Neue Leitlinien für geistige Schutzrechte
Kreatives Schaffen bedarf des Zugangs zu Ideen und Kulturgütern anderer, heißt es in der so genannten „Adelphi-Charter on creativity, innovation and intellectual property“. Dieser Zugang sei durch die gegenwärtige Entwicklung, vor allem durch die stetige Ausweitung geistiger Eigentumsrechte wie dem Urheber- oder dem Patentrecht, gefährdet. Dem müsse, so die Autoren der Erklärung, entgegen gewirkt werden.
Die Adelphi-Charta ist das Ergebnis einer Arbeitsgruppe, in der sich international anerkannte Künstler, Wissenschaftler und Bürgerrechtler mit Fragen des geistigen Eigentums auseinandergesetzt haben. Die Arbeitsgruppe wurde auf Initiative der britischen „Royal Society for the Encouragement of Arts, Manufactures & Commerce“ (RSA) eingesetzt. Mitglieder sind unter anderem der brasilianische Kultusminister und Musiker Gilberto Gil, der Urheberrechtsexperte William Cornish von der Universität Cambridge und Lawrence Lessig, Begründer der Creative Commons Initiative und Professor an der Stanford Law School. Mit der Grundsatzerklärung werden Regierungen und der internationalen Gemeinschaft neun Prinzipien aufgegeben, die bei der Weiterentwicklung der geistigen Schutzrechte beachtet werden sollen.
Die Prinzipien sind sehr allgemein gehalten, revolutionäre Ansätze finden sich hierin nicht. Zentral ist etwa die Forderung, dass geistige Schutzrechte einen Ausgleich zwischen individuellen Belangen (etwa denen der Urheber und der Verwertungsindustrie) und solchen der Allgemeinheit (am Gemeingut oder Public Domain) herstellen sollen. Geistige Schutzrechte seien auf ein Niveau zu beschränken, das für den Schutz des geistigen Schaffens notwendig und angemessen ist. Hierbei sei das allgemeine Interesse an Innovation und kulturellem Ausdruck zu berücksichtigen.
Die Verfasser der Charta sprechen sich daher unter anderem gegen den Schutz bloßer Ideen, Daten, Lehr-, Heilungs- und Geschäftsmethoden sowie gegen Software-Patente aus. Befürwortet werden angemessene Schutzfristen und die politische Förderung von „nicht-proprietären“ Verwertungskonzepten wie Open Source und Open Access. Auch sollten bei der weiteren Entwicklung die speziellen Umstände von Entwicklungsländern berücksichtigt werden. Die Arbeitsgruppenmitglieder fordern, zukünftige Ausweitungen und Neuschaffungen geistiger Schutzrechte stets einer genauen Analyse auf ihre Vereinbarkeit mit den Interessen der Allgemeinheit zu unterziehen.
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