webradios Gebühren abführen müssen. Während sie für die Komponisten, Texter und Verlage zuständig ist, kümmert sich die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) um die Rechte von Interpreten und Tonträgerherstellern. Auch bei ihr muss man sein Radio anmelden. Genaueres erläutert der iRights.info-Artikel „Internet-Radio: Freier Funk im Internet?“, der in seiner aktualisierten Version die neuen Entwicklungen berücksichtigt.
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